Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Frau
Schröder-Ehlers erläutert, dass die Änderung der Abfallablagerungsverordnung
auch eine Änderung des Annahmekataloges (Positivkatalog) der GfA und die damit
abgestimmte Anlage 1 zur Abfallsatzung der Stadt Lüneburg zur Folge hat. In
Abstimmung mit der GfA und dem Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg als zuständige
Aufsichtsbehörde der GfA wurde auf der Grundlage des Positivkataloges der GfA
die als Anlage beigefügte Anlage 1 zur Abfallsatzung geändert. Ratsherr
Reinecke erkundigt sich, wo sich insbesondere Änderungen ergeben haben. Herr
Tegtmeyer ergänzt, dass die Gesetzesänderung i.d.R. zu einer Verlagerung der
vormals für die Deponie genehmigten Abfälle praktisch zu einer Verlagerung
zugunsten der MBV-Anlage geführt habe. Damit sei die vorgelegte Liste quasi
unverändert. Bei den Abfällen aus Gewerbe und Industrie seien überwiegend die
Einschränkungen (mit J gekennzeichnete Abfälle) gemacht worden, dass diese nur
mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg entsorgt werden dürfen. Damit
seien alle denkbaren Abfälle, für die die GfA die Genehmigung hat, erfasst. Da
keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, folgt die Beschlussfassung. Beschluss: Die
Änderung der Abfallsatzung – namentlich die Anlage 1 zur Abfallsatzung – die
als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt ist, wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - |
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