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Auszug - Zuwanderungsgesetz (Bericht Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausländerbeirates
TOP: Ö 3
Gremium: Ausländerbeirat Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 22.09.2005    
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit TOP 5 „Einbürgerungen“ beraten

Der Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit TOP 5 „Einbürgerungen“ beraten.

 

Beratungsinhalt:

 

Fachbereichsleiterin SCHRÖDER-EHLERS berichtet, das neue Zuwanderungsgesetz, dessen grundlegende Inhalte sie bereits in der letzten Sitzung des Ausländerbeirates vorgestellt habe, sei zum 01.01.05 in Kraft getreten. Auf Landesebene sei zudem das Widerspruchsverfahren abgeschafft worden. Für die Ausländerbehörde hätten sich daraus und durch den Wegfall der Bezirksregierung organisatorische Umstellungen und ein deutlicher Mehraufwand ergeben. Zum 01.01.06 werde außerdem das Ausländerzentralregister geändert, sodass noch in diesem Jahr eine Umstellung der Computerprogramme auf die neuen Dokumente erfolgen müsse. Die Städte seien nach dem neuen Gesetz jetzt auch für die Erteilung der Arbeitserlaubnisse zuständig. Die Entscheidung treffe jedoch weiterhin die Bundesanstalt für Arbeit, die Stadt gebe diese dann lediglich an die Antragsteller weiter. Zur Teilnahme an den neu eingerichteten Integrationskursen seien bisher in Stadt und Landkreis Lüneburg rd. 100 Personen verpflichtet worden. Die Verpflichtung zur Teilnahme an einem solchen Kurs richte sich nach den Deutschkenntnissen. Hierzu gebe es keinen formellen Test, der absolviert werden müsse, sondern dies lasse sich in der Regel schon im persönlichen Gespräch abschätzen. Die erfolgreiche Teilnahme an den Kursen werde an Hand der dort ausgestellten Zeugnisse überprüft. Bei Verweigerung der Teilnahme seien finanzielle Sanktionsmaßnahmen von Seiten der Ausländerbehörde möglich. Dies seien jeweils von der Situation des Einzelnen abhängige Entscheidungen.

Die Ausländerbehörde nehme auch Einbürgerungen vor und richte 3 – 4 mal im Jahr zentrale Einbürgerungsfeiern aus, bei denen die Einbürgerungsurkunden in würdigem Rahmen feierlich überreicht würden. In eiligen Fällen könnten die Urkunden aber auch sofort überreicht werden. In diesem Jahr seien bereits 66 Einbürgerungen vorgenommen worden und es stünden noch weitere an.

Um den Mehraufwand bewältigen zu können, habe die Ausländerbehörde eine zusätzliche, für ein Jahr befristete Stelle bekommen, für die jetzt eine Verlängerung um ein weiteres Jahr beantragt werden solle, um die weiteren Umstellungen im EDV- Bereich vornehmen zu können. Mit dieser Stelle könne der Mehraufwand bisher gut aufgefangen werden.

Fachbereichsleiterin SCHRÖDER-EHLERS beantwortet Detailfragen der Mitglieder des Ausländerbeirates zum Zuwanderungsgesetz, zu den Integrationskursen und den Einbürgerungen. Generell gebe es mit dem neuen Gesetz keine größeren Probleme und es werde inhaltlich sowohl von den Ausländern als auch von den Mitarbeitern der Ausländerbehörde akzeptiert.

 

Der Ausländerbeirat diskutiert anschließend die Möglichkeiten der doppelten Staatsbürgerschaft. Fachbereichsleiterin SCHRÖDER-EHLERS erläutert, es gebe in Lüneburg 3.783 Personen, die offiziell eine doppelte Staatsangehörigkeit besäßen. Aus der Türkei stammende Personen könnten nicht mehr die doppelte Staatsbürgerschaft erwerben, sie hätten nun entweder die deutsche oder die türkische Staatsbürgerschaft. Bei der Einbürgerung in Deutschland werde ihnen deutlich gemacht, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verlören, sobald sie die türkische wieder annähmen. In den aktuell sich häufenden Fällen, hätten viele türkischstämmige Deutsche nach Falschinformationen der türkischen Regierung die türkische Staatsbürgerschaft wieder angenommen, ohne zu ahnen, dass sie dadurch ihren Status als Deutsche verlieren würden. Für diese Fälle gäbe es eine Übergangsregelung, sie könnten sich um Rat an die Ausländerbehörde wenden. Sie werde zu Protokoll beantworten, ab welchem Zeitpunkt die doppelte Staatsangehörigkeit für aus der Türkei stammende Personen nicht mehr möglich sei.

 

Fachbereichsleiterin SCHRÖDER-EHLERS und Stadtdirektor KOCH beantworten weitere Fragen der Anwesenden zum Thema.

 

Der Ausländerbeirat nimmt Kenntnis

 

Der Ausländerbeirat nimmt Kenntnis.

 

 

Die Verwaltung gibt zu Protokoll:

Türkische Staatsangehörige, die vor dem 1.1.2000 eingebürgert wurden und vor dem 1.1.2000 die türkische Staatsangehörigkeit wieder angenommen haben, besitzen dann sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsbürgerschaft ohne weitere rechtliche Auswirkungen. Eingebürgerte Türken, die nach dem 1.1.2000 die türkische Staatsbürgerschaft wieder angenommen haben, haben kraft Gesetzes (§ 17 Staatsangehörigkeitsgesetz) die deutsche Staatsbürgerschaft verloren.

 

 

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