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Auszug - Haushalt der Stadt Lüneburg 2006 - Parkhäuser (Zuschussbedarf) (Antrag des Beigeordneten Dr. Scharf vom 14.01.06, eingegangen am 17.01.06)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 02.05.2006    
Zeit: 15:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/1821/06 Haushalt der Stadt Lüneburg 2006 - Parkhäuser (Zuschussbedarf) (Antrag des Beigeordneten Dr. Scharf vom 14.01.06, eingegangen am 17.01.06)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der CDU-Fraktion
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:06 - Bauverwaltung
Bearbeiter/-in: Plett, Anke   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr Aschenbrenner  verdeutlich einleitend noch einmal, dass es bei dem Antrag nicht darum gehe, Gebühren zu erhöhen. Vielmehr zielt der Antrag darauf ab, das Überlegungen dergestalt angestellt werden, wie man die Nutzung oder das Nutzungsverhalten der Benutzter im Parkhaus Lünepark verändern kann. Intuition hierbei ist, Veränderung so vorzunehmen, dass der Zuschussbedarf reduziert werden kann.

 

Herr Koplin – 8 Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – geht ein auf die Inhalte der Stellungnahme der Verwaltung vom 25.01.2006, in der bereits ausführlich auf die Thematik eingegangen wurde. Dargelegt werden die bestimmenden Faktoren, die das Ergebnis des Parkhauses Lünepark beeinflussen.

 

Frau Schäfke – Lbg. Parkhaus und Parkraumverwaltungs-GmbH (Lüneparken) – geht ein auf den Zweck der Gründung dieser Gesellschaft und deren Aufgaben. Seit Gründung der Gesellschaft konnten die Erträge um 32 % , was 200.000 € entspricht, gesteigert werden. Im Parkhaus Lüneparken konnten die Erträge um 50 % gesteigert werden. Dass das Parkhaus trotzdem nur die Hälfte von dem der anderen Parkhäuser erwirtschaftet, hat auch etwas mit dem Standort zu tun. 90 % der anfallenden Kosten sind Fixkosten und demzufolge nicht beeinflussbar. Bei den variablen 10 % flexiblen Kosten sind auch die Stromkosten enthalten, die jedoch nur bedingt beeinflussbar sind. Das Machbare wurde jedoch getan.

Im Gegensatz zu den anderen städtischen Parkhäusern, wo im Vorfeld Geld investiert wurde, wird in diesem Falle quasi nachsubventioniert.

 

Ratsherr Aschenbrenner  interessiert, ob das Parkhaus im Lünepark einen ähnlichen Auslastungsgrad habe, wie die anderen Parkhäuser. Differenzen im Auslastungsgrad könnten beispielsweise Ansatzpunkt für vorzunehmende Veränderungen sein.

 

Frau Schäfke – Lbg. Parkhaus und Parkraumverwaltungs-GmbH (Lüneparken) –  merkt hierzu an, dass die Auslastungen nicht so einfach zu vergleichen sind. Beispielsweise werden für die Parkhäuser Bahnhof und Am Rathaus das ganze Jahr durchgehend 24 Std. am Tag Gebühren erhoben. Anders dagegen im Lünepark. Dargelegt werden die Zeiten in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden, zu denen das Parken lt. Satzung, an die sich die Betreibergesellschaft zu halten hat, frei ist. Die Auslastung ist dadurch sogar besser als bei den anderen Parkhäusern, wenngleich die Einnahmen dazu fehlen.

 

Ratsherr Aschenbrenner  regt an, den Standortnachteil des Parkhauses gegenüber den anderen Parkhäusern ggf. durch Einrichtung eines Shuttle-Services attraktiver zu machen.

 

Bürgermeisterin Schellmann weist aus der Erfahrung darauf hin, dass die Einrichtung eines Shuttle-Services zu teuer ist.

