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Sachverhalt:
Die Hansestadt Lüneburg führt zusammen mit dem Verbund Sozialtherapeutischer Einrichtungen (VSE e.V.) seit 2016 erfolgreich das Projekt „Selbstverständlich Miteinander“ durch (siehe hierzu Vorlage VO/6569/16 „Selbstverständlich Miteinander“, aus der Sitzung vom 21.06.2016 und die VO/7818/18 vom 16.05.2018 zu FiSch – Familie in Schule).
Selbstverständlich Miteinander I: 2016-2018 Selbstverständlich Miteinander II: 2018-2020 Selbstverständlich Miteinander III: 2020- 30.9.2022
Um das Projekt fortsetzen zu können, möchte die Hansestadt im ESF-Förderprogramm des Nds. Kultusministeriums „Inklusion durch Bildung und Teilhabe“ ein Folgeantrag einreichen.
Selbstverständlich Miteinander IV: 01.10.2022 – 30.09.2024
Das Projekt Selbstverständlich Miteinander IV beruht auf den Strukturen des Vorgängerprojektes Selbstverständlich Miteinander III. Neben einer Vertiefung und Verankerung bisheriger Themen findet eine inhaltliche Anpassung entsprechend der ermittelten Bedarfe statt. Das Projekt hat als Schwerpunkt die Konzept- und Qualitätsentwicklung. Akteure aus den Grundschulen entwickeln gemeinsam mit Akteuren der Nachschulischen Betreuung und der Kinder- und Jugendhilfe qualitativ hochwertige Angebote.
Das Projekt hat als Schwerpunkt die Konzept- und Qualitätsentwicklung der Ganztagsbildung, als gemeinsames qualitativ hochwertiges Angebot von Jugendhilfe und Schule, an Grundschulen und in nachschulischen Betreuungen zu begleiten. Das Innovative des Projekts besteht im Maßnahmen-Mix, der darauf zielt, Personal zu befähigen, Einrichtungskulturen zu verbessern, Netzwerkzusammenarbeit zu stärken und strukturelle Rahmenbedingungen zu schaffen.
Maßnahme 1: Entwicklung, Erprobung und Evaluation eines Konzeptes zur Qualifizierung von Pädagogischen Mitarbeiter*innen und weiteren Fachkräften der Ganztagsbildung
Maßnahme 2: Prozessbegleitung an Grundschulen und Horten zur partizipativen Konzeptweiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Ganztagsbildung für alle Kinder
Maßnahme 3: Entwicklung und Anwendung von Beteiligungs- und Evaluationsinstrumenten, welche die Kinderperspektive im Ganztag fokussieren.
Primäre Zielgruppe sind Pädagogische Mitarbeiter*innen, Fachkräfte im Nachmittag, Ganztagskoordinatorinnen, Schulleitungen und Lehrkräfte der kooperierenden Grundschulen und Horte, sowie Eltern und im Rahmen der Netzwerktätigkeit weitere Akteure in den Sozialräumen.
Das Projekt wird im Rahmen der JHA-Sitzung durch den Bereich 53 vorgestellt.
Über die Fördermittel können max. 60% der Gesamtkosten des Projekts finanziert werden.
Die Eigenmittel der Hansestadt lassen sich u.a. durch Mitarbeit von Personal in Arbeitsgruppen, durch Beratung, Projektorganisation und Projektleitung abbilden.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der Maßnahmen des Projektes Selbstverständlich Miteinander IV (Personalkosten/ Honorarkosten für Referent*innen/ Projektausstattung)
01.10.2022 – 31.12.2022: 100.027,96€ 01.01.2023 – 31.12.2023: 419.100,14€ 01.01.2024 – 30.09.2024: 317.082,28€
Ergänzende Sachverhaltsdarstellung nach Projektvorstellung bei der NBank zusammen mit dem Nds. Kultusministerium:
Zwischenzeitlich ist die Projektskizze zu Selbstverständlich Miteinander IV der NBank und dem Nds. Kultusministerium vorgestellt und beraten worden. In dem Gespräch wurde deutlich, dass der Projektentwurf in der vorliegenden Form voraussichtlich noch keine Aussicht auf Bewilligung hätte. So wie unser Projektentwurf derzeit ist, fehlt der NBank noch die Innovation, der deutlichere Bezug zur Förderrichtlinie und die Abgrenzung zu „nationalen Aufgaben“: Es werden zusätzliche Aufgaben durch europäische Mittel gefördert, die regulär keine Aufgaben der Kommune oder der Schule (und damit des Landes) sind. Eine Qualifizierung mit dem Schwerpunkt auf pädagogische Mitarbeiter*innen fiele nicht darunter. Deutlicher soll werden, was das Projekt an zusätzlichen Dingen in Gang setzt: also Leute vernetzt und weiterbildet, die vorher nicht zusammengearbeitet haben, bzw. die nicht aus einem professionellen Bereich kommen, für den es klare Zuständigkeiten gibt (die PM-Qualifizierung ist Aufgabe der Schule/des Landes). Zum anderen wurde in dem Gespräch deutlich, dass der Finanzplan der Hansestadt Lüneburg zu hoch sei. Dieses Problem ließ sich aber schnell auflösen, nachdem deutlich wurde, dass ein Missverständnis bezüglich der Gegenfinanzierung der Pauschalkosten bestand.
Aufgrund dieser Rückmeldung hat die zuständige Mitarbeiterin, Frau Perten, zusammen mit dem VSE e.V. die Projektskizze und den Finanzplan noch einmal überarbeitet. Der Scherpunkt des Projektes wird jetzt um die Einbeziehung der Akteur*innen aus dem Sozialraum erweitert. Insofern stellt sich die Maßnahme 1 nunmehr wie folgt dar:
Maßnahme 1: Entwicklung, Erprobung und Evaluation eines Konzeptes zur Qualifizierung von Pädagogischen Mitarbeiter*innen, Akteur*innen im Sozialraum und weiteren Fachkräften der Ganztagsbildung
Die finanziellen Auswirkungen stellen sich nunmehr wie folgt dar:
Für die Umsetzung der Maßnahmen des Projektes Selbstverständlich Miteinander IV (Personalkosten/ Honorarkosten für Referent*innen/ Projektausstattung)
01.10.2022 – 31.12.2022: 72.425,66 € 01.01.2023 – 31.12.2023: 296.257,62 € 01.01.2024 – 30.09.2024: 227.240,83 €
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle: 50140 Produkt / Kostenträger: 35170104 Haushaltsjahr: 2022 ff
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: - Keine -
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird auf Grundlage der ergänzenden Sachverhaltsdarstellung beauftragt im ESF-Förderprogramm des Nds. Kultusministeriums „Inklusion durch Bildung und Teilhabe“ ein Folge-Antrag für das Projekt Selbstverständlich Miteinander einzureichen und im Falle einer Bewilligung entsprechend der oben genannten Ziele zur Umsetzung zu bringen.
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