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Beratungsinhalt: Top
4 + 5 werden gemeinsam beraten. Stadtbaurätin
Gundermann führt
einleitend aus, dass man sich seit 1998 im Verfahren befindet. Anhand der in
den Beschlussvorlagen dargestellten Sachverhalte werden die derzeitigen
Verfahrensstände erläutert. In der letzten Sitzung des Ausschusses wurden die
Abwägungen der eingegangenen Anregungen und Bedenken vorgelegt. Dargelegt wurde
in diesem Zusammenhang auch, dass die Beschlussvorlagen zunächst nicht dem Rat
zur Beschlussfassung vorgelegt wurden. Vielmehr sollte zunächst die
Entscheidung des Petitionsausschusses über die eingebrachte Eingabe sowie die
Entlassung der Fläche aus dem Landschaftsschutz abgewartet werden. Die
Entlassung der Fläche aus dem Landschaftsschutz ist durch Bekanntmachung im
Amtsblatt des Landkreises zwischenzeitlich vollzogen. Der F-Plan wurde von der
Regierungsvertretung mit der Maßgabe genehmigt, dass sowohl F-Plan als auch
B-Plan im Erläuterungsbericht bzw. der Begründung eine Ergänzung dergestalt
erhalten, dass textliche Inhalte, die der Klarstellung der Situation von Natur
und Landschaft sowie des Hochwasserschutzes dienen, aufgenommen werden.
Inhaltliche Veränderungen in den Festsetzungen treten dadurch nicht auf. Fachbereichsleiter
Eberhard geht
ergänzend auf die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen in den Begründungen
zum F- und zum B-Plan, die zueinander korrespondieren, ein. Die aus dem
Landschaftsschutzgebiet entlassenen Flächen konnten erst jetzt in die Planzeichnungen
von F- und B-Plan übernommen werden. Beigeordneter
Körner
interessiert, ob es zutreffend sei, dass der LSK für den Schuldenabbau eine
neue Gesellschaft gegründet habe. Wenn dies der Fall sein sollte, würde sich
eine weitergehende Planung eventuell erübrigen. Stadtbaurätin
Gundermann stellt
klar, dass die weitergehenden Planungen des LSK nicht in den Aufgabenbereich
einer Bauleitplanung gehöre. Die Bauleitplanung habe nur eine Angebotsplanung
für eine Wohnbebauung zu erstellen. Wie der Verein letztendlich mit den Flächen
umgeht ist eine Frage, über die anderenorts zu befinden sein wird. Beigeordneter
Dörbaum sieht dies
genauso. Wie der LSK mit der Fläche weiter verfährt, ist eine Sache über die
nicht der Ausschuss zu befinden habe. Die weitergehenden Vorstellungen und
Pläne sind ihm auch nicht geläufig. Ziel
des Verfahrens ist es, einen B-Plan rechtlich abgesichert so zu beschließen,
dass dieser inhaltlich auch umgesetzt werden kann. Ratsherr
Meihsies ist
bekannt geworden, dass zahlreiche Anwohner des Reiherstiegs und des Eulenwegs
sich zwischenzeitlich gemeinschaftlich anwaltlich vertreten lassen. Ihn interessiert,
ob seitens der Verwaltung mit Klagen gerechnet werde. Stadtbaurätin
Gundermann bestätigt, dass sich mehrere Anwohner
gemeinschaftlich anwaltlich vertreten lassen. Dies wird sehr ernst genommen und
wurde bei den Überlegungen und Gesprächen sowohl mit dem Landkreis als auch mit
der Regierungsvertretung bedacht. Die beteiligten Behörden sind auf eine
juristische Überprüfung der Verfahren eingestellt. Beigeordneter
Dörbaum weist
darauf hin, dass die Einwendungen der Anlieger schon aus den Verfahren heraus
bekannt seien und diese auch abgewogen wurden. Ratsherr
Kroll interessiert,
ob schon etwas über die Vermarktung der Flächen bekannt sei. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt, dass ihr darüber nichts bekannt
sei. Als sinnvoll wird jedoch erachtet, dass eine gemeinsame Gesellschaft oder
einer der Grundeigentümer die Vermarktung aus einer Hand übernimmt. Bürgermeisterin
Schellmann stellt
fest, dass es sich heute um rein formale Beschlussfassungen handelt. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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