Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Anzahl der innerstädtischen Tauben ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. (Stand Juni 2019: ca. 1.000 Stadttauben, April 2021: ca. 1.500 Stadttauben, Feb. 2022: ca. 2.300 Tauben).
Wie in der Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr am 27.05.2019 berichtet, ist seit 2019 beabsichtigt, die Tauben in Zusammenarbeit mit dem Verein Stadttauben Lüneburg e. V. durch gezielte Lockaktionen in betreuten Taubenschlägen zusammenzuführen und die Population durch Austausch der Eier gegen Placebo-Eier langfristig zu verhindern (in Anlehnung an das „Augsburger Modell“).
Seit Ende Mai 2019 werden gezielte Lockaktionen erfolgreich durch den Stadttaubenverein durchgeführt. Dies führt momentan zu einer Ansammlung an bestimmten Orten und Vermehrung der Tauben. Daher kommt es immer häufiger zu Beschwerden der Anwohner*innen.
Aufgrund der starken Vermehrung gab es zudem eine Tauben-Fang-Aktion, bei der einige Tauben (Stand: März 2021: ca. 500, Feb. 2022: 671) in einer Voliere in Scharnebeck untergebracht werden.
Inzwischen wurde der Standort Friedrich-Ebert-Brücke - Seite DLRG als Standort für einen Taubenschlag geprüft und als geeignet angesehen, sodass die ersten zwei Container nun dort errichtet wurden.
Der Ausschuss soll über die aktuelle Situation sowie bereits eingeleitete und künftig geplanten Maßnahmen informiert werden.
Eine Sachstandsmitteilung wird in der Sitzung erfolgen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 55 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: siehe Sachstandsmitteilung und Ausblick c) an Folgekosten: noch nicht bezifferbar d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine ersichtlich
Anlagen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||