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Auszug - Hellmannweg / Westädt's Garten - Grundwasserentnahme (mündlicher Vortrag)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6.2
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 30.05.2005    
Zeit: 15:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Bereichsleiter Schulz begrüßt Herrn Jost – Büro Ing.-Gesellschaft Enders & Dührkop, Hamburg – der zu der Thematik nähere Ausführungen machen wird.

Zur Chronologie führt Bereichsleiter Schulz aus, dass das Gebiet Westädt’s Garten Anfang der 80er Jahre erschlossen wurde. Bereits zur damaligen Zeit wurde eine Altenwohnanlage errichtet. Ebenfalls zu dieser Zeit wurde eine Reihenhauswohnanlage gebaut.

Anfang der 90er Jahre wurde die Wohnanlage Hellmannweg 9 – 13 mit Tiefgarage errichtet. Auftretendes Grundwasser wurde zunächst drainiert, später zusätzlich abgepumpt. Hierzu eingeholte Bodengutachten gingen davon aus, dass für die umliegenden Flächen keine Beeinträchtigungen zu erwarten seien. Daraufhin wurde für die Dauer von 10 Jahren das Abpumpen der geschätzten jährlichen Menge von 17.000 m³ erlaubt. Ein eingegangener Widerspruch wurde nach einem Gespräch mit der Widerspruchsbehörde zurückgezogen. Im Jahre 2002 wurde die Erlaubnis bei unveränderten Rahmenbedingungen verlängert. Ein anderer Nachbar hat gegen diese Erlaubnis Widerspruch eingelegt. Dem Widerspruch wurde nicht abgeholfen. Im anschließenden Klageverfahren kam das Verwaltungsgericht zu dem Urteil, dass die Erlaubnis nichtig sei, weil die Aussagen des Gutachtens aus dem Jahre 1992 als nicht ausreichend angesehen wurden. Seitens der Stadt hätte eine intensivere Recherche durchgeführt werden müssen. Insbesondere hätte auf die Auswirkungen von Senkungen, die in diesem Bereich geltend gemacht wurden, eingegangen werden müssen.

Im Spätsommer letzten Jahres wurden daraufhin erste Gespräche mit der Eigentümergemeinschaft dieser Wohnanlage geführt. Im Frühjahr diesen Jahres wurde das Bauvorhaben von Herrn Schulte im Ausschuss vorgestellt. Das Bauvorhaben führte zu zahlreichen Einwendungen, die sich auch auf die Grundwasserproblematik bezogen. Seitens der Stadt wurde daraufhin das Ing.-Büro Enders & Dührkop beauftragt, dass neben  der LUCIA-Grundwassersanierung auch Gutachten zur Grundwasserproblematik beim Bau der Bahnunterführungen an der Dahlenburger Landstraße erstellt hat.

Sehr schnell wurde bei den Untersuchungen und Recherchen durch das Ing.-Büro deutlich, dass noch mehrere andere Anlieger Grundwasser ableiten. Als Untersuchungsgebiet wurde das Gebiet zwischen den Straßen Am Kreideberg / Hindenburgstraße / Stöteroggestraße und Wildgraben festgelegt. Die Recherche in Altakten und vor Ort führte zu dem Ergebnis, dass weitere 4 Parteien Grundwasser ableiten.

 

Herr Jost – Ing. Gesellschaft Enders & Dührkop – stellt sein und das Tätigkeitsfeld der Ing.-Gesellschaft vor.

Die Bestandsaufnahme im Untersuchungsgebiet wurde auf der Grundlage von geologischen Karten, Rahmenunterlagen, Altgutachten und Aktenrecherchen vorgenommen. Ergänzende Felduntersuchungen wurden bisher nicht durchgeführt. Aufgezeigt werden die Bodenformationen in diesem Gebiet, die in ihrer Zusammensetzung selten sind und durch den Anteil von löslichem Gips durchaus Senkungen durch Auswaschungen hervorrufen können. Das Untersuchungsgebiet gehört nicht zum Hauptsenkungsgebiet. Gleichwohl finden aber auch hier Senkungen, wenn auch nur im geringen Maße, statt. Durch Auslaugungen sind Erdfälle und Senkungen von unterschiedlicher Intensität denkbar.

