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Vorlage - VO/09972/22  

 
 
Betreff: Feuerwache Ost - Übersicht über die bisherigen Planungsschritte und aktueller Sachstand
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:LauterschlagBezüglich:
VO/8600/19
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Bearbeiter/-in: Lauterschlag, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr Kenntnisnahme
09.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr und des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung (zu TOP 5) zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 16.08.2016 (vgl. VO/6798/16) hat die Verwaltung darüber berichtet, dass der damalige Oberbürgermeister Mitte 2016 den Auftrag zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe auf Feuerwehrführungsebene erteilt hat, die untersuchen sollte, welche Maßnahmen mit dem zeitlichen Horizont 2025 notwendig sind, um unter Berücksichtigung der baulichen Entwicklung Lüneburgs (Hanseviertel) und verkehrlicher Veränderungen (insb. Neubau BAB 39) die schnelle und schlagkräftige Erreichbarkeit des östlichen Stadtgebietes sichergestellt werden kann. Hierbei waren die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen und es war ebenso ein Abgleich mit der bisherigen Fahrzeugbedarfsplanung notwendig. Zu untersuchen war insbesondere, ob ein weiterer Standort für eine Feuerwache erforderlich wird, um eine zukunftsorientierte Ausrichtung der Freiwilligen Feuerwehr Lüneburg zu gewährleisten.

 

Als nächster Schritt sollten bestimmte Fragestellungen aus den Ergebnissen der Arbeitsgruppe zwecks einer unabhängigen Überprüfung einem Fachgutachter vorgelegt werden. Dabei ging es insbesondere um die Fragen einer Risikoanalyse sowie einer Potenzialanalyse und die Beratung hinsichtlich einer Schutzzielfestlegung für die Hansestadt Lüneburg.

 

Absehbar war, dass die künftige Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr nur mit einer erheblichen personellen Aufstockung im Bereich der Feuerwehrgerätewarte (oder vergleichbares Personal) und Investitionen für einen dritten Feuerwachen-Standort zzgl. Geräteausstattung (Fahrzeuge) sichergestellt werden kann.

 

Die Firma FORPLAN wurde beauftragt, Folgendes zu analysieren:

 

- Ehrenamtliche Einsatzkräfte,

- Motivation und Zufriedenheit der Einsatzkräfte,

- Hauptamtliche Mitarbeiter,

- Einsatzmittel (Fahrzeuge, Alarm- und Ausrückeordnung, persönliche Schutzausrüstung, Atemschutz und Funktechnik),

- Feuerwehrhäuser sowie

- Hilfsfrist und Erreichungsgrad.

 

Aus den Daten wurde ein SOLL-Konzept "Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr" erstellt.

 

Im Rahmen des SOLL-Konzeptes wurden auf Grundlage der IST-Analyse Maßnahmen erläutert, die zur Erreichung des empfohlenen Schutzzieles beziehungsweise zur Sicherstellung der Qualitätskriterien "Hilfsfrist", "Funktionsstärke", "Einsatzmittel" und "Erreichungsgrad" notwendig sind. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden den nachfolgenden Themenbereichen zugeordnet:

 

1. Verbesserung der Schutzzielerreichung (Anpassung der Standortstruktur, Verbesserung der Ausrückzeiten und sonstige Maßnahmen)

2. Personal (Ehrenamtliches Personal und Hauptamtliches Personal)

3. Fahrzeugkonzept (Standorte Mitte, Süd und "Ost")

4. Notwendige Maßnahmen an den Feuerwehrhäusern Mitte und Süd.

 

Ausgangspunkt der weiteren Betrachtung war das Ergebnis der IST-Analyse, nach der -unter Außerachtlassung der personellen Komponente - derzeit ein maximaler Schutzzielerreichungsgrad von rund 52 % gewährleistet werden kann. Bestimmende Faktoren sind hierbei die Personalverfügbarkeit sowie die zeitliche Erreichbarkeit von Teilen des Stadtgebietes. Weil ausschließlich "weiche Maßnahmen" diese Problematik nicht beheben könnten, sind nach der gutachterlichen Bewertung strukturelle Anpassungen notwendig. Dies deckt sich mit der Einschätzung der "Arbeitsgruppe Feuerwehr Lüneburg 2025".

 

Denn das Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg ist (mittlerweile) strukturell zu groß, um es mit zwei Feuerwehrstandorten abdecken zu können. Hinzu kommen weitere absehbare strukturelle Veränderungen (Gebietsentwicklungen).

 

Als anzustrebenden Schutzzielerreichungsgrad hat die Fa. FORPLAN in ihrem abschließenden Gutachten zur Struktur und Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr (vgl. VO/8481/19, beraten in der Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg am 22.09.2019, das Gutachten ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt) den nach ihrer Aussage für Freiwillige Feuerwehren bundesweit etablierten Wert von 80 % angenommen bzw. empfohlen.

