Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt: Bereichsleiter Schulz begrüßt Herrn Jost – Büro Ing.-Gesellschaft Enders & Dührkop, Hamburg – der zu der Thematik nähere Ausführungen machen wird. Zur
Chronologie führt Bereichsleiter Schulz aus, dass das Gebiet Westädt’s Garten
Anfang der 80er Jahre erschlossen wurde. Bereits zur damaligen Zeit wurde eine
Altenwohnanlage errichtet. Ebenfalls zu dieser Zeit wurde eine
Reihenhauswohnanlage gebaut. Anfang
der 90er Jahre wurde die Wohnanlage Hellmannweg 9 – 13 mit Tiefgarage
errichtet. Auftretendes Grundwasser wurde zunächst drainiert, später zusätzlich
abgepumpt. Hierzu eingeholte Bodengutachten gingen davon aus, dass für die
umliegenden Flächen keine Beeinträchtigungen zu erwarten seien. Daraufhin wurde
für die Dauer von 10 Jahren das Abpumpen der geschätzten jährlichen Menge von
17.000 m³ erlaubt. Ein eingegangener Widerspruch wurde nach einem Gespräch mit
der Widerspruchsbehörde zurückgezogen. Im Jahre 2002 wurde die Erlaubnis bei
unveränderten Rahmenbedingungen verlängert. Ein anderer Nachbar hat gegen diese
Erlaubnis Widerspruch eingelegt. Dem Widerspruch wurde nicht abgeholfen. Im
anschließenden Klageverfahren kam das Verwaltungsgericht zu dem Urteil, dass
die Erlaubnis nichtig sei, weil die Aussagen des Gutachtens aus dem Jahre 1992
als nicht ausreichend angesehen wurden. Seitens der Stadt hätte eine
intensivere Recherche durchgeführt werden müssen. Insbesondere hätte auf die
Auswirkungen von Senkungen, die in diesem Bereich geltend gemacht wurden,
eingegangen werden müssen. Im
Spätsommer letzten Jahres wurden daraufhin erste Gespräche mit der Eigentümergemeinschaft
dieser Wohnanlage geführt. Im Frühjahr diesen Jahres wurde das Bauvorhaben von
Herrn Schulte im Ausschuss vorgestellt. Das Bauvorhaben führte zu zahlreichen
Einwendungen, die sich auch auf die Grundwasserproblematik bezogen. Seitens der
Stadt wurde daraufhin das Ing.-Büro Enders & Dührkop beauftragt, dass
neben der LUCIA-Grundwassersanierung
auch Gutachten zur Grundwasserproblematik beim Bau der Bahnunterführungen an
der Dahlenburger Landstraße erstellt hat. Sehr
schnell wurde bei den Untersuchungen und Recherchen durch das Ing.-Büro
deutlich, dass noch mehrere andere Anlieger Grundwasser ableiten. Als
Untersuchungsgebiet wurde das Gebiet zwischen den Straßen Am Kreideberg /
Hindenburgstraße / Stöteroggestraße und Wildgraben festgelegt. Die Recherche in
Altakten und vor Ort führte zu dem Ergebnis, dass weitere 4 Parteien
Grundwasser ableiten. Herr
Jost – Ing. Gesellschaft Enders & Dührkop – stellt sein und das Tätigkeitsfeld
der Ing.-Gesellschaft vor. Die
Bestandsaufnahme im Untersuchungsgebiet wurde auf der Grundlage von
geologischen Karten, Rahmenunterlagen, Altgutachten und Aktenrecherchen
vorgenommen. Ergänzende Felduntersuchungen wurden bisher nicht durchgeführt.
Aufgezeigt werden die Bodenformationen in diesem Gebiet, die in ihrer
Zusammensetzung selten sind und durch den Anteil von löslichem Gips durchaus
Senkungen durch Auswaschungen hervorrufen können. Das Untersuchungsgebiet
gehört nicht zum Hauptsenkungsgebiet. Gleichwohl finden aber auch hier Senkungen,
wenn auch nur im geringen Maße, statt. Durch Auslaugungen sind Erdfälle und
Senkungen von unterschiedlicher Intensität denkbar. Das
Gebiet wird seit Jahrhunderten künstlich entwässert. Tümpel und Seen waren
durch Bachläufe verbunden. Dies belegen schon Zeichnungen, die aus der Zeit um
das 18. Jahrhundert stammen. Wasserableitungen fanden bereits vor 1980 im
Bereich der Stöteroggestraße statt. Unterlagen über die abgeleiteten Mengen
liegen nicht vor. Aufgezeigt
werden die Gebäude, bei denen durch Flächenfilterdrainage Wasserableitungen
vorgenommen werden. Hierzu gehören die Gebäude -
Hellmannweg 9 – 13 und 2 - 14 -
Wildgraben 18 – 34 -
Hindenburgstraße
21 c – f -
Westädt’s
Garten – Seniorenwohnanlage – Eine
zusätzliche Längsdrainage wurde von der Stadt bei der Verlegung eines
Regenwasserkanals eingebaut. Die
Bestandsaufnahme war nötig, um nicht nur zu einer Neubewertung der
wasserrechtlichen Situation Hellmannweg 9 – 13, sondern auch für die anderen
Grundstücke zu gelangen. Für die Neubewertung sind Baugrundaufschlüsse und die
Einrichtung von Grundwassermessstellen, die an den Bohrlöchern angelegt werden,
vorgesehen. Ergänzend werden die Eigentümer von Drainanlagen aufgefordert,
vollständige Bestandspläne über die besehenden Drainanlagen vorzulegen und
Messeinrichtungen zu installieren. Parallel
zur Bestandsaufnahme werden Felduntersuchungen vorgenommen. Hierbei werden auch
Grundwassermessungen durchgeführt. Die
Untersuchungen erfordern, um aussagekräftig zu sein, einen Zeitraum von mindestens
4 Monaten. Bereichsleiter
Schulz verdeutlicht, dass der, der Wasser entnimmt,
hierzu eine wasserrechtliche Genehmigung benötigt. Diese ist zu beantragen.
