Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Der Vorsitzende, Beigeordneter Althusmann, stellt kurz die
drei Varianten vor, welche in der letzten Gesellschafterversammlung der GfA für
die Einsammlung und Beförderung des Abfalls im Kreisgebiet erwogen wurden. Aus
der Vorlage ist eine Tendenz für die Variante „Einsammeln und Befördern
der anfallenden Müllmengen der GfA zu übertragen“ erkennbar. Oberbürgermeister Mädge betont, dass die GfA grundsätzlich
von dem Thema der Mülleinsammlung betroffen ist. Daher ist diese Vorlage dem
Ausschuss vorgelegt worden, um ein grundsätzliches Votum für das weitere
Vorgehen zu erhalten. Wird die Abfallsammlung im Landkreis der GfA übertragen,
geht es darum, gemeinsam mit dem Landkreis Strategien zum Vorteil für beide
Gesellschafter zu entwickeln und Synergien mit dem Landkreis zu nutzen. Bei
einer möglichen Übertragung der Aufgabe soll die Abrechnungssystematik in den
beiden Abfuhrgebieten mittelfristig angepasst werden. Für den Gebührenzahler in
der Stadt Lüneburg darf es keine Nachteile geben. Ein Signal für ein
gemeinsames Vorgehen wurde dem Landkreis gegeben. Beigeordneter Srugis unterstützt das Vorgehen, weist aber
auf eine Vorlage des Landkreises hin, nach der eine EU-weite Ausschreibung der
Abfuhr erfolgen soll. Ratsherr Dammann berichtet von einer dem Landkreis
vorliegenden juristischen Stellungnahme, nach der eine Vergabe an die GfA ohne
Ausschreibung rechtlich bedenklich ist, wenn nicht der Nachweis gelingt, dass
die GfA günstiger ist als ein Dritter. Oberbürgermeister Mädge hält dem entgegen, dass der Stadt
gegenteilige Gutachten zur Vergabe im Sinne eines Inhouse-Geschäftes vorliegen. Beigeordneter Althusmann stellt abschließend heraus, dass es
fraglich ist, warum zwei unterschiedliche Sammel- und Abrechnungssysteme
nebeneinander existieren bei unmittelbarer Nachbarschaft von Stadt- und
Landkreisgebiet. Bei aller vorsichtiger Einschätzung juristischer Art zur
Vergabeproblematik sollte eine Zusammenarbeit angestrebt werden unter der
Ausnutzung von Synergieeffekten. Jedoch sollte eine getrennte Abrechnung nach
Gebieten erfolgen. Beschluss: Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig: Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. |
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