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Vorlage - VO/10074/22  

 
 
Betreff: Energie- und Treibhausgasbilanzierung der Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Matthias Ruths
Federführend:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit Beteiligt:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
Bearbeiter/-in: Ruths, Matthias  DEZERNAT II
   DEZERNAT III
   03 - Steuerung und Service
   06 - Bauverwaltung
   Bereich 35 - Mobilität
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Kenntnisnahme
17.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten (offen)   
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Kenntnisnahme
27.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Hansestadt Lüneburg hat im Rahmen der Umsetzung des durch den Rat der Hansestadt Lüneburg beschlossenen Klimaschutzplanes eine Energie- und Treibhausgasbilanzierung erstellen lassen. Eine Bilanzierung der Energie- und Treibhausgasemissionen stellt generell eine wichtige Grundlage für die Umsetzung übergeordneter und lokaler Ziele und Klimaschutzstrategien dar und ist somit auch ein Instrument zur kontinuierlichen Überprüfung der Wirksamkeit festgelegter Klimaschutzmaßnahmen. Aus der regelmäßigen Erstellung und Auswertung von Energie- und Treibhausgasbilanzierungen ergeben sich für die Kommunen Vorteile, die für die verschiedenen handelnden Akteure von großer Bedeutung sind.

 

Die vorgenommene Energie- und Treibhausgasbilanzierung dient zur Feststellung des IST-Zustandes, d.h. der Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg in den Sektoren Private Haushalte, Kommunale Einrichtungen, Industrie, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen sowie Verkehr.

 

Die Bilanzierung wurde nach dem sogenannten BISKO-Standard (Bilanzierungssystematik kommunal) erstellt, welcher sich bundesweit als Bilanzierungsstandard auf kommunaler Ebene etabliert hat. Diese Methodik beruht auf dem "endenergiebasierten Territorialprinzip", d.h. es werden die Energiemengen, die im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg verbraucht werden, erfasst und aus diesen Energieverbräuchen die resultierenden Treibhausgasemissionen mit Hilfe energieträgerspezifischer Emissionsfaktoren berechnet. Als Datengrundlage wurden im Rahmen der Bilanzierung die Jahre 2017-2019 herangezogen.

 

Insgesamt dient die vorgenommene Bilanzierung als wichtige Grundlage zur Ableitung weiterer Klimaschutzmaßnahmen und zur Weiterentwicklung und Fortschreibung des Klimaschutzplanes. Darüber hinaus wird die Bilanzierung in Abständen von 2-3 Jahren erfolgen, um die Zielsetzung und Fortschritte der Hansestadt Lüneburg bzw. die Veränderungen der Treibhausgasemissionen unter Berücksichtigung der Klimaschutzmaßnahmen zu erfassen und die Wirksamkeit eingeleiteter Maßnahmen auf dem Weg zur Klimaneutralität  2030 bewerten zu können.

 

Zur Erstellung dieser Bilanzierung wurde im Rahmen eines Vergabeverfahrens im Dezember 2021 das Büro BEKS EnergieEffizienz GmbH beauftragt. Dieses wird die Ergebnisse der Energie- und Treibhausgasbilanz für die Hansestadt Lüneburg in der Sitzung im Rahmen eines präsentationsgestützten Vortrages vorstellen.

 

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Positiver Beitrag zur Ableitung weiterer Klimaschutzmaßnahmen zur Reduktion der Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Beitrag zur Reduktion fossiler Energieträger bzw. regenerativen Energien

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

Beitrag zur Verbesserung und Steigerung der Energieeffizienz und des Einsatzes regenerativer und moderner Energietechnik

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 65 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 21.591,36 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 34120 

 Produkt / Kostenträger: 561002 / 56100203

 Haushaltsjahr: 2022 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen: