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Auszug - Bebauungsplan Nr. 118 "Auekamp" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung; Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Satzungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.07.2005    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
VO/1601/05 Bebauungsplan Nr. 118 "Auekamp" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung;
Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:60 50 20
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Top 4 + 5 werden gemeinsam beraten.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass man sich seit 1998 im Verfahren befindet. Anhand der in den Beschlussvorlagen dargestellten Sachverhalte werden die derzeitigen Verfahrensstände erläutert. In der letzten Sitzung des Ausschusses wurden die Abwägungen der eingegangenen Anregungen und Bedenken vorgelegt. Dargelegt wurde in diesem Zusammenhang auch, dass die Beschlussvorlagen zunächst nicht dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wurden. Vielmehr sollte zunächst die Entscheidung des Petitionsausschusses über die eingebrachte Eingabe sowie die Entlassung der Fläche aus dem Landschaftsschutz abgewartet werden.

Die Entlassung der Fläche aus dem Landschaftsschutz ist durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises zwischenzeitlich vollzogen. Der F-Plan wurde von der Regierungsvertretung mit der Maßgabe genehmigt, dass sowohl F-Plan als auch B-Plan im Erläuterungsbericht bzw. der Begründung eine Ergänzung dergestalt erhalten, dass textliche Inhalte, die der Klarstellung der Situation von Natur und Landschaft sowie des Hochwasserschutzes dienen, aufgenommen werden. Inhaltliche Veränderungen in den Festsetzungen treten dadurch nicht auf.

 

Fachbereichsleiter Eberhard geht ergänzend auf die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen in den Begründungen zum F- und zum B-Plan, die zueinander korrespondieren, ein. Die aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassenen Flächen konnten erst jetzt in die Planzeichnungen von F- und B-Plan übernommen werden.

 

Beigeordneter Körner interessiert, ob es zutreffend sei, dass der LSK für den Schuldenabbau eine neue Gesellschaft gegründet habe. Wenn dies der Fall sein sollte, würde sich eine weitergehende Planung eventuell erübrigen.

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt klar, dass die weitergehenden Planungen des LSK nicht in den Aufgabenbereich einer Bauleitplanung gehöre. Die Bauleitplanung habe nur eine Angebotsplanung für eine Wohnbebauung zu erstellen. Wie der Verein letztendlich mit den Flächen umgeht ist eine Frage, über die anderenorts zu befinden sein wird.

 

Beigeordneter Dörbaum sieht dies genauso. Wie der LSK mit der Fläche weiter verfährt, ist eine Sache über die nicht der Ausschuss zu befinden habe. Die weitergehenden Vorstellungen und Pläne sind ihm auch nicht geläufig.

Ziel des Verfahrens ist es, einen B-Plan rechtlich abgesichert so zu beschließen, dass dieser inhaltlich auch umgesetzt werden kann.

 

Ratsherr Meihsies ist bekannt geworden, dass zahlreiche Anwohner des Reiherstiegs und des Eulenwegs sich zwischenzeitlich gemeinschaftlich anwaltlich vertreten lassen. Ihn interessiert, ob seitens der Verwaltung mit Klagen gerechnet werde.

 

Stadtbaurätin Gundermann  bestätigt, dass sich mehrere Anwohner gemeinschaftlich anwaltlich vertreten lassen. Dies wird sehr ernst genommen und wurde bei den Überlegungen und Gesprächen sowohl mit dem Landkreis als auch mit der Regierungsvertretung bedacht. Die beteiligten Behörden sind auf eine juristische Überprüfung der Verfahren eingestellt.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass die Einwendungen der Anlieger schon aus den Verfahren heraus bekannt seien und diese auch abgewogen wurden.

 

Ratsherr Kroll interessiert, ob schon etwas über die Vermarktung der Flächen bekannt sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann  erklärt, dass ihr darüber nichts bekannt sei. Als sinnvoll wird jedoch erachtet, dass eine gemeinsame Gesellschaft oder einer der Grundeigentümer die Vermarktung aus einer Hand übernimmt.

 

Bürgermeisterin Schellmann stellt fest, dass es sich heute um rein formale Beschlussfassungen handelt.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.