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Auszug - Zuwanderungsgesetz - Welche positive oder negative Wirkung wird es auf das gesellschaftliche Leben in Deutschland haben?  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausländerbeirates
TOP: Ö 3
Gremium: Ausländerbeirat Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 30.09.2002    
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Große Kommissionsstube
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Der Bundespräsident hat nach der verfahrensrechtlichen Diskussion um das Zuwanderungsgesetz dieses unterschrieben, so dass es ( vorbehaltlich der erwartetem Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ) nun ab 1. Januar 2003 in Kraft treten kann. Es gibt eine komplette Neuregelung des Ausländergesetzes. Die Kernpunkte sind die befristete Aufenthaltserlaubnis und die unbefristete Niederlassungserlaubnis. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entsteht aus dem bisherigen “Bundesamt für die Ansteuerung ausländischer Flüchtlinge” und bekommt neue Aufgabenbereiche, so wird die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt mehr verzahnt, weiter gehören zu dem Aufgabenbereich die Integrationskurse. Des Weiteren steckt eine andere Grundhaltung dahinter, so Stadtdirektor Koch, es wurde lange daran festgehalten, dass Deutschland kein Einwanderungsland sei, faktisch sei es aber so. Für die Bürger der europäischen Union entfällt die Aufenthaltserlaubnis und wird durch eine bloße Meldepflicht ersetzt.

 

Eine positive oder negative Wirkung allein durch das Gesetz sei schwer zu beantworten, so Stadtdirektor Koch. Wichtiger sei der alltägliche Umgang und das Zusammenleben. Integration lasse sich nur bedingt über Gesetze regeln. Ein wichtiges Instrument ist dabei der Ausländerbeirat.

 

Pastor Thamm von der evangelischen Kirche verweist auf die Problematik der Asylbewerber, die nicht unter das Asylrecht fallen. Stadtdirektor Koch erklärt, dass die Asylverfahren gestrafft und beschleunigt werden sollen. Insbesondere sollen während des Aufenthalts in Deutschland von den Betroffenen selbst gesetzte neue Gründe für das Asylrecht zukünftig ohne Bedeutung sein.

 

Stadtdirektor Koch erklärt, dass die Integration bereits im Kindergarten anfangen soll. Herr Reinecke (FDP) ist der Auffassung, dass die verbindliche Teilnahme an Sprachkursen wichtig sei, da die Sprache das wesentliche Instrument zur Integration darstelle.

 

In Bezug auf die Sprache wird erläutert, dass 720 Stunden Deutsch im Jahr nötig sind, um den Unterricht in einer Regelklasse zu ermöglichen. Frau Roos (VHS) erklärt die vorgesehenen neuen Modalitäten für die Sprachkurse. Es erfolgt zunächst ein Einstufungstest. Dann gibt es 300 Stunden Garantie Sprachkurse. Die berechtigten ausländischen Teilnehmer können das Institut frei wählen. Am Ende gibt es ein Zertifikat. Die Sprachkurse teilen sich auf in 25 Stunden Vollzeit und 8-12 Stunden Teilzeit bei besseren sprachlichen Kenntnissen, mit eventueller Arbeitsangliederung. Weiterhin seien Frauenkurse vorgesehen, speziell bei islamischem Hintergrund. Insgesamt gibt 300 Stunden Basiskurs, finanziert über den Bund und 300 Stunden Aufbaukurs, finanziert über das Land.

 

Es taucht die Frage auf, was mit den ausländischen Bürgern sei, die schon länger hier leben. Frau Braucks-Rochlitz (HS Stadtmitte) antwortet, anerkannte Asylbewerber bekommen einen Sprachkurs, Asylbewerber im Verfahren bekommen keine Sprachkurse.

 

Stadtdirektor Koch ergänzt, dass das Gesetz in erster Linie für künftig Zureisende gedacht ist. Frau Casanova ergänzt weiterhin, dass Integrationsmaßnahmen nur bei einem Aufenthalt bis 2 Jahren vergeben werden, danach nicht mehr. Stadtdirektor Koch verweist darauf, dass dieses Thema auch in den nächsten Sitzungen weiter aktuell sein wird. Nach der Frage wie viel Kosten auf die Stadt zukommen werden, antwortet Stadtdirektor Koch, dass die Stadt Lüneburg ,insbesondere über die Volkshochschulen, auch künftig Deutschkurse anbieten werde, hauptsächlich für die Personen, die vom Zuwanderungsgesetz nicht erfasst werden. Darüber hinaus sei man verstärkt auf ehrenamtliche Aktivitäten angewiesen, wie etwa die kostenlosen Kurse, die Frau Wolf im Glockenhaus organisiert habe.