Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Der Bundespräsident hat nach der verfahrensrechtlichen
Diskussion um das Zuwanderungsgesetz dieses unterschrieben, so dass es (
vorbehaltlich der erwartetem Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ) nun
ab 1. Januar 2003 in Kraft treten kann. Es gibt eine komplette Neuregelung
des Ausländergesetzes. Die Kernpunkte sind die befristete Aufenthaltserlaubnis
und die unbefristete Niederlassungserlaubnis. Das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge entsteht aus dem bisherigen “Bundesamt für die Ansteuerung
ausländischer Flüchtlinge” und bekommt neue Aufgabenbereiche, so wird die
Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt mehr verzahnt, weiter gehören zu dem
Aufgabenbereich die Integrationskurse. Des Weiteren steckt eine andere
Grundhaltung dahinter, so Stadtdirektor Koch, es wurde lange daran
festgehalten, dass Deutschland kein Einwanderungsland sei, faktisch sei es aber
so. Für die Bürger der europäischen Union entfällt die Aufenthaltserlaubnis und
wird durch eine bloße Meldepflicht ersetzt. Eine positive oder negative Wirkung allein durch das Gesetz
sei schwer zu beantworten, so Stadtdirektor Koch. Wichtiger sei der
alltägliche Umgang und das Zusammenleben. Integration lasse sich nur bedingt
über Gesetze regeln. Ein wichtiges Instrument ist dabei der Ausländerbeirat. Pastor Thamm von der evangelischen Kirche verweist auf die Problematik
der Asylbewerber, die nicht unter das Asylrecht fallen. Stadtdirektor Koch
erklärt, dass die Asylverfahren gestrafft und beschleunigt werden sollen.
Insbesondere sollen während des Aufenthalts in Deutschland von den Betroffenen
selbst gesetzte neue Gründe für das Asylrecht zukünftig ohne Bedeutung sein. Stadtdirektor Koch erklärt, dass die Integration bereits im Kindergarten
anfangen soll. Herr Reinecke (FDP) ist der Auffassung, dass die
verbindliche Teilnahme an Sprachkursen wichtig sei, da die Sprache das
wesentliche Instrument zur Integration darstelle. In Bezug auf die Sprache wird erläutert, dass 720 Stunden
Deutsch im Jahr nötig sind, um den Unterricht in einer Regelklasse zu
ermöglichen. Frau Roos (VHS) erklärt die vorgesehenen neuen Modalitäten
für die Sprachkurse. Es erfolgt zunächst ein Einstufungstest. Dann gibt es 300
Stunden Garantie Sprachkurse. Die berechtigten ausländischen Teilnehmer können
das Institut frei wählen. Am Ende gibt es ein Zertifikat. Die Sprachkurse
teilen sich auf in 25 Stunden Vollzeit und 8-12 Stunden Teilzeit bei besseren
sprachlichen Kenntnissen, mit eventueller Arbeitsangliederung. Weiterhin seien
Frauenkurse vorgesehen, speziell bei islamischem Hintergrund. Insgesamt gibt
300 Stunden Basiskurs, finanziert über den Bund und 300 Stunden Aufbaukurs,
finanziert über das Land. Es taucht die Frage auf, was mit den ausländischen Bürgern
sei, die schon länger hier leben. Frau Braucks-Rochlitz (HS Stadtmitte) antwortet,
anerkannte Asylbewerber bekommen einen Sprachkurs, Asylbewerber im Verfahren
bekommen keine Sprachkurse. Stadtdirektor Koch ergänzt, dass das Gesetz in erster Linie für künftig
Zureisende gedacht ist. Frau Casanova ergänzt weiterhin, dass
Integrationsmaßnahmen nur bei einem Aufenthalt bis 2 Jahren vergeben werden,
danach nicht mehr. Stadtdirektor Koch verweist darauf, dass dieses Thema
auch in den nächsten Sitzungen weiter aktuell sein wird. Nach der Frage wie
viel Kosten auf die Stadt zukommen werden, antwortet Stadtdirektor Koch,
dass die Stadt Lüneburg ,insbesondere über die Volkshochschulen, auch künftig
Deutschkurse anbieten werde, hauptsächlich für die Personen, die vom
Zuwanderungsgesetz nicht erfasst werden. Darüber hinaus sei man verstärkt auf
ehrenamtliche Aktivitäten angewiesen, wie etwa die kostenlosen Kurse, die Frau Wolf im Glockenhaus organisiert habe. |
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