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Vorlage - VO/09990/22  

 
 
Betreff: Fortführung und Weiterentwicklung der Projekte "Gut Ankommen", "Kita-Einstieg" und "FiSch - Familie in Schule" über Fördermittel aus dem Integrationsfonds des Landes Niedersachsen bis zum 31.12.2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hampe, Niklas
Federführend:05 - Entwicklung und strategische Steuerung Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Hampe, Niklas  Bereich 50 - Service und Finanzen
   Fachbereich 5b - Familie und Bildung
   Bereich 52 - Soziale Dienste
   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
   Bereich 54 - Integration und Teilhabe
   Bereich 55 - Schulen
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
10.03.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Hansestadt setzt derzeit im Handlungsfeld der präventiven Kinder- und Jugendhilfe mehrere erfolgreiche Projekt um, deren bisherige Finanzierung über Fördermittel spätestens bis zum 31.12.2022 ausläuft. Um eine Fortführung und Weiterentwicklung bis Ende 2024 zu gewährleisten, beabsichtigt die Hansestadt die Beantragung von Fördermitteln aus dem sog. Integrationsfonds des Landes Niedersachsen für die Projekte

A) Gut Ankommen (Frühe Hilfen)

B) Kita-Einstieg (Kindertagesbetreuung) und

C) FiSch – Familie in Schule (Schule/ Kinder- und Jugendhilfe)

 

A) Das Projekt Gut Ankommen in Lüneburg wurde 2016 ins Leben gerufen und wird seither fortlaufend mit kleinen Veränderungen umgesetzt. Es wurde zuletzt teilfinanziert über die Richtlinie des Landes Niedersachsen über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen (Richtlinie Familienförderung) und endet am 31.12.2022. Zielgruppe sind in den Gemeinschaftsunterkünften oder dezentral in eigenem Wohnraum lebende geflüchtete junge Frauen/ Familien mit Säuglingen und Kleinkindern im Alter von 0 bis 3 Jahren. Die Fachkräfte nehmen entweder über das Netzwerk Frühe Hilfen Kontakt zu den Familien auf oder statten Neugeborenen einen Willkommensbesuch ab, der allen Bürger*innen der Hansestadt Lüneburg angeboten wird. Sprach- und Kulturmittler*innen begleiten die Familienkontakte und bilden mit den Fachkräften der Frühen Hilfen ein Tandem, wenn eine sprachliche Verständigung noch nicht ausreichend möglich ist. Aufgrund des bisherigen Erfolges des Projekts soll es fortgesetzt und dahingend ausgebaut werden, dass neben der Einzelbegleitung auch Gruppentreffen und Sprechstunden z.B. in den Stadtteilhäusern und ggf. zusätzlich auch in Russisch angeboten werden. Zudem ist die Weiterqualifizierung von Sprach- und Kulturmittler*innen geplant, damit diese zusätzlich bei Arztbesuchen oder Behördengängen unterstützen können. Die Kosten zur Umsetzung des Projekts bis zum 31.12.2024 werden sich auf ca. 175.000€ (ca. 130.000€ Personalkosten/ ca. 45.000 Sachkosten) belaufen. 

 

B) Das Projekt Kita - Einstieg wird noch bis Ende des Jahres 2022 finanziert aus dem gleichnamigen Bundesprogramm. „Kita-Einstieg“ unterstützt Familien mit Migrationshintergrund niedrigschwellig beim Zugang zu frühen Bildungsangeboten. Das Elternbildungsprogramm „Rucksack“ konnte an fünf Standorten etabliert werden: Familien mit Kindern im Kitaalter besuchen das Programm ein Jahr lang. Einmal in der Woche treffen sie sich mit anderen Eltern und einer Anleiterin und nehmen daraus viele Anregungen in ihren Familienalltag mit.