Hierbei ist darzulegen, welche Auswirkungen die beantragte Wasserentnahme auf
die Umgebung hat. Weil
im Falle Hellmannweg 9 – 13 dem Verwaltungsgericht die vorgelegten Daten als
nicht ausreichend erschienen, wurden die Hauseigentümer aufgefordert,
ergänzende Daten zu ermitteln. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass
auch Andere Wasser entnehmen. Dadurch stellt sich die Frage, wer was in welchem
Umfang zu ermitteln hat. Entschieden wurde, dass die Stadt von Amts wegen
ermittelt. Die entstehenden Kosten können umgelegt werden. Vorab sind
historisch geologische Felduntersuchungen als Ausgangslage erforderlich. Beigeordneter
Dörbaum möchte
wissen, ob an der Behauptung, dass die Wasserentnahme im erheblichen Umfang
Rissbildungen an Gebäuden ursächlich sein können, etwas dran ist. Die Frage ist
auch, ob diese bei den anstehende Untersuchungen eine Rolle spielt. Herr
Jost – Ing. Gesellschaft Enders & Dührkop –
verdeutlicht noch einmal, dass die Untergrundverhältnisse aufgrund der
aufgezeigten Verschiebungen und Verwerfungen sich sehr schwierig darstellt.
Eine generelle Aussage, ob durch Wasserentnahmen Rissbildungen hervorgerufen
werden, lässt sich deshalb nicht treffen. Bei den schwierigen
Untergrundverhältnissen, die auch nicht bei allen Häusern gleich ist, kann auch
unzureichende Gründung Ursache von Rissbildungen sein. Bürgermeisterin
Schellmann
interessiert, was Ziel der Untersuchung sein könnte. Ggf. könnte diese
Untersuchung ja auch zudem Ergebnis führen, dass in diesem Gebiet überhaupt
nicht mehr gebaut werden kann. Herr
Jost – Ing. Gesellschaft Enders & Dührkop –
erklärt, dass Ziel der Untersuchung sei eine Grundlage für eine
wasserwirtschaftliche Bewertung vornehmen zu können. Festzustehen scheint, dass
es Bodenzonen gibt, die absolut wasserundurchlässig sind. Deshalb müssen die
Wege, die das Wasser sich sucht, sehr detailliert betrachtet werden. Bürgermeisterin
Schellmann
interessiert, ob größere Projekte dadurch nicht mehr gebaut werden können. Herr
Jost – Ing. Gesellschaft Enders & Dührkop –
zeigt auf, dass dies sehr differenziert betrachtet werden muss. Ein
Abschalten der Drainagepumpen bei den drainierten Häusern wird jedoch nicht
möglich sein, weil dann die Keller nicht mehr nutzbar wären, die Feuchtigkeit
im Mauerwerk aufsteigen und die entstehende Auftriebskraft die Standsicherheit
der Gebäude gefährden würde. Ratsherr
Aschenbrenner
interessiert, seit wann die wasserrechtlichen Bestimmungen bestehen und wie
lange die erteilten Genehmigungen Gültigkeit haben. Bereichsleiter
Schulz erläutert, dass das Nds. Wassergesetz seit
1963 Bestand hat und inhaltlich festlegt, dass Wasserentnahmen
erlaubnispflichtig sind. Die Wasserbehörde kann mit einer wasserrechtlichen
Genehmigung nicht nur die Entnahmemengen beschränken, sondern kann auch die
Absenkung bis zu einem Bezugspunkt festlegen. Wasserrechtliche Genehmigungen
können grundsätzlich befristet erteilt werden. Für
die anstehenden Fälle ist vorgesehen, wenn feststeht, dass keine
Beeinträchtigung durch die Entnahmen für das Umfeld zu erwarten sind,
Genehmigungen unbefristet auszusprechen. Weiter
Wortmeldungen liegen nicht. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt die Sachdarstellung zur
Kenntnis. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |