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Vorlage - VO/10085/22  

 
 
Betreff: Antrag "Baumschutzsatzung" (Antrag des BUND vom 28.04.2022, eingegangen am 29.04.2022)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Constanze Keuter
Federführend:Bereich 74 - Grünplanung und Forsten Bearbeiter/-in: Moser, Alexandra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Vorberatung
04.10.2022 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Siehe Antrag "Baumschutzsatzung" des BUND vom 28.04.2022, eingegangen am 29.04.2022.

 

Der BUND bittet die Mitglieder des Umweltausschusses eine Empfehlung an den Rat der Hansestadt Lüneburg auszusprechen und die Novellierung der bisher gültigen Baumschutzsatzung anzuregen. Den überarbeiteten Entwurf der Baumschutzsatzung hat der BUND als Anlage beigefügt.

 

Vor dem Hintergrund des Natur-und Klimaschutzes bzw. des Klimawandels hat die Verwaltung bereits Anfang 2022 mit der Überarbeitung der Baumschutzsatzung der Hansestadt begonnen.

 

Empfehlung:

Da es viele unterschiedliche Beteiligte gibt, die verschiedene Aspekte zu der Überarbeitung der aktuellen Baumschutzsatzung einbringen möchten, wird empfohlen, eine Arbeitsgruppe zu bilden. Das erste Treffen soll im IV. Quartal 2022 stattfinden, um gemeinsam Verbesserungsvorschläge für die Baumschutzsatzung zu erarbeiten.

 

Es wird vorgeschlagen, die Arbeitsgruppe mit folgenden Personen zu bilden:

- Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten und ein weiteres vom Ausschuss zu bestimmendes Mitglied

- Jeweils 1 Mitglied der Naturschutzverbände vom NABU und BUND

- 1 Mitarbeiter:in der AGL

- 2 Mitarbeiter:innen der Verwaltung

 

Das Ergebnis wird dann nach abschließender Beratung im Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten vorgestellt.

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Bäume sind ein Stück Natur. Bäume gehören nicht nur in den Wald und in Grünanlagen, sondern haben gerade in bebauten Bereichen für uns Menschen vielfältige und lebensnotwendige Funktionen.

Positive Wirkungen sind z.B.:

  • Bäume produzieren Sauerstoff und binden das klimaschädliche CO2
  • Bäume binden Staub und Abgase
  • Bäume verbessern das Stadtklima
  • Bäume gliedern das Stadtbild
  • Bäume lassen den Wechsel der Jahreszeiten miterleben
  • Bäume tragen zur Biotopvernetzung bei

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Sicherstellung eines Zugangs zu Grünflächen

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Bäume produzieren Sauerstoff und binden das klimaschädliche CO2

Zum Schutz eines durchgrünten Stadtbildes und zur Erhaltung der Lebensqualität in der Stadt sowie aus klimatischen und stadtökologischen Gründen wird der Bestand an Bäumen in der Stadt Lüneburg durch eine Baumschutzsatzung geschützt.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung.

Bäume produzieren Sauerstoff und binden das klimaschädliche CO2

 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:   60 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlage 1: Schreiben BUND überarbeitete Baumschutzsatzung

Anlage 2: Überarbeitete Baumschutzsatzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben BUND überarbeitete Baumschutzsatzung (527 KB)      
Anlage 2 2 Überarbeitete Baumschutzsatzung (4271 KB)