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Vorlage - VO/09992/22  

 
 
Betreff: Entlastung der Innenstadt vom ÖPNV
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pusch, Lennart
Federführend:Bereich 35 - Mobilität Beteiligt:Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
Bearbeiter/-in: Pusch, Lennart  Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   DEZERNAT III
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Entscheidung
31.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Lüneburger Innenstadt ist geprägt von historischen Straßen, gesäumt von Gebäuden aus unterschiedlichsten Epochen, und Fußgängerzonen mit ausgeprägtem Einzelhandel, Gastronomie und Aufenthaltsorten. Um die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu erhöhen, hat die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg in der Vergangenheit Überlegungen angestellt, die Innenstadt in vertretbarem Umfang vom Busverkehr zu entlasten und gleichzeitig bzw. weiterhin eine gute Erreichbarkeit mittels ÖPNV zu gewährleisten. Durch diese Veränderung soll mehr Raum für den Fuß- und Radverkehr sowie durch die Verkehrsreduzierung mehr Aufenthaltsqualität geschaffen werden. Es wäre damit auch eine Erhöhung der Verkehrssicherheit verbunden, da das Konfliktpotential von Busverkehr und Fuß- bzw. Radverkehr entschärft wird. Im Fokus der Überlegungen steht insbesondere die Achse Am Sande – Am Berge – Rosenstraße – An den Brodbänken, auf der der knappe zur Verfügung stehende Verkehrsraum in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern geführt hat. Auch unter dem Eindruck der Corona-Pandemie könnte durch eine Verkehrsberuhigung im vorgenannten Sinne eine Aufwertung des Straßenzuges erfolgen.

 

Aufgrund der vorgenannten Erwägungen hatte die Verwaltung - nach vorausgegangenen Erörterungen mit dem Landkreis Lüneburg als Aufgabenträger des ÖPNV, der KVG und der Polizei – zunächst den Vorschlag erarbeitet, den Busverkehr der Buslinien 5005, 5009, 5013 und 5014 an Sonntagen umzuleiten und stattdessen vom ZOB über den Stadtring zu führen. Die Umleitung sollte somit die aktuelle Regelung an den beiden Markttagen auf die Sonntage erweitern.

 

Der vorgenannte Vorschlag wurde dem Landkreis unterbreitet, von diesem aber abgelehnt, weil damit mit Blick auf den Fahrplan ein sehr uneinheitlicher Linienweg für die o.g. zentralen Linien des Stadtverkehrs verbunden wäre und dies nicht den Grundsätzen klarer Fahrgastkommunikation sowie den Zielen des Nahverkehrsplan entspräche. Einer weiteren Abweichung des von der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) genehmigten Nahverkehrsplans - zusätzlich zu den Markttagen – wurde somit von Seiten des Landkreises nicht zugestimmt.

 

Nichtsdestotrotz hat der Aufgabenträger die Argumente der Hansestadt ernst genommen und ist in Abstimmung mit dem Verkehrsunternehmen KVG eingetreten und macht nun einen erweiterten Vorschlag, die genannten Buslinien generell alternativ zur bisherigen Route über ZOB – Reichenbachplatz – Bürgeramt – Rathaus (5005, 5009 und 5013) bzw. ZOB – Reichenbachplatz (5002, 5014) zu führen. Die Haltestellen Am Sande (B), Markt und Bürgeramt (stadtauswärts) würden dann vorerst aufgehoben. Dafür stünden mit den Haltestellen „Reichenbachplatz“, „Bürgeramt“ und „Rathaus“ jedoch andere zentral gelegene Haltestellen zur Verfügung.

 

 

Konkret würden sich damit folgende Linienwege ergeben, welche auch den grafischen Darstellungen entnommen werden können:

 

5002:  ZOB - Bardowick: Die Linie 5002 fährt auf dem neuen Linienweg ZOB - Reichenbachplatz. Die Haltestelle Reichenbachplatz ist damit für diese Linie der neue Innenstadthalt. Die Haltestelle Rathaus wird jetzt auch an den Wochenmarkttagen (nicht aber während des Weihnachtsmarktes) in Richtung stadteinwärts (Bardowick - ZOB) angefahren.

5005:  ZOB - Ochtmissen: Die Linie 5005 fährt auf dem neuen Linienweg ZOB - Bürgeramt - Rathaus - Am Graalwall. Die Haltestelle Rathaus ist damit für diese Linie der neue Innenstadthalt. Sie wird allerdings nicht während des Weihnachtsmarktes an Wochenmarkttagen angefahren.

