Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Oberbürgermeister
MÄDGE teilt zu TOP
17.1 „ Sitzverteilung in den Ausschüssen“ mit, dass am heutigen Tage ein
Schreiben des Innenministeriums eingegangen sei, in dem das Ergebnis der
Beratungen des Innenausschusses über die Ankündigung eines Gesetzentwurfes zur
neuerlichen Änderung des § 51 NGO mitgeteilt werde. Danach sollten alle
Ausschussumbildungen, die bis zum 15.09.05 nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren
erfolgt seien, gültig bleiben. Nach diesem Zeitpunkt beschlossene
Ausschussumbildungen müssten nach Inkrafttreten des neuen Gesetzentwurfes wieder
rückgängig gemacht werden. Das Innenministerium empfehle daher dringend, keine
Ausschussumbildungen nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren mehr vorzunehmen. Die
Verwaltung ziehe aus diesem Grund ihre Beschlussvorlage zu TOP 17.1 zurück. TOP
21 sei vom Verwaltungsausschuss zwar beschlossen, jedoch für die Beratung im
Rat zunächst zurückgestellt worden, bis der Ortsrat Ochtmissen sich mit der
Thematik befassen konnte. Ratsherr
MEIHSIES teilt mit,
der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen unter TOP 5.3 „Freibad muss
flexiblere Öffnungszeiten erhalten“ habe sich erledigt, da aus der
Stellungnahme der Kurmittel GmbH hervorgehe, dass der Aufsichtsrat dem Anliegen
der Grünen gefolgt sei und die Öffnungszeiten des Freibades künftig in der
warmen Jahreszeit ausdehnen wolle. TOP 5.4 und 6.1 sollten zusammen beraten
werden. Den Antrag, der TOP 17.1 zugrunde liege, ziehe seine Fraktion auf Grund
der Ankündigung des Innenministeriums zurück, dass alle jetzt noch entsprechend
beschlossenen Änderungen nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes ungültig würden.
Man wolle der Verwaltung diesen Arbeitsaufwand ersparen, appelliere aber an die
CDU-Fraktion im Landtag, ihre Gesetzentwürfe künftig sorgfältiger zu
erarbeiten. Beigeordneter
DÖRBAUM schlägt
vor, TOP 5.4 und 6.1 vorzuziehen und direkt nach TOP 4 zu beraten, da dazu
einige Zuhörer anwesend seien. Beigeordneter
ALTHUSMANN weist
die Vorwürfe von Ratsherrn Meihsies, das Gesetz zu § 51 NGO sei von der
CDU-Fraktion im Landtag nicht sorgfältig erarbeitet worden, nachdrücklich zurück.
Der Gesetzentwurf sei vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst eingehend geprüft
worden, leider sei dabei jedoch die Notwendigkeit zur Aufnahme einer
Übergangsregelung übersehen worden. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt die Tagesordnung einvernehmlich mit den o.g.
Änderungen. In
der Niederschrift erscheinen die Tagesordnungspunkte in der ihrer Nummerierung
nach vorgesehenen Reihenfolge. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||