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Auszug - Feststellung der Tagesordnung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 29.09.2005    
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister MÄDGE teilt zu TOP 17.1 „ Sitzverteilung in den Ausschüssen“ mit, dass am heutigen Tage ein Schreiben des Innenministeriums eingegangen sei, in dem das Ergebnis der Beratungen des Innenausschusses über die Ankündigung eines Gesetzentwurfes zur neuerlichen Änderung des § 51 NGO mitgeteilt werde. Danach sollten alle Ausschussumbildungen, die bis zum 15.09.05 nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren erfolgt seien, gültig bleiben. Nach diesem Zeitpunkt beschlossene Ausschussumbildungen müssten nach Inkrafttreten des neuen Gesetzentwurfes wieder rückgängig gemacht werden. Das Innenministerium empfehle daher dringend, keine Ausschussumbildungen nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren mehr vorzunehmen. Die Verwaltung ziehe aus diesem Grund ihre Beschlussvorlage zu TOP 17.1 zurück. TOP 21 sei vom Verwaltungsausschuss zwar beschlossen, jedoch für die Beratung im Rat zunächst zurückgestellt worden, bis der Ortsrat Ochtmissen sich mit der Thematik befassen konnte.

 

Ratsherr MEIHSIES teilt mit, der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen unter TOP 5.3 „Freibad muss flexiblere Öffnungszeiten erhalten“ habe sich erledigt, da aus der Stellungnahme der Kurmittel GmbH hervorgehe, dass der Aufsichtsrat dem Anliegen der Grünen gefolgt sei und die Öffnungszeiten des Freibades künftig in der warmen Jahreszeit ausdehnen wolle. TOP 5.4 und 6.1 sollten zusammen beraten werden. Den Antrag, der TOP 17.1 zugrunde liege, ziehe seine Fraktion auf Grund der Ankündigung des Innenministeriums zurück, dass alle jetzt noch entsprechend beschlossenen Änderungen nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes ungültig würden. Man wolle der Verwaltung diesen Arbeitsaufwand ersparen, appelliere aber an die CDU-Fraktion im Landtag, ihre Gesetzentwürfe künftig sorgfältiger zu erarbeiten.

 

Beigeordneter DÖRBAUM schlägt vor, TOP 5.4 und 6.1 vorzuziehen und direkt nach TOP 4 zu beraten, da dazu einige Zuhörer anwesend seien.

 

Beigeordneter ALTHUSMANN weist die Vorwürfe von Ratsherrn Meihsies, das Gesetz zu § 51 NGO sei von der CDU-Fraktion im Landtag nicht sorgfältig erarbeitet worden, nachdrücklich zurück. Der Gesetzentwurf sei vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst eingehend geprüft worden, leider sei dabei jedoch die Notwendigkeit zur Aufnahme einer Übergangsregelung übersehen worden.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt die Tagesordnung einvernehmlich mit den o.g. Änderungen.

 

In der Niederschrift erscheinen die Tagesordnungspunkte in der ihrer Nummerierung nach vorgesehenen Reihenfolge.