 

Das bedeutet, dass bei dem angenommenen Szenario "kritischer Wohnungs-brand" (Wohnungsbrand in einem Mehrfamilienhaus mit verrauchtem Rettungsweg und einer vermissten Person) in 80 % der Fälle das Eintreffen von 9 Einsatzkräften (Löschgruppe) innerhalb von 8 Minuten ab Alarmierung gewährleistet sein soll.

 

Dem zugrunde liegt das Qualitätskriterium für die Bewertung von Feuerwehren in Städten, das die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) definiert hat und das sich zu einer allgemein anerkannten Regel der Technik entwickelt hat.

 

Auf der Basis der Lage der vorhandenen beiden Standorte "Mitte" und "Süd" wurde daher vorgeschlagen,

 

- einen dritten Feuerwehrstandort "Ost" zu entwickeln, der nach der Empfehlung der Fa. FORPLAN zur bestmöglichen Abdeckung des Stadtgebietes optimalerweise am Kreuzungspunkt Dahlenburger Landstraße/Theodor-Heuss-Straße verortet,

 

- mit einer hauptamtlichen Besetzung zu allen Tageszeiten (24/7) betrieben werden sollte,

 

- und zugleich als Ausrücke-Standort auch für ehrenamtliche Kräfte dient.

 

Als Gründe hierfür werden genannt:

 

- bestmögliche räumliche Abdeckung des Stadtgebietes unter Sicherstellung von Ausrückezeiten, die in einem freiwilligen System nicht geleistet werden können,

- Entlastung des Ehrenamtes auch in den Abend- und Nachtstunden sowie an den Wochenenden und Feiertagen (insbesondere von Kleineinsätzen),

- Anpassung der Feuerwehr an das steigende Risikopotenzial der Hansestadt Lüneburg.

 

Daraus wurde folgendes weiteres Vorgehen abgeleitet:

 

a) Für die Vervollständigung des Gutachtens bedarf es - unter Berücksichtigung der feuer-wehrtaktischen Ergebnisse des Gutachtens - noch eines detaillierten Standortvergleiches für einen möglichen dritten Standort "Ost" sowie der letztlichen Standortfestlegung unter Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile. Bei grundsätzlich politisch positivem Votum muss der so ermittelte Standort sodann bauleitplanerisch abgesichert werden.

 

b) Parallel dazu könnten erste planerische Überlegungen für den konkreten Baukörper angestellt werden und ein Modell zu dessen Errichtung entwickelt werden.

 

c) Ein personeller Aufwuchs im Bereich der Gerätewarte nach dem bisher etablierten Modell könnte bis zu einem gewissen Maß unabhängig von den vorgenannten Punkten und der Inbetriebnahme eines weiteren Feuerwehr-Standortes mit hauptberuflicher Besetzung (24/7) erfolgen. Auf diese Weise könnte ab Erreichen eines bestimmten Personalkörpers bereits am vorhandenen Standort Mitte ein Schichtmodell eingeführt werden, das zu verlängerten Anwesenheitszeiten der Gerätewarte führt und damit bereits frühzeitig zu einer Entlastung des Ehrenamtes bei gleichzeitiger Erhöhung des Schutzzielerreichungsgrades beitragen kann. In diesem Zusammenhang ist die Anerkennung des feuerwehrtechnischen Dienstes für die beschäftigten Gerätewarte zu prüfen.

 

d) Ertüchtigung der Standorte Süd und Mitte bezüglich der notwendigen Maßnahmen (z.B. Wache Mitte: Schwarz-Weiß-Trennung Umkleiden und in der Atemschutzwerkstadt, Duschen und Wache Süd: Abgasabsauganlage, Schwarz-Weiß Trennung, Warnsignal bei Ausrücken der Fahrzeuge, Umkleidetrakt)

 

Unter der Überschrift "Zusammenfassung der Maßnahmen und Ausblick" kommt das Gutachten (siehe Anlage) zu folgendem Ergebnis:

 

"Im vorliegenden Feuerwehrgutachten wurde festgestellt, dass das Schutzziel in weiten Teilen des Stadtgebietes derzeit nicht uneingeschränkt zu allen Tageszeiten eingehalten werden kann. Der Erreichungsgrad ist deutlich unter einem akzeptablen Niveau. Dies ist ausdrücklich nicht der Einsatzbereitschaft, Qualifikation und Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr anzulasten, welche sich auf einem außergewöhnlich hohen Niveau befinden, sondern ein grundsätzliches strukturelles Problem der Feuerwehr. Die Schutzzieleinhaltung wird zukünftig nur durch eine Anpassung der Standortstruktur gewährleistet sein können.

 

Aufgrund der durchgeführten Auswertungen wurde die Errichtung eines ganztägig hauptamtlich besetzten Standortes "Ost" im Bereich der Theodor-Heuss-Straße vollumfänglich empfohlen (vgl. Abschnitt 8.1.1 des Gutachtens). Diese Maßnahme trägt zu einer deutlichen Leistungsverbesserung der Feuerwehr als Ganzes bei und kann das Ehrenamt vor allem von Kleineinsätzen entlasten. Zusätzlich trägt die neue Wache zur Schutzzieleinhaltung in großen Bereichen des Stadtgebietes bei und das dortige Hauptamt kann auch in den durch die Freiwillige Feuerwehr fristgerecht erreichten Bereichen sinnvoll unterstützen.

