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Auszug - Grüner Pfeil Theodor-Heuss-Straße / Konrad-Adenauer-Straße (Antrag des Ratsherrn Dammann vom 24.06.05, eingegangen am 28.06.05)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 5.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 29.09.2005    
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1624/05 Grüner Pfeil Theodor-Heuss-Straße / Konrad-Adenauer-Straße (Antrag des Ratsherrn Dammann vom 24.06.05, eingegangen am 28.06.05)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Plett, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr DAMMANN weist darauf hin, dass es in anderen Städten durchaus grüne Pfeile an Kreuzungen gleicher Konstellation gebe. Dort werde der Ermessensspielraum offenbar anders ausgelegt. Er halte diese Straßeneinmündung für völlig überreguliert. In den letzten drei Monaten habe er dort besonders auf die Gegebenheiten geachtet und es hätten weder Radfahrer noch Fußgänger den Überweg genutzt. Mit dem grünen Pfeil könnte man daher ohne eine Gefährdung von Radfahrern und Fußgängern den Verkehr an dieser Stelle etwas beschleunigen. Lüneburg sei seiner Meinung nach eine autofeindliche Stadt, nicht nur an dieser Stelle.

 

Oberbürgermeister MÄDGE entgegnet, jeder Einzelfall sei anders und man könne die Kreuzungssituationen nicht untereinander vergleichen. Die Querung werde nicht ständig von Radfahrern und Fußgängern genutzt, aber zu bestimmten Zeiten eben häufiger. Den Vorwurf, die Stadt sei autofeindlich, weise er ausdrücklich zurück. Die Stadt übe ihre Pflicht im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises verantwortungsbewusst im Interesse der schwächeren Verkehrsteilnehmer aus. Einen Ermessensspielraum gebe es hier nicht. Die Möglichkeiten seien objektiv in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Schule abgewogen worden.

 

Ratsherr ZIEGERT zitiert aus den Verwaltungsvorschriften zur Einrichtung von grünen Pfeilen, aus denen eindeutig hervorgehe, dass diese nicht erlaubt seien, wenn der kreuzende Fahrradweg in beide Richtungen benutzt werden dürfe. Das sei hier der Fall. Dabei sei es egal, ob und wie häufig die Benutzung in Gegenrichtung tatsächlich stattfinde. Die Stadt habe hier definitiv keinen Ermessensspielraum.

 

Ratsherr SOLDAN begrüßt, dass die CDU-Fraktion das Thema „grüner Pfeil“ aufgegriffen hat, auch wenn es an dieser Stelle nicht zum Tragen kommen könne.

 

Beigeordneter DÖRBAUM weist darauf hin, dass das Thema „grüner Pfeil“ mehrmals im Verkehrsausschuss beraten worden sei und man sich dort einig gewesen sei, den Einsatz des grünen Pfeils sehr sorgfältig abzuwägen und ihn nur dort zuzulassen, wo er den Autofahrern nicht falsche Sicherheit vortäusche und sie in der Einschätzung der Situation überfordern könnte. An dieser Stelle wäre das jedoch der Fall.

 

Beigeordneter LÖB spricht sich ebenfalls gegen die Einführung eines grünen Pfeils an dieser Stelle aus. Das wäre radfahrerfeindlich, was er für schlimmer halte, als autofeindlich zu sein.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg lehnt den Antrag mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP, der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und eines Mitglieds der CDU-Fraktion gegen die übrigen Stimmen der CDU-Fraktion ab.

 

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