 

Frau Schäfke – Lbg. Parkhaus und Parkraumverwaltungs-GmbH (Lüneparken) –  verdeutlicht ergänzend, dass die Parkhausnutzer über ihre Zeiten frei entscheiden wollen. Der Versuch, sie durch feste Abfahrzeiten der Shuttle-Busse zu reglementieren, funktioniert in der Praxis nicht. Auch ist die tatsächliche fußläufige Entfernung zu gering, als dass Fahrgäste 20 Minuten auf eine Shuttlebus warten würden.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass kostenmäßig jeder Shuttle-Fahrgast mit ca. 3,00 € zu Buche schlägt.

 

Frau Schäfke – Lbg. Parkhaus und Parkraumverwaltungs-GmbH (Lüneparken) –  berichtet darüber, dass man sich auch im Aufsichtsrat Gedanken über eine Attraktivitätssteigerung gemacht habe. Durch einen relativ geringen Einsatz von 10.000 € wurde über die Lüneburg Marketing GmbH ein Park-Marketing auf den Weg gebracht. Für weitergehende Überlegungen und Verstärkung der Zusammenarbeit wurde der Geschäftsführer der Lüneburg Marketing GmbH in den Aufsichtsrat aufgenommen. In Werbeflyern werden die Standorte der Parkhäuser dargestellt. Weitere Maßnahmen werden erläutert. Deutlich gemacht wird, dass ein spezielles auf sich gestelltes Parkhaus-Marketing nicht den erhofften Erfolg bringen würde. Angesprochen werden müssen vorwiegend Auswärtige.

 

Beigeordneter Dörbaum entnimmt den vorgestellten Zahlen, dass der Zuschussbedarf von 2004 von 420.000 € auf 2005  179.000 € runtergefahren werden konnte. Er geht davon aus, dass die von der Stadtmarketing und der Gesellschaft Lüneparken ergriffenen Maßnahmen greifen. Nach Ansicht seiner Fraktion ist deshalb weder eine Veränderung der gebührenpflichtigen Zeiten noch eine Gebührenerhöhung erforderlich.

 

Bürgermeisterin Schellmann entnimmt den vorgestellten Zahlen und den ergriffenen Maßnahmen, dass man sich auf dem richtigen Wege befindet, die Defizite zu verringern. Aus der Erfahrung heraus spricht sie sich dafür aus, in der sicherlich mehrjährigen Anlaufphase Ruhe zu bewahren. Freies Parken zu bestimmten Zeiten erhöht die Akzeptanz eines Parkhauses. Zu Kinozeiten Gebühren erheben zu wollen, wäre in diesem Zusammenhang kontraproduktiv.

 

Ratsherr Kroll interessiert, ob sich, wenn die Stadt das Parkhaus in Eigenregie gebaut hätte, sich die Kostenseite günstiger darstellen würde.

 

Herr Koplin – 8 Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – weist darauf hin, dass im Vorfeld der seinerzeit getroffenen Entscheidung eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt wurde. Auch die Aufsichtsbehörde hat ein waches Auge auf solche Entscheidungen. Es ist davon auszugehen, dass die Entscheidung für die gewährte Finanzierungsform unter vorwiegend wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen wurde.

 

Bürgermeisterin Schellmann verweist darauf, dass eine andere Entscheidung seinerzeit gar nicht möglich gewesen wäre, weil mangels Bezuschussungsmöglichkeiten die Finanzierung allein durch die Stadt nicht möglich gewesen wäre.

 

Ratsherr Kroll glaubt nicht daran, dass die Erstellung von Gebäuden im PPP-Verfahren als Wundermittel gesehen werden kann. In der Vergangenheit hat es sich bei anderen Beispielen des Landes gezeigt, dass die Gebäude vor dem Eigentumsübergang oftmals schlecht unterhalten wurden.

 

Beigeordneter Dörbaum stellt richtig, dass die Situation bei den vom Land gemieteten Gebäuden sich aus seiner Kenntnis heraus anders darstellt. Bei den gemieteten Objekten bestand beispielsweise im Bereich der Landespolizei nie die Absicht, die Mietobjekte nach Ablauf einer vereinbarten Mietzeit käuflich zu erwerben.