 

Folgende Standortalternativen wurden durch die Fa. FORPLAN untersucht:

 

Opt.

Name

Beschreibung

1

Flugplatz

Zeppelinstraße, Bau wird durchkommende A39 beeinflusst. Es wurden zwei Zufahrten geprüft.

2

Waldfriedhof

Waldfriedhof (Olof-Palme-Hain

3

Lüneburger Straßen

Lüneburger Straße / K37 Richtung Wendisch Evern.

4

Kleingartenkolonie

Kleingartenkolonie „In der Kiepe“.

5

Theodor-Heuss-Str.

Fläche neben Johanneum, befindet sich in städtischem Besitz.

6

Gelände KVG

Zurückliegendes Grundstück an Dahlenburger Landstraße.

 

Die Maßnahme des ganztägig hauptamtlich besetzten Feuerwehrstandortes "Ost" würde das Schutzniveau der Lüneburger Bürgerinnen und Bürger deutlich erhöhen und ist die erste größere Maßnahme, die umgesetzt werden sollte. Trotzdem wird es in manchen Bereichen des Stadtgebietes auch nach Errichtung des Standortes zu einem verzögerten Eintreffen kommen. Diese Verzögerungen befinden sich in einer Größenordnung von wenigen Minuten, wie sie in anderen Bundesländern (beispielsweise Baden-Württemberg: Eintreffzeit 10 Minuten) von vorneherein als Planungsgrundlage dienen. Trotzdem muss auch nach Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen alles, was in der Macht der Kommune liegt, getan werden, um die Erreichbarkeit auch dieser Bereiche schnellstmöglich zu gewährleisten und die Defizite so klein wie möglich zu halten. Eine Option, die beispielsweise diskutiert werden sollte, ist die Stationierung eines Fahrzeugs als so genannter abgesetzter Standort im westlichen Stadtgebiet. Einsatzkräfte, die ansonsten vom Standort Süd ausrücken würden, können im Einsatzfall dieses Fahrzeug zusätzlich besetzen, entsprechend schnell ausrücken und die Hilfsfrist auch in diesem Bereich halten.

 

Um die konkrete Eignung dieser optimalen Fläche für die Errichtung einer Feuerwache unter diversen Teilaspekten (Bodenbeschaffenheit, Lärmemissionen, Klimafaktoren usw.) näher zu beurteilen und die sich daraus ergebenen Anforderungen bei der weiteren (Bauleit)-Planung berücksichtigen zu können, wurde die Erstellung einer Machbarkeitsstudie bei dem Büro Feigenbutz Architekten BDA beauftragt, durch die Varianten zur Bauweise und Platzierung bei Erzielung einer optimalen Funktionalität und bei Berücksichtigung der Rahmenbedingungen des Grundstückes untersucht werden sollten.

 

Durch die Übertragung des Raumprogrammes in einen möglichen Baukörper unter Berücksichtigung feuerwehrtechnischer Abläufe und funktionaler Zusammenhänge ergibt sich bereits eine mögliche Kubatur, die in der Machbarkeitsstudie Neubau Feuerwache Lüneburg-Ost (siehe Anlage, vgl. VO/9584/21) vorgestellt wurde.

 

Um die Personalstruktur und den Personalstamm fristgerecht erreichen zu können, sind bereits jetzt umfangreiche Personalmaßnahmen erforderlich, die im beiliegenden Personalkonzept dargestellt sind.

 

Das Personalkonzept wurde auf Grundlage der Beschlusslage des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr vom 28.03.2019 (VO/8085/18-1 Sachstandsbericht "Gutachten zur Struktur und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr") erarbeitet.

 

Für die bauplanungsrechtliche Absicherung des neuen Feuerwachen-Standortes wurde zwischenzeitlich die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 177 „Theodor-Heuss-Straße/Haferkamp“ und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung beschlossen (vgl. VO/09899/22).

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

1. Gutachten zur Struktur und Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr

2. Machbarkeitsstudie Neubau Feuerwache Lüneburg-Ost

3. Personalkonzept

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Machbarkeitsstudie Feuwewache Ost Feigenbutz (12400 KB)      
Anlage 2 2 Personalkonzept Feuerwehrwache Ost Stand 01.02.2021 (914 KB)      
Anlage 3 3 Gutachten zur Struktur und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr-Final (11397 KB)      
Stammbaum:
VO/8600/19   Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Beauftragung von vorbereitenden Gutachten/ Machbarkeitsstudie zur Untersuchung des Standortes 'Theodor-Heuss-Straße/ Haferkamp' für die Errichtung einer Feuerwache Ost   Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service   Beschlussvorlage
VO/09972/22   Feuerwache Ost - Übersicht über die bisherigen Planungsschritte und aktueller Sachstand   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Mitteilungsvorlage