Damit die Teilhabe von Kindern und Familien gelingt bietet das Projekt zudem bedarfsgerechte Unterstützung für Familien und Kitas. Um das „Ankommen“ in der Kita zu unterstützen sind Elternbegleiterinnen des Projektes oder eine Kulturmittlerin regelmäßig in der Kita und unterstützen die Kommunikation zwischen Familien und Fachkräften. Derzeit werden vom „Kita-Einstieg“ sechs Einrichtungen begleitet. Das Projekt berät Eltern zum Kitabesuch, zu Anmeldeformalitäten und frühkindlichen Bildungsangeboten in der Hansestadt. In Telefonsprechstunden in Deutsch, Arabisch, Kurdisch und Türkisch werden Fragen beantwortet und bei Bedarf weiterführende Termine vereinbart.

Das neue Projekt soll zum 01.01.2023 starten und weiterentwickelt werden. Ziel ist die Verstetigung der genannten Projektbausteine und eine engere Anbindung an das Familienbüro, als zentrale Anlauf- und Beratungsstelle in Sachen Kinderbetreuung in Lüneburg. Angestrebt wird insbesondere die Verbesserung der Internetplattform und damit verbunden der Erreichbarkeit und Zugänglichkeit von Angeboten der Familienbildung und -beratung mit einem Schwerpunkt auf der Zielgruppe Flucht- und/oder Migrationshintergrund. Die Kosten zur Umsetzung des Projekts bis zum 31.12.2024 belaufen sich auf ca. 315.000€ (ca. 260.000€ Personalkosten/ ca. 55.000 Sachkosten). 

 

 

C) Das Projekt FiSch – Familie in Schule wurde bislang finanziert über das ESF-Förderprogramm Inklusion durch Enkulturation und war Baustein des Projekts Selbstverständlich Miteinander. Das Konzept FiSch zielt darauf ab, für Kinder, die vom Ausschluss von der Schule bedroht sind, und ihre Bezugspersonen, Zugänge zu Bildung zu schaffen und die Integration im Klassenverband zu stärken. An einem Tag in der Woche werden die Kinder gemeinsam mit ihren Eltern in enger Abstimmung mit den Lehrkräften der „Heimatschulen“ über einen Zeitraum von 12 Wochen an einem außerschulischen Lernort beschult bzw. „gecoacht“. Die Förderung läuft im Sommer 2022 aus. Bisher wurde das Projekt FiSch-Familie in Schule in Lüneburg sehr erfolgreich an einem Standort mit zwei Partnerschulen (Standort I: Igelschule und Grundschule Lüne) durchgeführt. Auf Grund der positiven Evaluationsergebnisse des Projektes, besteht ein großes Interesse Seitens der Schulen, des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung (RLSB) sowie der Hansestadt daran anzuknüpfen. Je Standort werden drei pädagogische Fachkräfte benötigt: Eine Regelschul-Lehrkraft, eine Förderschul-Lehrkraft und eine sozialpädagogische Fachkraft. Die Sozialpädagogischen Fachkräfte stellt der anerkannte Träger der Jugendhilfe VSE e.V.. Die Lehrkräfte werden über die Schulen bzw. das RLSB bereitgestellt. Weil es durch das Projekt FiSch in besonderer Weise gelungen ist, Familien zu erreichen und erfolgreiche Lernentwicklungen zu ermöglichen, soll es an zwei weiteren Schulen mit besonderem Bedarf, an der Grundschule Anne Frank-Schule (Standort II) und der Oberschule am Wasserturm (Standort III), eingeführt werden. Die Schülerschaft beider Standorte kommt zu überwiegenden Teil aus den Stadtteilen Kaltenmoor und Weißer Turm. Der Anteil an Kindern mit Flucht- und/oder Migrationshintergrund ist sehr hoch. Der Startzeitpunkt für das Projekt FiSch ist für den Beginn des Schuljahres 2022/2023 vorgesehen. Die Kosten zur Umsetzung des Projekts bis zum 31.12.2024 werden sich auf ca. 280.000€ (ca. 205.000 € Personalkosten/ ca. 75.000 Sachkosten inkl. Honorare) belaufen. 