5009:  Freibad - ZOB - Vögelsen/Mechtersen: Die Linie 5009 fährt auf dem neuen Linienweg ZOB - Bürgeramt - Rathaus - Am Graalwall. Die Haltestelle Rathaus ist damit für diese Linie der neue Innenstadthalt. Sie wird allerdings nicht während des Weihnachtsmarktes an Wochenmarkttagen angefahren.

5013:  ZOB - Reppenstedt: Die Linie 5013 fährt auf dem neuen Linienweg ZOB - Bürgeramt - Rathaus - Am Graalwall. Die Haltestelle Rathaus ist damit für diese Linie der neue Innenstadthalt. Sie wird allerdings nicht während des Weihnachtsmarktes an Wochenmarkttagen angefahren.

5012:  Bockelsberg - ZOB - Hagen: Die Linie 5012 bedient nicht mehr die Haltestellen Blücherstraße, Scharnhorststr. DJH und Wichernstraße. Nach der Haltestelle Munstermannskamp fährt sie auf einem neuen Linienweg direkt zur Haltestelle Universitätsallee am Libeskind Auditorium, die Route schließt dann über Heinrich-Böll-Straße und Carl-von-Ossietzky-Straße an den bekannten Linienweg an. Die Haltestelle Leuphana in der Scharnhorststraße wird weiterhin von der 5001 angefahren.

5014:  Wilhelm-Leuschner-Straße/Kaltenmoor - ZOB - Kreideberg: Die Linie 5014 fährt auf dem neuen Linienweg ZOB - Reichenbachplatz. Die Haltestelle Reichenbachplatz ist damit für diese Linie der neue Innenstadthalt.

 

 

Die vom Landkreis vorgeschlagene Lösung entlastet eine für Fußgänger und Radfahrende wichtige Innenstadtachse und erhöht die Aufenthaltsqualität in den entsprechenden Straßen. Gleichzeitig bleibt die ganzwöchige Erreichbarkeit der Innenstadt (einschließlich des Wochenmarktes) mit dem ÖPNV erhalten. Der städtische Marktmeister erhebt keine grundsätzlichen Bedenken, regt aber an, dass durch eine veränderte Marktaufstellung eine Verbesserung der Durchlässigkeit der Achse Bardowicker Straße – Am Ochsenmarkt testweise geprüft werden sollte.

 

Durch die Mehrbelastung der Bardowicker Straße durch die Linien 5005, 5009 und 5013 fahren bis zu 6 Fahrten pro Stunde über diese Route. Insgesamt fahren an einem Wochentag 102 Fahrten zusätzlich die Station Bürgeramt an, sowie 80 zusätzliche Fahrten an der Haltestelle Reichenbachplatz. Gleichzeitig wird der Straßenzug An den Brodbänken von allen bis zu 182 Fahrten täglich entlastet.

 

Die so erarbeitete und zwischen den Verwaltungen abgestimmte Änderung der Linienführung sollte ursprünglich zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 umgesetzt werden. Nach einer entsprechenden Information der Verwaltung in der (konstituierenden) Sitzung des Rates am 25.11.2021 zeichnete sich nach einer intensiven Diskussion ab, dass vor Umsetzung der Maßnahme eine fachliche Beratung des städtischen Mobilitätsausschusses notwendig ist und von dessen positivem Votum die Umsetzung der Maßnahme abhängig ist.

 

Daraufhin haben sich die Verwaltungen darauf verständigt, dass zunächst eine Beratung im Mobilitätsgrundsatzausschuss erfolgt (Sitzung am 17.02.2022) und anschließend der städtische Mobilitätsausschuss in der Sache befasst wird. Zudem beabsichtigt die Verwaltung zusätzlich, ein Stimmungsbild im Beirat Innenstadt am 23.03.2022 einzuholen. Sofern der städtische Ausschuss der Maßnahme zustimmt, wird diese dem Mobilitätsausschuss des Landkreises zur Bestätigung vorgeschlagen werden.

 

Stellungnahme des Landkreises Lüneburg, Fachdienst Mobilität

Nach der Sitzung des Mobilitätsgrundsatzausschusses hat sich der Fachdienst Mobilität in einer Stellungnahme vom 14.03.2022 zu weiteren im Mobilitätsgrundsatzausschuss angeregten Prüfungen positioniert. Die Notwendigkeit der Maßnahme wird explizit mit der Beschwerdelage zur uneinheitlichen Linienführung unterstrichen. Der Fachdienst führt weiter aus, dass sowohl die Linie 5011 als auch die 5014 wichtige Linien für den Schulverkehr zur Oberschule am Wasserturm sind. Allerdings können alle Kinder, welche aktuell die 5014 verwenden, nach der Maßnahme auch mit kurzen Umwegen die Haltestelle St.-Stephanus-Platz der Linie 5011 nutzen.

