Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Frau
Schröder-Ehlers trägt vor, dass bei diesem neuen Gesetz das Europäische Recht
durchgeschlagen habe. Die neuen rechtlichen Regelungen für Deutschland seien
jetzt umgesetzt. Ziel
des Gesetzes ist die verbesserte Vermeidung und Verwertung von Abfällen aus
Elektro-Altgeräten. Die Zielvorgabe des Gesetzes, nämlich eine Sammelquote von
jährlich 4 Kg pro Einwohner und Jahr, werde in Lüneburg bereits jetzt fast
erreicht. Elektro-Altgeräte
– auch mülltonnengängige Kleingeräte – müssen künftig getrennt gesammelt und in
5 Kategorien erfasst werden. In
Lüneburg soll neben der bereits bestehenden getrennten Sammlung bei der
Sperrmüllabfuhr eine besondere Sammelstelle für Kleingeräte im Balü
eingerichtet werden. Daneben sei es auch möglich, Kleingeräte bei der
Problemstoffsammlung mit abzugeben. Darüber hinaus werde noch geprüft, ob auch
eine Annahmestelle im Bauhof, Hamburger Straße, eingerichtet werden kann. Herr
Ringe ergänzt, dass der Bürger diese Gesetzesänderung kaum spüren werde, da die
Kosten der Sammlung wie bisher vom Gebührenzahler getragen werden. Nur die
Kosten der Verwertung tragen künftig die Hersteller; die liegen in Lüneburg bei
etwa 80.000 € pro Jahr. Ratsfrau
Lotze fragt, wie die Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema geplant sei. Herr
Ringe erläutert, dass in Abstimmung mit dem Landkreis ein Pressebericht sowie
Hinweise im Umweltkalender 2006 vorgesehen seien. Ratsfrau
Verlinden hinterfragt, ob eine gemeinsame Sammlung mit dem Sperrmüll sinnvoll
sei und welche Initiativen zur Vermeidung von Elektroaltgeräten geplant seien. Herr
Ringe führt aus, dass es keine Probleme bei der gemeinsamen Abfuhr mit
Sperrmüll gäbe, da ohnehin auch Sperrmüll nach getrennten Fraktionen (Holz,
Metalle u.s.w.) abgefahren werde. Das
Problem der Vermeidung sei seitens der GfA kaum handlebar. Ratsherr
Burgdorff ergänzt, dass das Gesetz so angelegt sei, dass bereits bei der
Produktion auf bestimmte problematische Stoffe wie Cadmium und Schwermetalle
verzichtet werden müsse. Darin liegen die Maßnahmen zur Vermeidung. Beschluss: Der
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die geplanten Maßnahmen zur
Ausführung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - |
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