Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Wie bereits in der Informationsveranstaltung des Ausschusses am 09.12.2021 berichtet, befasst sich die Verwaltung mit der Analyse von Starkregenereignissen mit extremen Auswirkungen, auch "Sturzflut" genannt. Ziel ist der Aufbau eines operativen Starkregenmanagements, das sich in die Elemente Starkregenvorsorge, -bewältigung und –nachsorge gliedert.
Grundlage aller Informationen und Beurteilungen zu Auswirkungen von Starkregen ist das Ergebnis eines theoretischen Modells, bei welchem man die Lüneburger Erdoberfläche inclusive aller Gebäude mit einem besonders seltenen aber extrem intensiven Regen beaufschlagt. Das Ergebnis wird auf einer Karte wiedergegeben, einer sogenannten Starkregengefahrenkarte. Sie stellt für jedermann erkennbar dar, wie sich Regen ausbreitet (Fließwege). Sie stellt aber insbesondere Punkte oder Flächen dar, die erheblich oder gefährlich unter Wasser stehen würden. Wie grundsätzlich zu erwarten war, sind bedeutende Tiefpunkte und Flächen unter anderem die Bahnunterführungen und der östliche Teil des Senkungsgebietes. Dieses oben beschriebene Modell mit der abschließenden Karte hat die Verwaltung im März erstellen lassen. Die Karte wird nach Genehmigung durch das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) veröffentlicht.
Die Starkregengefahrenkarte ist die Grundlage für zwei wesentliche Aspekte: die Information für die Bürger:innen sowie die vorsorgende Gefahrenabwehr.
Die Bürger:innen sollen in die Lage versetzt werden können, eigene Überlegungen zum Schutz und zur Sicherung ihres Eigentums zu treffen. Als Einstieg in ein operatives Starkregenmanagement folgen aufbauend zur Kartierung die Anpassung der Alarm und Einsatzplanungen, städtischer Gefahrenabwehr- und einsatzvorbereitender Maßnahmen sowie Betrachtungen von Infrastruktureinrichtungen im Rahmen einer Starkregenvorsorge. Dies soll die Bewältigung möglicher Starkregenereignisse verbessern und eine Nachbereitung und Auswertung im Rahmen der Nachsorge erleichtern.
Bei aller Betrachtung, sowohl privater als auch behördlicher, ist sich bewusst zu machen, dass eine Sturzflut nicht bekämpft werden kann. Es können lediglich gefährdete Personen oder Sachen geschützt werden und die Bewältigung eines Ereignisses geübt und verbessert werden.
Ausführlich wird in der Ausschusssitzung berichtet.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 87 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000/31020 Produkt / Kostenträger: 552001/55200103 Haushaltsjahr: 2022
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
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