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Der
Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit TOP 5 „Einbürgerungen“
beraten. Beratungsinhalt: Fachbereichsleiterin
SCHRÖDER-EHLERS
berichtet, das neue Zuwanderungsgesetz, dessen grundlegende Inhalte sie bereits
in der letzten Sitzung des Ausländerbeirates vorgestellt habe, sei zum 01.01.05
in Kraft getreten. Auf Landesebene sei zudem das Widerspruchsverfahren
abgeschafft worden. Für die Ausländerbehörde hätten sich daraus und durch den
Wegfall der Bezirksregierung organisatorische Umstellungen und ein deutlicher
Mehraufwand ergeben. Zum 01.01.06 werde außerdem das Ausländerzentralregister
geändert, sodass noch in diesem Jahr eine Umstellung der Computerprogramme auf
die neuen Dokumente erfolgen müsse. Die Städte seien nach dem neuen Gesetz
jetzt auch für die Erteilung der Arbeitserlaubnisse zuständig. Die Entscheidung
treffe jedoch weiterhin die Bundesanstalt für Arbeit, die Stadt gebe diese dann
lediglich an die Antragsteller weiter. Zur Teilnahme an den neu eingerichteten
Integrationskursen seien bisher in Stadt und Landkreis Lüneburg rd. 100
Personen verpflichtet worden. Die Verpflichtung zur Teilnahme an einem solchen
Kurs richte sich nach den Deutschkenntnissen. Hierzu gebe es keinen formellen
Test, der absolviert werden müsse, sondern dies lasse sich in der Regel schon
im persönlichen Gespräch abschätzen. Die erfolgreiche Teilnahme an den Kursen
werde an Hand der dort ausgestellten Zeugnisse überprüft. Bei Verweigerung der
Teilnahme seien finanzielle Sanktionsmaßnahmen von Seiten der Ausländerbehörde
möglich. Dies seien jeweils von der Situation des Einzelnen abhängige
Entscheidungen. Die
Ausländerbehörde nehme auch Einbürgerungen vor und richte 3 – 4 mal im
Jahr zentrale Einbürgerungsfeiern aus, bei denen die Einbürgerungsurkunden in
würdigem Rahmen feierlich überreicht würden. In eiligen Fällen könnten die
Urkunden aber auch sofort überreicht werden. In diesem Jahr seien bereits 66
Einbürgerungen vorgenommen worden und es stünden noch weitere an. Um
den Mehraufwand bewältigen zu können, habe die Ausländerbehörde eine
zusätzliche, für ein Jahr befristete Stelle bekommen, für die jetzt eine
Verlängerung um ein weiteres Jahr beantragt werden solle, um die weiteren
Umstellungen im EDV- Bereich vornehmen zu können. Mit dieser Stelle könne der
Mehraufwand bisher gut aufgefangen werden. Fachbereichsleiterin
SCHRÖDER-EHLERS
beantwortet Detailfragen der Mitglieder des Ausländerbeirates zum Zuwanderungsgesetz,
zu den Integrationskursen und den Einbürgerungen. Generell gebe es mit dem
neuen Gesetz keine größeren Probleme und es werde inhaltlich sowohl von den
Ausländern als auch von den Mitarbeitern der Ausländerbehörde akzeptiert. Der
Ausländerbeirat diskutiert anschließend die Möglichkeiten der doppelten
Staatsbürgerschaft. Fachbereichsleiterin SCHRÖDER-EHLERS erläutert, es
gebe in Lüneburg 3.783 Personen, die offiziell eine doppelte
Staatsangehörigkeit besäßen. Aus der Türkei stammende Personen könnten nicht
mehr die doppelte Staatsbürgerschaft erwerben, sie hätten nun entweder die
deutsche oder die türkische Staatsbürgerschaft. Bei der Einbürgerung in
Deutschland werde ihnen deutlich gemacht, dass sie die deutsche
Staatsangehörigkeit automatisch verlören, sobald sie die türkische wieder
annähmen. In den aktuell sich häufenden Fällen, hätten viele türkischstämmige
Deutsche nach Falschinformationen der türkischen Regierung die türkische
Staatsbürgerschaft wieder angenommen, ohne zu ahnen, dass sie dadurch ihren
Status als Deutsche verlieren würden. Für diese Fälle gäbe es eine
Übergangsregelung, sie könnten sich um Rat an die Ausländerbehörde wenden. Sie
werde zu Protokoll beantworten, ab welchem Zeitpunkt die doppelte
Staatsangehörigkeit für aus der Türkei stammende Personen nicht mehr möglich
sei. Fachbereichsleiterin
SCHRÖDER-EHLERS und
Stadtdirektor KOCH beantworten weitere Fragen der Anwesenden zum Thema. Der
Ausländerbeirat nimmt Kenntnis. Die Verwaltung gibt zu
Protokoll: Türkische Staatsangehörige, die vor dem 1.1.2000 eingebürgert wurden und vor dem 1.1.2000 die türkische Staatsangehörigkeit wieder angenommen haben, besitzen dann sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsbürgerschaft ohne weitere rechtliche Auswirkungen. Eingebürgerte Türken, die nach dem 1.1.2000 die türkische Staatsbürgerschaft wieder angenommen haben, haben kraft Gesetzes (§ 17 Staatsangehörigkeitsgesetz) die deutsche Staatsbürgerschaft verloren. (3) |
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