Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Lüneburg ist bisher
von der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie der EU über das Gebiet Nr. 71 „Ilmenau
mit Nebenbächen“ betroffen. Hierzu gehören im Stadtgebiet der Osterbach bei Böhmsholz,
der Hasenburger Bach und die Ilmenauniederung von Uelzen her kommend bis zur
Amselbrücke (s. Anlage). Aus Sicht der EU ist die Anzahl der benannten Gebiete in Deutschland nicht ausreichend. Das Nds. Umweltministerium soll daher dem Kabinett im Juli 2004 einen Katalog von weiteren Gebieten vorschlagen, welche nach Beschluss des Landes dem Bundesumweltministerium zur bundesweiten Koordinierung zugesandt werden. Erstmalig wird hierbei ein für Niedersachsen neues Beteiligungsverfahren gewählt. Die Bezirksregierungen werden nicht beteiligt. Statt dessen ist das MU an die Gebietskörperschaften über den Nds. Städtetag, den Nds. Landkreistag und den Nds. Städte- und Gemeindebund herangetreten. Es wurden bei vier Veranstaltungen in Niedersachsen CD’s mit dem Vorschlagskatalog des MU verteilt. Die Gebietskörperschaften sollen ihre Stellungnahme über ihren jeweiligen Spitzenverband abgeben. Denen soll hierbei die Aufgabe der Koordinierung zukommen. Für Fragen von den Gebietskörperschaften wurde beim MU eine Hotline eingerichtet. Für Lüneburg ergibt sich folgende Situation: Es soll ein Gebiet 212 „Gewässersystem der Luhe und unteren Ilmenau“ geben. Dieses soll direkt an der Amselbrücke an das Gebiet 71 anschließen und durch die Stadt hindurch bis zur Elbe hin fortgeführt werden. In der Anlage ist der entsprechende Plan und die 5 Seiten textlicher Erläuterung von der CD ausgedruckt worden. Rückfragen seitens der Verwaltung bei der Hotline zeigten, dass vom MU keine konkreten Auswirkungen des Gebietsvorschlages auf die Stadtentwicklung getätigt werden konnten. Die Verwaltung schlägt folgende Stellungnahme vor: Dem Gebietsvorschlag des Niedersächsischen Umweltministeriums über ein FFH-Gebiet 212 „Gewässersystem der Luhe und unteren Ilmenau“ kann die Stadt Lüneburg nicht zustimmen. Die Auswirkungen des Gebietsvorschlages im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der Stadt lassen sich aus den Unterlagen nicht entnehmen. Um Beeinträchtigungen für die Stadt zu vermeiden, ist weitergehende Sachaufklärung erforderlich. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 100 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Haushaltsstelle:
12000.40000 Haushaltsjahr: 2004 e) mögliche
Einnahmen: Anlagen:
Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Stellungnahme der
Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Stellungnahme wird dem Nds.
Umweltminister direkt zugesandt. Der Städtetag wird hierüber informiert. |
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