Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Die
Brücke wird von den Ausschussmitgliedern vor Ort in Augenschein genommen. Herr
Korella – Bereich 72 – führt aus, dass bei der durchgeführten Brückenhauptprüfung festgestellt
wurde, dass die Brücke in ihrer Gesamtheit abgängig sei. Die Sanierungskosten
der Brücke würden die Kosten für eine Neukonstruktion übersteigen. Die
festgestellten Schäden basieren im Wesentlichen darauf, dass die Befestigung
der Gehwegbohlen nicht mehr möglich ist, da die Unterkonstruktion verfault sei.
Die Fundamente sind hohlklingend. Festgestellt
wurden auch wegrostende Futterplatten unter den Stützfüßen und zwar
einschließlich der Bolzen. Im Bogenverbau fehlen bereits Stahlstäbe.
Querschnittsschwächungen sind durch Blattrostbildung bereits an den
Längsträgern aufgetreten. Die Schäden werden anhand von Bildern belegt. Die
Abbruchkosten für die Brücke würden sich auf ca. 25.000 € (geschätzt) belaufen.
Sanierungskosten zum Erhalt der Brücke würden sich auf 255.000 € belaufen. Die
Kosten für einen Neubau würden abhängig sein vom gewählten Baumaterial. Für 4
Varianten wurden Baukosten ermittelt. Die Kosten reichen von 175.999 €
(Aluminium), über 275.000 € (Brettschichtholz) und 325.000 € (Spannbeton) bis
zu 330.000 € (Stahlverbundbau). Der Bau einer neuen Brücke als
Aluminiumkonstruktion würde hierbei als völlig ausreichend angesehen. Bürgermeisterin
Schellmann
interessiert, von welcher Haltbarkeitsdauer man bei einer neuen Brücke ausgehen
könne. Herr
Korella – Bereich 72 – erklärt, dass eine wartungsfreie Haltbarkeit von 50 Jahren angenommen
werden kann, wenn auch für die Beplankung Aluminium vorgesehen wird. Denkbar
wäre aber auch eine Holz- oder Kunststoffbeplankung. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass die Gegenüberstellung zeigt, dass eine Ertüchtigung der vorhandene Brücke
wesentlich teurer als ein kostengünstiger Neubau sei. Bezüglich
der Frage, ob man die Brücke überhaupt noch benötigt, wurden Zählungen der
Radfahrer und Fußgänger zu erwartend stark frequentierten Zeiträumen
durchgeführt. Die Zählungen wurden an Werktagen tagsüber in den Monaten
September und Oktober 2005 an insgesamt 4 Tagen durchgeführt. Die Zählungen (Anlage
I) ergaben im Schnitt, dass die Brücke in beiden Richtungen in den
Zeiträumen 07.30 – 18.00 Uhr von insgesamt durchschnittlich 200 – 300
Fußgängern und 200 – 300 Radfahrern
genutzt wurde, wobei anzumerken ist, dass es ich um eine reine Fußgängerbrücke
handelt und das Befahren des Kurparks mit Fahrrädern verboten ist. Im
Haushalt 2006 ist kein Ansatz für eine Sanierung oder Erneuerung der Brücke
vorgesehen. Sie
spricht sich dafür aus, dass zunächst in den Fraktionen beraten werden sollte,
ob ein Neubau finanziell machbar wäre oder ob an dieser Stelle zukünftig auf
eine Fußgängerbrücke verzichtet werden sollte. In 200 m Entfernung besteht mit
dem Übergang Uelzener Straße eine weitere Querungsmöglichkeit der Bahnanlage. Bürgermeisterin
Schellmann
interessiert, ob die Abgängigkeit hätte bei zeitgerechter Durchführung von
Unterhaltensarbeiten vermieden werden können. Stadtbaurätin
Gundermann
veranschaulicht, dass nicht immer für alle erforderlichen Maßnahmen ausreichend
Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Dies trifft aber nicht nur für den
Bereich Brückenunterhaltung zu. Beigeordneter
Dörbaum verweist
darauf, dass es sich bei der Brücke um die Querung eines OHE-Bahngleises
handelt. Er möchte wissen, ob die OHE nicht möglicherweise als anteiliger
Kostenträger beteiligt werden kann. Auch stellt sich die Frage, ob die Brücke
überhaupt diese Höhe haben muss. Herr
Korella – Bereich 72 – verweist darauf, dass die Brücke im Eigentum der Stadt steht und eine
Verpflichtung zur Kostenbeteiligung seitens der OHE nicht gegeben sei. Auch
nicht vorstellbar sei, dass sich die OHE auf freiwilliger Basis an den Kosten
beteiligt, zumal nur 200 m entfernt die Gleisanlagen auf der Uelzener Straße
problemlos überquert werden können. Der Stich im Brückenprofil ist
erforderlich, um eine Durchfahrtshöhe von 4,80 m zu erreichen. Dieses
Lichtraumprofil ist vorgeschrieben. Herr
Schöning – Bereich 72 – ergänzt, dass die Höhe als Option für eine mögliche Elektrifizierung
der Strecke auch nicht entbehrlich sei. Stadtbaurätin
Gundermann bittet
darum, dass unter Einbeziehung des dargestellten Sachverhalts, der aufgezeigten
Frequentierung der Brücke vornehmlich durch Fußgänger, des dargelegten Zustands
der Brücke und der Kosten einer Sanierung bzw. Erneuerung der Brücke zunächst
innerhalb der Fraktionen beraten werden sollte, wie mit der Thematik weiter
umgegangen werden soll. Es
ist davon auszugehen, dass die Brücke wegen ihrer Baufälligkeit und der damit
verbundenen Gefahren spätestens im Frühjahr 2006 für die Überquerung gesperrt
werden muss. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt der vorgetragene Sachverhalt zur
Kenntnis und schließt sich der von Stadtbaurätin Gundermann aufgezeigten
weiteren Vorgehensweise einvernehmlich an. Test1
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