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Beratungsinhalt: Nach kurzer Vorstellung des Tagesordnungspunktes erläutert
Herr Stadtkämmerer Sauer die Ausgangssituation. Die Vorlage wurde in der
vorliegenden Fassung am 14.04.2005 erstellt und um die Darstellungen im Kultur
und Partnerschaftsausschuss ergänzt. Am 07.06.2005 wurde die Vorlage im
vhs-Beirat erörtert. Er führt aus, dass im Beirat mitgeteilt wurde, dass der
Kreistag den Beschluss gefasst hat, mit der Stadt Fusionsverhandlungen
aufzunehmen. I Herr Stadtkämmerer Sauer berichtet von dem einstimmigen
Beschluss des vhs-Beirats, der Gründung der vorgeschlagenen Bildungs- und
Kulturgesellschaft Lüneburg grundsätzlich zuzustimmen. Die Verwaltung wurde
beauftragt, den Gesellschaftsvertrag abschließend zu formulieren sowie
begleitende Regelungen (Personalgestellungsvertrag, Eröffnungsbilanz und Wirtschaftsplan,
Dienstleistungsvertrag, Geschäftsordnung etc.) vorzubereiten und in die
weiteren Gremienberatungen zu geben. Der Beirat begrüßte, dass die Verwaltung
Gespräche mit dem Landkreis über einen Zusammenschluss der beiden
Volkshochschulen führt und gegebenenfalls Ergebnisse einfließen lässt. Ziel der
operativen Arbeitsaufnahme der GmbH muss jedoch der 01.01.2006 bleiben. Der Wirtschaftsausschuss wird mit der Vorlage um eine
Stellungnahme gebeten. Ein Beschluss im engeren Sinne ist nicht zu fassen, da
die Vorlage nicht an den VA und den Rat weitergeleitet wird. In dem vorliegenden Entwurf des Gesellschaftsvertrages ist
in § 2 die Möglichkeit gegeben, weitere Aufgabenbereiche aufzunehmen. Die gGmbH
soll mit der vhs beginnen, andere Aufgabenbereiche wie z.B. die Musikschule
können zu einem späteren Zeitpunkt eingebracht werden, wenn der Rat seine
Zustimmung hierfür erteilt. Handlungsbedarf besteht vor dem Hintergrund der
Auftragsvergabe der Bundesagentur für Arbeit. Die vhs Lüneburg darf sich aus
vergaberechtlichen Gründen nicht mehr an den Ausschreibungen von Leistungen
beteiligen. Damit liegen wirtschaftliche Gründe vor, eine Gesellschaftsgründung
zeitnah zu vollziehen. Ratsherr Dammann führt aus, dass sich zuerst die Stadt und
der Landkreis einigen sollen, bevor ein Gesellschaftsvertrag erarbeitet und
eine Gesellschaft gegründet wird. In diesem Zusammenhang weist Ratsherr Srugis auf den
Wortlaut der Tagesordnung hin, wonach eine Empfehlung zu geben ist für die
Gründung einer gGmbH mit der Gesellschafterin Stadt Lüneburg. Demnach ist eine
Mantel-GmbH zu gründen, mit der Möglichkeit, weitere Bereiche aufzunehmen mit
dem Ziel, flexibel und effizient zu arbeiten und Synergieeffekte zu nutzen. Die
Gründung einer gGmbH ist auch als Einladung an den Landkreis zu verstehen, sich
zu beteiligen mit dem Ziel, wirtschaftlich zu arbeiten. Ratsherr Reinecke unterstreicht aus den zuvor genannten
Gründen die Bedeutung einer Gesellschaftsgründung zum gegenwärtigen Zeitpunkt
und verweist auf die Möglichkeit der Beteiligung des Landkreises an der
vorgesehenen Gesellschaft Der Vorsitzende, Beigeordneter Althusmann, fragt nach dem Sinn, sich vor einer Einigung der beiden beteiligten Volkshochschulen im Detail mit dem Vertragsentwurf zu befassen und skizziert kurz die unterschiedlichen Aufgabenfelder beider Einrichtungen. Er weist auf die zunehmenden Ausgliederungen hin, d. h. die
Übertragung von zahlreichen Aufgaben auf Gesellschaften. Dennoch ist die
Gründung einer GmbH positiv zu sehen, jedoch soll eine gemeinsame Entscheidung
mit dem Landkreis abgewartet werden. Herr Stadtkämmerer Sauer betont in diesem Zusammenhang, dass
die Gesellschaften mit Zustimmung aller Fraktionen gegründet worden sind und
dass Stadt und Landkreis bereits Partner sind als Gesellschafter und
unterstreicht die funktionierende Zusammenarbeit. Nach kurzer Diskussion hinsichtlich der Berücksichtigung
aller Parteien in dem Aufsichtsgremium der Bildungs- und Kulturgesellschaft
erklärt Herr Stadtkämmerer Sauer, dass die Verwaltung einen konkreten Vorschlag
erarbeiten und in die politischen Gremien einbringen wird. Hinsichtlich der Empfehlung an die Verwaltung, welcher als
Beschlussvorschlag zu verfassen ist, formuliert der Vorsitzende, Beigeordneter
Althusmann abweichend vom ursprünglichen Beschluss: Beschluss: Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen
empfiehlt einstimmig: Der
Gründung einer Gesellschaft wird grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird
beauftragt, gemeinsam mit dem Landkreis eine
Bildungs- und Kulturgesellschaft zu gründen und einen diesbezüglichen
Gesellschaftsvertrag unter Berücksichtigung der vorhergehenden Gremienberatungen
zu erarbeiten. Sollte eine gemeinsame Gründung mit Wirkung zum 01.01.2006 nicht
zu realisieren sein, bereitet die Verwaltung auf diesen Zeitpunkt ausgerichtet
einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag sowie die begleitenden Regelungen
(Personalgestellungsvertrag, Eröffnungsbilanz und Wirtschaftsplan,
Geschäftsordnung, etc.) für eine Gesellschaftsgründung durch die Stadt Lüneburg
vor und gibt sie in die weiteren Gremienberatungen. |
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