 

Frau Schäfke – Lbg. Parkhaus und Parkraumverwaltungs-GmbH (Lüneparken) –  macht deutlich, dass an der Kostenschraube bereits gedreht wurde. So wurde beispielsweise das Parkhaus Bahnhof so umgerüstet, dass kein Personal mehr vor Ort erforderlich ist. Dadurch konnte 1 Vollzeitkraft eingespart werden. Soweit sich Möglichkeiten ergeben, werden auch zukünftig Synergieeffekte genutzt. Aber auch Aktionen und Werbung werden an Grenzen stoßen. Derzeit können auf der Einnahmeseite noch + 10 % verbucht werden. Langfristig wäre eine Verringerung des Defizits nur durch Erhöhung der Parkgebühren zu erzielen.

 

Ratsherr Aschenbrenner  führt aus, dass Einigkeit darüber besteht, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder eine Veränderung der freien Parkzeiten noch eine Gebührenerhöhung gewollt sei. Die dargelegten Zahlen lassen erkennen, dass an einer Reduzierung des Zuschussbedarfs erfolgreich gearbeitet wird. Die gewollte Attraktivitätssteigerung darf nicht zu Lasten des Parkhauskunden erfolgen.

 

Ratsfrau Leeck hält die Aussagen der CDU-Fraktion für inkonsequent. Das vorgestellte Konzept hält sie für intelligent und schlüssig. Weitergehende Verbesserungen, die hier eingefordert werden, sollten von der CDU-Fraktion dann auch benannt werden. Für sie ist es nicht schlüssig nachvollziehbar, warum Kinobesucher im Gegensatz zu den anderen Nutzern von den Parkgebühren befreit sind.

 

Stadtbaurätin Gundermann verweist auf die Ausgangssituation beim Bau des Parkhauses Lünepark. Vom Rat beschlossene Verträge binden die Stadt, die Parkflächen in den Abendstunden kostenfrei vorzuhalten. Auf der Grundfläche des jetzigen Kinos waren vorher öffentliche Parkplätze. Die vom Kino für den Bau des Gebäudes in Anspruch genommenen Parkplätze wurden abgelöst. Die Ablösebeträge wurden als Baukostenzuschuss für das Parkhaus verwendet.

 

Zu Protokoll:

Der Vertrag über das Parkhaus Lüneparken hat eine Restlaufzeit bis 2023.

 

Ratsfrau Lotze regt an, dass man zur Attraktivitätssteigerung die Wegeverbindung für die Nutzer vom optischen Eindruck her verbessern sollte.

 

Beigeordneter Körner verweist darauf, dass das Parkhaus Lünepark eine ganz andere Konzeption gegenüber den anderen Parkhäusern aufweist und eine Vergleichbarkeit damit ohnehin nicht gegeben sei. Allein wegen des Standortnachteils kann man Auslastungszahlen nicht so ohne Weiteres vergleichen. Intelligente Lösungen, wie die Situation verbessert wurde und weiter verbessert werden kann, wurden hinreichend dargelegt. Gänzlich vergleichen wird man die einzelnen Parkhäuser nicht können. Das im Antrag dargelegte Anliegen auf Attraktivitätssteigerung wurde dargelegt und erörtert. Im Ergebnis zeigt sich, dass man sich auf einem guten Wege befindet. Das Thema kann damit auch abgeschlossen werden.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass seitens der Verwaltung und der Geschäftsführung der Lüneparken-GmbH hinreichend dargelegt wurde, dass bereits zahlreiche Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung unternommen wurden und im Zusammenwirken mit der Lbg. Stadtmarketing auch weiterhin unternommen  werden.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung stimmt dem vom Ausschussvorsitzenden, Beigeordneten Dörbaum, zusammengefassten Beratungsergebnis einvernehmlich zu.