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Beratungsinhalt: Ratsherr
Aschenbrenner verdeutlich einleitend noch einmal, dass es
bei dem Antrag nicht darum gehe, Gebühren zu erhöhen. Vielmehr zielt der Antrag
darauf ab, das Überlegungen dergestalt angestellt werden, wie man die Nutzung
oder das Nutzungsverhalten der Benutzter im Parkhaus Lünepark verändern kann.
Intuition hierbei ist, Veränderung so vorzunehmen, dass der Zuschussbedarf
reduziert werden kann. Herr
Koplin – 8 Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – geht ein auf die Inhalte der
Stellungnahme der Verwaltung vom 25.01.2006, in der bereits ausführlich auf die
Thematik eingegangen wurde. Dargelegt werden die bestimmenden Faktoren, die das
Ergebnis des Parkhauses Lünepark beeinflussen. Frau
Schäfke – Lbg. Parkhaus und Parkraumverwaltungs-GmbH (Lüneparken) – geht ein auf den Zweck der Gründung
dieser Gesellschaft und deren Aufgaben. Seit Gründung der Gesellschaft konnten
die Erträge um 32 % , was 200.000 € entspricht, gesteigert werden. Im
Parkhaus Lüneparken konnten die Erträge um 50 % gesteigert werden. Dass das
Parkhaus trotzdem nur die Hälfte von dem der anderen Parkhäuser erwirtschaftet,
hat auch etwas mit dem Standort zu tun. 90 % der anfallenden Kosten sind
Fixkosten und demzufolge nicht beeinflussbar. Bei den variablen 10 % flexiblen
Kosten sind auch die Stromkosten enthalten, die jedoch nur bedingt
beeinflussbar sind. Das Machbare wurde jedoch getan. Im
Gegensatz zu den anderen städtischen Parkhäusern, wo im Vorfeld Geld investiert
wurde, wird in diesem Falle quasi nachsubventioniert. Ratsherr
Aschenbrenner interessiert, ob das Parkhaus im Lünepark
einen ähnlichen Auslastungsgrad habe, wie die anderen Parkhäuser. Differenzen
im Auslastungsgrad könnten beispielsweise Ansatzpunkt für vorzunehmende
Veränderungen sein. Frau
Schäfke – Lbg. Parkhaus und Parkraumverwaltungs-GmbH (Lüneparken) –
merkt hierzu an, dass die Auslastungen nicht so einfach zu vergleichen
sind. Beispielsweise werden für die Parkhäuser Bahnhof und Am Rathaus das ganze
Jahr durchgehend 24 Std. am Tag Gebühren erhoben. Anders dagegen im Lünepark.
Dargelegt werden die Zeiten in den Abend- und Nachtstunden sowie an
Wochenenden, zu denen das Parken lt. Satzung, an die sich die
Betreibergesellschaft zu halten hat, frei ist. Die Auslastung ist dadurch sogar
besser als bei den anderen Parkhäusern, wenngleich die Einnahmen dazu fehlen. Ratsherr
Aschenbrenner regt an, den Standortnachteil des Parkhauses
gegenüber den anderen Parkhäusern ggf. durch Einrichtung eines Shuttle-Services
attraktiver zu machen. Bürgermeisterin
Schellmann weist
aus der Erfahrung darauf hin, dass die Einrichtung eines Shuttle-Services zu
teuer ist. Frau
Schäfke – Lbg. Parkhaus und Parkraumverwaltungs-GmbH (Lüneparken) –
verdeutlicht ergänzend, dass die Parkhausnutzer über ihre Zeiten frei
entscheiden wollen. Der Versuch, sie durch feste Abfahrzeiten der Shuttle-Busse
zu reglementieren, funktioniert in der Praxis nicht. Auch ist die tatsächliche
fußläufige Entfernung zu gering, als dass Fahrgäste 20 Minuten auf eine
Shuttlebus warten würden. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt,
dass kostenmäßig jeder Shuttle-Fahrgast mit ca. 3,00 € zu Buche schlägt. Frau
Schäfke – Lbg. Parkhaus und Parkraumverwaltungs-GmbH (Lüneparken) –
berichtet darüber, dass man sich auch im Aufsichtsrat Gedanken über eine
Attraktivitätssteigerung gemacht habe. Durch einen relativ geringen Einsatz von
10.000 € wurde über die Lüneburg Marketing GmbH ein Park-Marketing auf
den Weg gebracht. Für weitergehende Überlegungen und Verstärkung der
Zusammenarbeit wurde der Geschäftsführer der Lüneburg Marketing GmbH in den
Aufsichtsrat aufgenommen. In Werbeflyern werden die Standorte der Parkhäuser
dargestellt. Weitere Maßnahmen werden erläutert. Deutlich gemacht wird, dass
ein spezielles auf sich gestelltes Parkhaus-Marketing nicht den erhofften
Erfolg bringen würde. Angesprochen werden müssen vorwiegend Auswärtige. Beigeordneter
Dörbaum entnimmt
den vorgestellten Zahlen, dass der Zuschussbedarf von 2004 von 420.000 €
auf 2005 179.000 € runtergefahren
werden konnte. Er geht davon aus, dass die von der Stadtmarketing und der Gesellschaft
Lüneparken ergriffenen Maßnahmen greifen. Nach Ansicht seiner Fraktion ist
deshalb weder eine Veränderung der gebührenpflichtigen Zeiten noch eine
Gebührenerhöhung erforderlich. Bürgermeisterin
Schellmann entnimmt
den vorgestellten Zahlen und den ergriffenen Maßnahmen, dass man sich auf dem
richtigen Wege befindet, die Defizite zu verringern. Aus der Erfahrung heraus
spricht sie sich dafür aus, in der sicherlich mehrjährigen Anlaufphase Ruhe zu
bewahren. Freies Parken zu bestimmten Zeiten erhöht die Akzeptanz eines
Parkhauses. Zu Kinozeiten Gebühren erheben zu wollen, wäre in diesem
