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Auszug - Kurparkbrücke / OHE-Bahnstrecke Soltau - Unterhaltungszustand / Ortsbesichtigung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 17.10.2005    
Zeit: 15:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Die Brücke wird von den Ausschussmitgliedern vor Ort in Augenschein genommen.

 

Herr Korella – Bereich 72 – führt aus, dass bei der durchgeführten Brückenhauptprüfung festgestellt wurde, dass die Brücke in ihrer Gesamtheit abgängig sei. Die Sanierungskosten der Brücke würden die Kosten für eine Neukonstruktion übersteigen.

Die festgestellten Schäden basieren im Wesentlichen darauf, dass die Befestigung der Gehwegbohlen nicht mehr möglich ist, da die Unterkonstruktion verfault sei. Die Fundamente sind hohlklingend.

Festgestellt wurden auch wegrostende Futterplatten unter den Stützfüßen und zwar einschließlich der Bolzen. Im Bogenverbau fehlen bereits Stahlstäbe. Querschnittsschwächungen sind durch Blattrostbildung bereits an den Längsträgern aufgetreten. Die Schäden werden anhand von Bildern belegt.

Die Abbruchkosten für die Brücke würden sich auf ca. 25.000 € (geschätzt) belaufen. Sanierungskosten zum Erhalt der Brücke würden sich auf 255.000 € belaufen. Die Kosten für einen Neubau würden abhängig sein vom gewählten Baumaterial. Für 4 Varianten wurden Baukosten ermittelt. Die Kosten reichen von 175.999 € (Aluminium), über 275.000 € (Brettschichtholz) und 325.000 € (Spannbeton) bis zu 330.000 € (Stahlverbundbau). Der Bau einer neuen Brücke als Aluminiumkonstruktion würde hierbei als völlig ausreichend angesehen.

 

Bürgermeisterin Schellmann interessiert, von welcher Haltbarkeitsdauer man bei einer neuen Brücke ausgehen könne.

 

Herr Korella – Bereich 72 – erklärt, dass eine wartungsfreie Haltbarkeit von 50 Jahren angenommen werden kann, wenn auch für die Beplankung Aluminium vorgesehen wird. Denkbar wäre aber auch eine Holz- oder Kunststoffbeplankung.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die Gegenüberstellung zeigt, dass eine Ertüchtigung der vorhandene Brücke wesentlich teurer als ein kostengünstiger Neubau sei.

Bezüglich der Frage, ob man die Brücke überhaupt noch benötigt, wurden Zählungen der Radfahrer und Fußgänger zu erwartend stark frequentierten Zeiträumen durchgeführt. Die Zählungen wurden an Werktagen tagsüber in den Monaten September und Oktober 2005 an insgesamt 4 Tagen durchgeführt. Die Zählungen (Anlage I) ergaben im Schnitt, dass die Brücke in beiden Richtungen in den Zeiträumen 07.30 – 18.00 Uhr von insgesamt durchschnittlich 200 – 300 Fußgängern und 200 – 300  Radfahrern genutzt wurde, wobei anzumerken ist, dass es ich um eine reine Fußgängerbrücke handelt und das Befahren des Kurparks mit Fahrrädern verboten ist.

Im Haushalt 2006 ist kein Ansatz für eine Sanierung oder Erneuerung der Brücke vorgesehen.

Sie spricht sich dafür aus, dass zunächst in den Fraktionen beraten werden sollte, ob ein Neubau finanziell machbar wäre oder ob an dieser Stelle zukünftig auf eine Fußgängerbrücke verzichtet werden sollte. In 200 m Entfernung besteht mit dem Übergang Uelzener Straße eine weitere Querungsmöglichkeit der Bahnanlage.

 

Bürgermeisterin Schellmann interessiert, ob die Abgängigkeit hätte bei zeitgerechter Durchführung von Unterhaltensarbeiten vermieden werden können.

 

Stadtbaurätin Gundermann veranschaulicht, dass nicht immer für alle erforderlichen Maßnahmen ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Dies trifft aber nicht nur für den Bereich Brückenunterhaltung zu.

 

Beigeordneter Dörbaum verweist darauf, dass es sich bei der Brücke um die Querung eines OHE-Bahngleises handelt. Er möchte wissen, ob die OHE nicht möglicherweise als anteiliger Kostenträger beteiligt werden kann. Auch stellt sich die Frage, ob die Brücke überhaupt diese Höhe haben muss.

 

Herr Korella – Bereich 72 – verweist darauf, dass die Brücke im Eigentum der Stadt steht und eine Verpflichtung zur Kostenbeteiligung seitens der OHE nicht gegeben sei. Auch nicht vorstellbar sei, dass sich die OHE auf freiwilliger Basis an den Kosten beteiligt, zumal nur 200 m entfernt die Gleisanlagen auf der Uelzener Straße problemlos überquert werden können. Der Stich im Brückenprofil ist erforderlich, um eine Durchfahrtshöhe von 4,80 m zu erreichen. Dieses Lichtraumprofil ist vorgeschrieben.

 

Herr Schöning – Bereich 72 – ergänzt, dass die Höhe als Option für eine mögliche Elektrifizierung der Strecke auch nicht entbehrlich sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann bittet darum, dass unter Einbeziehung des dargestellten Sachverhalts, der aufgezeigten Frequentierung der Brücke vornehmlich durch Fußgänger, des dargelegten Zustands der Brücke und der Kosten einer Sanierung bzw. Erneuerung der Brücke zunächst innerhalb der Fraktionen beraten werden sollte, wie mit der Thematik weiter umgegangen werden soll.

Es ist davon auszugehen, dass die Brücke wegen ihrer Baufälligkeit und der damit verbundenen Gefahren spätestens im Frühjahr 2006 für die Überquerung gesperrt werden muss.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt der vorgetragene Sachverhalt zur Kenntnis und schließt sich der von Stadtbaurätin Gundermann aufgezeigten weiteren Vorgehensweise einvernehmlich an.

Test1

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Brücke Kurpark Anlage I (77 KB)