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Auszug - Gründung einer Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 08.06.2005    
Zeit: 17:00 - 18:27 Anlass: Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
VO/1510/05 Gründung einer Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:DEZERNAT II Beteiligt:Alter Bereich 22 - Kämmerei, Steuern u. Betriebswirtschaft
Bearbeiter/-in: Lange, Leonore   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

Beratungsinhalt:

 

Nach kurzer Vorstellung des Tagesordnungspunktes erläutert Herr Stadtkämmerer Sauer die Ausgangssituation. Die Vorlage wurde in der vorliegenden Fassung am 14.04.2005 erstellt und um die Darstellungen im Kultur und Partnerschaftsausschuss ergänzt. Am 07.06.2005 wurde die Vorlage im vhs-Beirat erörtert. Er führt aus, dass im Beirat mitgeteilt wurde, dass der Kreistag den Beschluss gefasst hat, mit der Stadt Fusionsverhandlungen aufzunehmen. I

 

Herr Stadtkämmerer Sauer berichtet von dem einstimmigen Beschluss des vhs-Beirats, der Gründung der vorgeschlagenen Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg grundsätzlich zuzustimmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Gesellschaftsvertrag abschließend zu formulieren sowie begleitende Regelungen (Personalgestellungsvertrag, Eröffnungsbilanz und Wirtschaftsplan, Dienstleistungsvertrag, Geschäftsordnung etc.) vorzubereiten und in die weiteren Gremienberatungen zu geben. Der Beirat begrüßte, dass die Verwaltung Gespräche mit dem Landkreis über einen Zusammenschluss der beiden Volkshochschulen führt und gegebenenfalls Ergebnisse einfließen lässt. Ziel der operativen Arbeitsaufnahme der GmbH muss jedoch der 01.01.2006 bleiben.

 

Der Wirtschaftsausschuss wird mit der Vorlage um eine Stellungnahme gebeten. Ein Beschluss im engeren Sinne ist nicht zu fassen, da die Vorlage nicht an den VA und den Rat weitergeleitet wird.

 

In dem vorliegenden Entwurf des Gesellschaftsvertrages ist in § 2 die Möglichkeit gegeben, weitere Aufgabenbereiche aufzunehmen. Die gGmbH soll mit der vhs beginnen, andere Aufgabenbereiche wie z.B. die Musikschule können zu einem späteren Zeitpunkt eingebracht werden, wenn der Rat seine Zustimmung hierfür erteilt.

 

Handlungsbedarf besteht vor dem Hintergrund der Auftragsvergabe der Bundesagentur für Arbeit. Die vhs Lüneburg darf sich aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr an den Ausschreibungen von Leistungen beteiligen. Damit liegen wirtschaftliche Gründe vor, eine Gesellschaftsgründung zeitnah zu vollziehen.

 

Ratsherr Dammann führt aus, dass sich zuerst die Stadt und der Landkreis einigen sollen, bevor ein Gesellschaftsvertrag erarbeitet und eine Gesellschaft gegründet wird.

 

In diesem Zusammenhang weist Ratsherr Srugis auf den Wortlaut der Tagesordnung hin, wonach eine Empfehlung zu geben ist für die Gründung einer gGmbH mit der Gesellschafterin Stadt Lüneburg. Demnach ist eine Mantel-GmbH zu gründen, mit der Möglichkeit, weitere Bereiche aufzunehmen mit dem Ziel, flexibel und effizient zu arbeiten und Synergieeffekte zu nutzen. Die Gründung einer gGmbH ist auch als Einladung an den Landkreis zu verstehen, sich zu beteiligen mit dem Ziel, wirtschaftlich zu arbeiten.

 

Ratsherr Reinecke unterstreicht aus den zuvor genannten Gründen die Bedeutung einer Gesellschaftsgründung zum gegenwärtigen Zeitpunkt und verweist auf die Möglichkeit der Beteiligung des Landkreises an der vorgesehenen Gesellschaft

 

Der Vorsitzende, Beigeordneter Althusmann, fragt nach dem Sinn, sich vor einer Einigung der beiden beteiligten Volkshochschulen im Detail mit dem Vertragsentwurf zu befassen und skizziert kurz die unterschiedlichen Aufgabenfelder beider Einrichtungen.

 

Er weist auf die zunehmenden Ausgliederungen hin, d. h. die Übertragung von zahlreichen Aufgaben auf Gesellschaften. Dennoch ist die Gründung einer GmbH positiv zu sehen, jedoch soll eine gemeinsame Entscheidung mit dem Landkreis abgewartet werden.

 

Herr Stadtkämmerer Sauer betont in diesem Zusammenhang, dass die Gesellschaften mit Zustimmung aller Fraktionen gegründet worden sind und dass Stadt und Landkreis bereits Partner sind als Gesellschafter und unterstreicht die funktionierende Zusammenarbeit.

 

Nach kurzer Diskussion hinsichtlich der Berücksichtigung aller Parteien in dem Aufsichtsgremium der Bildungs- und Kulturgesellschaft erklärt Herr Stadtkämmerer Sauer, dass die Verwaltung einen konkreten Vorschlag erarbeiten und in die politischen Gremien einbringen wird.

 

Hinsichtlich der Empfehlung an die Verwaltung, welcher als Beschlussvorschlag zu verfassen ist, formuliert der Vorsitzende, Beigeordneter Althusmann abweichend vom ursprünglichen Beschluss:

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt einstimmig:

 

Der Gründung einer Gesellschaft wird grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Landkreis eine  Bildungs- und Kulturgesellschaft zu gründen und einen diesbezüglichen Gesellschaftsvertrag unter Berücksichtigung der vorhergehenden Gremienberatungen zu erarbeiten. Sollte eine gemeinsame Gründung mit Wirkung zum 01.01.2006 nicht zu realisieren sein, bereitet die Verwaltung auf diesen Zeitpunkt ausgerichtet einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag sowie die begleitenden Regelungen (Personalgestellungsvertrag, Eröffnungsbilanz und Wirtschaftsplan, Geschäftsordnung, etc.) für eine Gesellschaftsgründung durch die Stadt Lüneburg vor und gibt sie in die weiteren Gremienberatungen.