 

Alle drei Projekte sind benannt im bzw. Teil des Integrationskonzepts „Ankommen und Teilhaben!“ der Hansestadt Lüneburg. Alle drei Projekte werden als sehr effektiv wahrgenommen und sollen weitergeführt bzw. ausgebaut werden. Da die Haushaltslage der Hansestadt angespannt ist, beabsichtigt die Verwaltung auf Fördermittel aus dem Integrationsfonds Niedersachsen zurück zu greifen, um die oben genannten Projekte wirksam fortsetzen zu können. Der Integrationsfonds wurde im Jahr 2017 von der Landesregierung eingerichtet, um besonders vom Zuzug betroffene Kommunen bei ihren Integrationsaufgaben zu unterstützen. Antragsfrist ist der 31.03.2022. Für das Jahr 2022ff wurde Lüneburg durch das Land Niedersachen anhand einer Quote ein maximaler Nettozuweisungsbetrag von 744.000€ für zweckdienliche Projekte in Aussicht gestellt, die bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein müssen. Die Gesamtkosten der oben beschriebenen Projekte belaufen sich auf ca. 770.000€. Die entsprechende Förderrichtlinie sieht vor, dass die Hansestadt einen Eigenanteil zur Finanzierung von Projekten in Höhe von mindestens 10% der Kosten selbst aufbringt. Entsprechend beabsichtigt die Verwaltung die Beantragung von insgesamt ca. 693.000€. Der 10%-Eigenanteil zur Finanzierung kann durch die Personalkosten für die Verwaltung der Projekte bzw. aus Mitteln der präventiven Kinder- und Jugendhilfe (nach §16 Sozialgesetzbuch VIII; Allgemeine Förderung der Familie) geleistet werden und ist somit haushaltsrechtlich gesichert.

In diesem Sinne schlägt die Verwaltung vor zur Finanzierung der oben genannten Projekte Fördermittel aus dem Integrationsfonds des Landes Niedersachsen zu beantragen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Heranführung von Geflüchteten an das Gesundheitssystem (Gut Ankommen)

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Zugänge zu Bildung und Teilhabe in Kita und Schule (Kita Einstieg und FiSch)

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Verbesserung der Zugänge zum Bildungssystem sowie der Bildungs- und Arbeitsmarktchancen (Kita Einstieg und FiSch)

Vorbeugung von Exklusionprozessen und Schulausschluss (FiSch)

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 268€

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

bis 31.12.2024:

Gut Ankommen  ca. 175.000,00 €

Kita Einstieg   ca. 315.000,00 €

FiSch    ca. 280.000,00 €

Gesamt   ca. 770.000,00 €

 

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle:

 52 000

  55060 (FiSch)

  57230 (Kita Einstieg)

  55011 (Frühe Hilfen) 

 Produkt / Kostenträger:

 363 20102 FiSch

 365 00211 Kita Einstieg

 363 12103/104 Frühe Hilfen

 

Haushaltsjahr: 2022/ 2023/ 2024 

 

e)  mögliche Einnahmen:

90% Fördermittel aus dem Integrationsfonds in Höhe von ca. 693.000€ gesamt.

 

 

Anlagen:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt die Projekte

A) Gut Ankommen (Frühe Hilfen)

B) Kita-Einstieg (Kindertagesbetreuung) und

C) FiSch – Familie in Schule (Schule/ Kinder- und Jugendhilfe)

vorbehaltlich zur Verfügung stehender Fördermittel fortzuführen und weiterzuentwickeln sowie zur Finanzierung Mittel aus dem Integrationsfonds des Landes Niedersachsen zu beantragen.

Die benötigten Mittel werden im TOP Haushaltsplanentwurf 2022 – Bereich Jugendhilfe durch eine Tischvorlage in den Haushalt 2022 sowie Finanzplanung 2023 ff aufgenommen.