Zusammenhang kontraproduktiv. Ratsherr
Kroll interessiert,
ob sich, wenn die Stadt das Parkhaus in Eigenregie gebaut hätte, sich die
Kostenseite günstiger darstellen würde. Herr
Koplin – 8 Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – weist darauf hin, dass im Vorfeld
der seinerzeit getroffenen Entscheidung eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
durchgeführt wurde. Auch die Aufsichtsbehörde hat ein waches Auge auf solche
Entscheidungen. Es ist davon auszugehen, dass die Entscheidung für die gewährte
Finanzierungsform unter vorwiegend wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen
wurde. Bürgermeisterin
Schellmann verweist
darauf, dass eine andere Entscheidung seinerzeit gar nicht möglich gewesen
wäre, weil mangels Bezuschussungsmöglichkeiten die Finanzierung allein durch
die Stadt nicht möglich gewesen wäre. Ratsherr
Kroll glaubt nicht
daran, dass die Erstellung von Gebäuden im PPP-Verfahren als Wundermittel
gesehen werden kann. In der Vergangenheit hat es sich bei anderen Beispielen
des Landes gezeigt, dass die Gebäude vor dem Eigentumsübergang oftmals schlecht
unterhalten wurden. Beigeordneter
Dörbaum stellt
richtig, dass die Situation bei den vom Land gemieteten Gebäuden sich aus
seiner Kenntnis heraus anders darstellt. Bei den gemieteten Objekten bestand
beispielsweise im Bereich der Landespolizei nie die Absicht, die Mietobjekte
nach Ablauf einer vereinbarten Mietzeit käuflich zu erwerben. Frau
Schäfke – Lbg. Parkhaus und Parkraumverwaltungs-GmbH (Lüneparken) –
macht deutlich, dass an der Kostenschraube bereits gedreht wurde. So
wurde beispielsweise das Parkhaus Bahnhof so umgerüstet, dass kein Personal
mehr vor Ort erforderlich ist. Dadurch konnte 1 Vollzeitkraft eingespart
werden. Soweit sich Möglichkeiten ergeben, werden auch zukünftig
Synergieeffekte genutzt. Aber auch Aktionen und Werbung werden an Grenzen
stoßen. Derzeit können auf der Einnahmeseite noch + 10 % verbucht werden.
Langfristig wäre eine Verringerung des Defizits nur durch Erhöhung der
Parkgebühren zu erzielen. Ratsherr
Aschenbrenner führt aus, dass Einigkeit darüber besteht,
dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder eine Veränderung der freien Parkzeiten
noch eine Gebührenerhöhung gewollt sei. Die dargelegten Zahlen lassen erkennen,
dass an einer Reduzierung des Zuschussbedarfs erfolgreich gearbeitet wird. Die
gewollte Attraktivitätssteigerung darf nicht zu Lasten des Parkhauskunden
erfolgen. Ratsfrau
Leeck hält die
Aussagen der CDU-Fraktion für inkonsequent. Das vorgestellte Konzept hält sie
für intelligent und schlüssig. Weitergehende Verbesserungen, die hier
eingefordert werden, sollten von der CDU-Fraktion dann auch benannt werden. Für
sie ist es nicht schlüssig nachvollziehbar, warum Kinobesucher im Gegensatz zu
den anderen Nutzern von den Parkgebühren befreit sind. Stadtbaurätin
Gundermann verweist
auf die Ausgangssituation beim Bau des Parkhauses Lünepark. Vom Rat
beschlossene Verträge binden die Stadt, die Parkflächen in den Abendstunden
kostenfrei vorzuhalten. Auf der Grundfläche des jetzigen Kinos waren vorher
öffentliche Parkplätze. Die vom Kino für den Bau des Gebäudes in Anspruch
genommenen Parkplätze wurden abgelöst. Die Ablösebeträge wurden als Baukostenzuschuss
für das Parkhaus verwendet. Zu
Protokoll: Der
Vertrag über das Parkhaus Lüneparken hat eine Restlaufzeit bis 2023. Ratsfrau
Lotze regt an, dass
man zur Attraktivitätssteigerung die Wegeverbindung für die Nutzer vom
optischen Eindruck her verbessern sollte. Beigeordneter
Körner verweist
darauf, dass das Parkhaus Lünepark eine ganz andere Konzeption gegenüber den
anderen Parkhäusern aufweist und eine Vergleichbarkeit damit ohnehin nicht
gegeben sei. Allein wegen des Standortnachteils kann man Auslastungszahlen
nicht so ohne Weiteres vergleichen. Intelligente Lösungen, wie die Situation
verbessert wurde und weiter verbessert werden kann, wurden hinreichend
dargelegt. Gänzlich vergleichen wird man die einzelnen Parkhäuser nicht können.
Das im Antrag dargelegte Anliegen auf Attraktivitätssteigerung wurde dargelegt
und erörtert. Im Ergebnis zeigt sich, dass man sich auf einem guten Wege
befindet. Das Thema kann damit auch abgeschlossen werden. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum fasst als
Beratungsergebnis zusammen, dass seitens der Verwaltung und der
Geschäftsführung der Lüneparken-GmbH hinreichend dargelegt wurde, dass bereits
zahlreiche Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung unternommen wurden und im
Zusammenwirken mit der Lbg. Stadtmarketing auch weiterhin unternommen werden. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung stimmt dem vom Ausschussvorsitzenden,
Beigeordneten Dörbaum, zusammengefassten Beratungsergebnis einvernehmlich zu. |
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