Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 25.11.2021 die Fachausschüsse gebildet. Gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates der Hansestadt Lüneburg vom 25.11.2021 wird die Stellvertretung des Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der dem Ausschuss angehörigen Ratsmitglieder gewählt.
Gewählt ist die Person, auf die die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder entfällt.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 beschlossen, dass die Sonderregelungen für epidemische Lagen des § 182 Abs. 2 NKomVG für einen Zeitraum von drei Monaten weiterhin angewendet werden können, da in der Hansestadt Lüneburg ein örtlich relevantes Infektionsgeschehen besteht.
Mit Blick auf diese Regelung wird darauf hingewiesen, dass die Wahl einer oder eines stellvertretenden Vorsitzenden gemäß §§ 72 Abs. 3 S. 5, 67 NKomVG im Rahmen einer Videokonferenz nach § 182 Abs. 2 Nr. 3 NKomVG nur offen, d. h. per Handzeichen, stattfinden kann, wenn nur eine Person zur Wahl steht und wenn keine Teilnehmerin oder kein Teilnehmer widerspricht.
Eine geheime Wahl oder die Abstimmung über mehrere Personen ist in diesem Rahmen nicht möglich. Sofern eine geheime Wahl gewünscht wird oder mehrere Personen zur Wahl vorgeschlagen werden, müsste diese somit auf eine spätere Sitzung verschoben werden.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 25,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
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