Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Vergabe von PPP-Aufträgen Ratsherrn
Aschenbrenner interessiert, welche Ausmaße PPP-Aufträge
bei der Stadt bekommen sollen. Er geht davon aus, dass Vertragspartner es
zunächst aus einem verständlichen Geschäftsinteresse heraus versuchen werden,
mit der Abwicklung von PPP-Verträgen einen für sie geschäftlichen Erfolg zu
erzielen. Für ihn stellt sich die Frage, ob sich PPP-Modelle in letzter
Konsequenz auch für die Stadt rechnen. Es ist davon auszugehen, dass das
regionale Handwerk in nur sehr geringem Maße in Auftragsvergaben eingebunden
wird. Auch gibt er zu bedenken, dass die Abwicklung der Baumaßnahmen seitens
der Stadt mit eigenen Bau-Ingenieuren möglich sein dürfte. Der aus einer
PPP-Beauftragung für die Stadt sich ergebende Vorteil ist für ihn so ohne
Weiteres nicht zu erkennen, weil auch nachvollziehbare Vergleichsberechnungen
einer PPP-Beauftragung gegenüber herkömmlichen Ausschreibungen nicht bestehen. Er
spricht sich dafür aus, dass man sich mit der Thematik noch einmal auseinander
setzen und zu einem späteren Zeitpunkt im Ausschuss noch einmal darüber beraten
sollte, ob zukünftig des Öfteren PPP-Aufträge vergeben werden sollten. In
diesem Zusammenhang könnten auch noch viele offene Fragen, beispielsweise was
sein würde, wenn die Vertragsfirma nach Ablauf der Vereinbarung in etwa 20
Jahren nicht mehr existent ist oder vorher Insolvenz anmelden muss, geklärt
werden. Stadtbaurätin
Gundermann erinnert
daran, dass, wie in den politischen Gremien beraten und beschlossen, es sich
bei der PPP-Beauftragung um ein Projekt handelt, welches zunächst nur als Einzelfall
zu betrachten ist. Das sich eine solche Beauftragung auch für die Stadt rechnen
kann, wurde durch eine beauftragte Beraterfirma durchgerechnet. Die kalkulierte
Ersparnis bewegt sich im Rahmen von ca. 15 % gegenüber einer herkömmlichen
Bauabwicklung. Eine solche Betrachtung kann jedoch nur hypothetisch sein, da
eine tatsächliche eigene Bauabwicklung nicht stattfindet. Sichergestellt ist,
dass zu gegebener Zeit eine Prüfbilanz erstellt und vorgelegt wird, um für
zukünftige Entscheidungen eine Basis zu haben. Seitens der Auftragnehmer werden
die beauftragten Firmen mit den jeweiligen Gewerken benannt, damit man sich
dadurch einen Überblick darüber verschaffen kann, welche Aufträge in der Region
verblieben sind. Ergänzend wurden Gespräche mit der Kreishandwerkerschaft und
der Architektenkammer geführt. Seitens
der Kreishandwerkerschaft wurde verdeutlicht, dass sie die Stadt als angenehmen
und zuverlässigen Auftraggeber empfindet. Die Architektenkammer vertritt die
Ansicht, da man sich außerhalb der HOAI befindet, dass man als Architekt für
relativ wenig Geld viel mehr Gegenleistung zu erbringen hat. Für die
Architektenkammer stellt sich damit auch die Frage, wo die Verantwortung der
öffentlichen Hand bleibt, insbesondere bei kommunalen Bauvorhaben. Als
Erfahrungswert festgestellt werden kann bereits jetzt, dass eine
PPP-Beauftragung zumindest beim ersten Mal sehr viel Arbeit bereit. Eine
Arbeits- und Kostenersparnis könnte verwaltungsmäßig erst bei weiteren
Aufträgen zu verzeichnen sein. Es
sollte, bevor weitergehende Entscheidungen getroffen werden, erst die Vorlage
und Auswertung des Erfahrungsberichtes abgewartet werden. Diese Vorgehensweise
hat auch der Rat so beschlossen. Beigeordneter
Dörbaum stellt
klar, dass die jetzt vorgenommene Beauftragung von allen als Modellcharakter
gesehen werde, dass von einem Berliner Büro in der Abwicklung begleitet wird.
Es sollte in der Vorgehensweise deshalb dabei bleiben wie es auch der Rat
beschlossen hat. Unabhängig davon könnte die Gebäudewirtschaft oder das Berliner
Büro bei Bedarf und gegebener Zeit im Ausschuss einen Zwischenbericht
vortragen. Beigeordneter
Körner geht davon
aus, dass auch örtliche Handwerksbetriebe bei der Auftragsvergabe
Berücksichtigung finden können, wenn sie denn ein preisgünstiges Angebot
unterbreiten. Dies sollte zunächst erst auch einmal abgewartet werden. Ratsherr
Aschenbrenner geht es vorrangig darum, dass man die
Angelegenheit nicht in Vergessenheit geraten lässt und tatsächlich zu gegebener
Zeit den Ablauf des Verfahrens noch einmal kritisch beleuchtet. Wichtig ist in
diesem Zusammenhang nur, dass man nicht davon ausgehen kann, dass das billigste
auch immer das preiswerteste und beste Angebot sei. Beigeordneter
Dörbaum erinnert
daran, dass über die Wertung der eingegangen Angebote für die PPP-Beauftragung
der Sporthalle an der Grundschule Häcklingen eine sehr ausführliche Beratung im
Ausschuss stattgefunden habe. Gerade in diesem Fall war es so, dass eben nicht
das preisgünstigste, sondern das wirtschaftlichste und qualitativ hochwertigste
Angebot für eine Beauftragung ausgewählt wurde. Stadtbaurätin
Gundermann erinnert daran, dass man mit der
Beauftragung des zweitgünstigsten Angebotes eine gute Lösung gefunden habe. Wie
vorgesehen sollte nach Abwicklung des Verfahrens eine Analyse dergestalt
vorgenommen werden, dass man sich sehr wohl überlegt, ob man ein weiteres
Bauvorhaben als PPP-Projekt vergibt. Die Entscheidung sollte bis dahin offen
gehalten werden. Beschluss: |
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