Des Weiteren verlieren die Linien 5002 und 5014 ihre Haltestelle Markt, wodurch eine zusätzliche Gehdistanz von 350 Metern zur Haltestelle Reichenbachplatz nötig wird, es wird aber betont, dass die Wege sehr gut ausgebaut sind.

Zum Linienbruch äußert sich der Landkreis so, dass nach weiterer Prüfung eine Verlegung der Überlage leider nicht praktikabel ist. Dies liegt unter anderem an der zeitlichen Anknüpfung an den Metronom. Für die Linie 5002 liegt dies daran, dass die Haltestelle Bardowick – Vor der Westermarsch an der alten B4 liegt, wo die Überlage nicht stattfinden kann und dass insgesamt neun Stationen in Bardowick nur einseitig bedient werden, sodass Fahrgäste nach Lüneburg die Verweildauer während der Überlage im Bus wartend verbringen müssten. Eine Führung der 5014 über ZOB / Bürgeramt / Rathaus / Stoeteroggestr. Süd, um einen Halt am Markt in Richtung Kaltenmoor sicherzustellen, würde einige Mehrkilometer und damit sowohl Zeit als auch Geld kosten. Der Anschluss an den Bahnhof, welcher im Nahverkehrsplan ein zentrales Ziel ist, wäre so nicht mehr gegeben. Außerdem könnte es an den Stationen Bürgeramt und Rathaus zu Verwechslungen kommen, da jetzt beide mit zwei unterschiedlichen Linienwegen belegt wären.

Zu der Durchfahrung der Bardowicker Straße klärt der Fachdienst auf, dass eine zusätzliche Befahrung durch die 5014 nicht leistbar ist, da die Kapazität der Station Bürgeramt mit den Linien 5005, 5009 und 5013, welche verhältnismäßig gleichzeitig ankommen, bereits ausgelastet ist. Probleme mit der Radverkehrsführung und einer möglichen Rückstauung in den Kreuzungsbereich sind zu erwarten.

Zuletzt schlägt der Landkreis vor, die Umstellung im Dezember 2022 mit einer groß angelegten Öffentlichkeitskampagne zu begleiten und stellt hierfür Mittel aus dem Haushalt des ÖPNV zur Verfügung.

 

Um alle Maßnahmen, die den ÖPNV betreffen, sorgfältig zu planen und alle Gremien einzubinden, möchten der Landkreis und die Hansestadt eine grundlegend optimierte Form des Prozesses der Fahrplanänderungen eingehen. Fahrplanänderungen sollen nur noch zu einem festen Zeitpunkt im Jahr im Dezember sowie zwei Mal jährlich für den Schülerverkehr zum Schulbeginn und zum Halbjahreswechsel erfolgen. Fahrplanentwürfe werden seitens des Landkreises über die Verkehrsunternehmen in der ersten Jahreshälfte erarbeitet und der Öffentlichkeit bereitgestellt, so dass über die Gremien und darüber hinaus Rückmeldungen erfolgen können und in der zweiten Jahreshälfte die Abstimmungen mit der Genehmigungsbehörde und den Verkehrsunternehmen erfolgen können und zum Fahrplanwechsel dann eine einheitliche Fahrgastinformation erfolgen kann.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Die Erreichbarkeit der Innenstadt durch den Umweltverbund wird erhöht.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Dem Fuß- und Radverkehr wird mehr Raum in beliebten Innenstädtischer Lage zugesprochen und die Aufenthaltsqualität erhöht, während die Erreichbarkeit der Innenstadt mit dem ÖPNV ausgeweitet wird.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Die mit dieser Maßnahme geförderte aktive Mobilität ist gesund für den Körper und die Psyche.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Der Umweltverbudn gehört insgesamt zu den günstigeren Verkehrsmitteln, die Verbesserung seiner Infrastruktur schafft so auch einen Ausgleich für Menschen, die sich kein anderes Verkehrsmittel leisten können.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 78 €

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt die Änderung der Buslinien wie in der Vorlage beschrieben.

 

Stammbaum:
VO/09992/22   Entlastung der Innenstadt vom ÖPNV   Bereich 35 - Mobilität   Beschlussvorlage
VO/09992/22-1   Weiterentwicklung der Entlastung der Innenstadt vom ÖPNV   Bereich 35 - Mobilität   Beschlussvorlage