Das Gebiet wird seit Jahrhunderten künstlich entwässert. Tümpel und Seen waren durch Bachläufe verbunden. Dies belegen schon Zeichnungen, die aus der Zeit um das 18. Jahrhundert stammen. Wasserableitungen fanden bereits vor 1980 im Bereich der Stöteroggestraße statt. Unterlagen über die abgeleiteten Mengen liegen nicht vor.

Aufgezeigt werden die Gebäude, bei denen durch Flächenfilterdrainage Wasserableitungen vorgenommen werden. Hierzu gehören die Gebäude

 

-                 Hellmannweg  9 – 13 und 2 - 14

-                 Wildgraben  18 – 34

-                 Hindenburgstraße 21 c – f

-                 Westädt’s Garten – Seniorenwohnanlage –

 

Eine zusätzliche Längsdrainage wurde von der Stadt bei der Verlegung eines Regenwasserkanals eingebaut.

 

Die Bestandsaufnahme war nötig, um nicht nur zu einer Neubewertung der wasserrechtlichen Situation Hellmannweg 9 – 13, sondern auch für die anderen Grundstücke zu gelangen. Für die Neubewertung sind Baugrundaufschlüsse und die Einrichtung von Grundwassermessstellen, die an den Bohrlöchern angelegt werden, vorgesehen. Ergänzend werden die Eigentümer von Drainanlagen aufgefordert, vollständige Bestandspläne über die besehenden Drainanlagen vorzulegen und Messeinrichtungen zu installieren.

Parallel zur Bestandsaufnahme werden Felduntersuchungen vorgenommen. Hierbei werden auch Grundwassermessungen durchgeführt.

Die Untersuchungen erfordern, um aussagekräftig zu sein, einen Zeitraum von mindestens 4 Monaten.

 

Bereichsleiter Schulz  verdeutlicht, dass der, der Wasser entnimmt, hierzu eine wasserrechtliche Genehmigung benötigt. Diese ist zu beantragen. Hierbei ist darzulegen, welche Auswirkungen die beantragte Wasserentnahme auf die Umgebung hat.

Weil im Falle Hellmannweg 9 – 13 dem Verwaltungsgericht die vorgelegten Daten als nicht ausreichend erschienen, wurden die Hauseigentümer aufgefordert, ergänzende Daten zu ermitteln. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass auch Andere Wasser entnehmen. Dadurch stellt sich die Frage, wer was in welchem Umfang zu ermitteln hat. Entschieden wurde, dass die Stadt von Amts wegen ermittelt. Die entstehenden Kosten können umgelegt werden. Vorab sind historisch geologische Felduntersuchungen als Ausgangslage erforderlich.

 

Beigeordneter Dörbaum möchte wissen, ob an der Behauptung, dass die Wasserentnahme im erheblichen Umfang Rissbildungen an Gebäuden ursächlich sein können, etwas dran ist. Die Frage ist auch, ob diese bei den anstehende Untersuchungen eine Rolle spielt.

 

Herr Jost – Ing. Gesellschaft Enders & Dührkop –  verdeutlicht noch einmal, dass die Untergrundverhältnisse aufgrund der aufgezeigten Verschiebungen und Verwerfungen sich sehr schwierig darstellt. Eine generelle Aussage, ob durch Wasserentnahmen Rissbildungen hervorgerufen werden, lässt sich deshalb nicht treffen. Bei den schwierigen Untergrundverhältnissen, die auch nicht bei allen Häusern gleich ist, kann auch unzureichende Gründung Ursache von Rissbildungen sein.

 

Bürgermeisterin Schellmann interessiert, was Ziel der Untersuchung sein könnte. Ggf. könnte diese Untersuchung ja auch zudem Ergebnis führen, dass in diesem Gebiet überhaupt nicht mehr gebaut werden kann.

 

Herr Jost – Ing. Gesellschaft Enders & Dührkop –  erklärt, dass Ziel der Untersuchung sei eine Grundlage für eine wasserwirtschaftliche Bewertung vornehmen zu können. Festzustehen scheint, dass es Bodenzonen gibt, die absolut wasserundurchlässig sind. Deshalb müssen die Wege, die das Wasser sich sucht, sehr detailliert betrachtet werden.

 

Bürgermeisterin Schellmann interessiert, ob größere Projekte dadurch nicht mehr gebaut werden können.

 

Herr Jost – Ing. Gesellschaft Enders & Dührkop –  zeigt auf, dass dies sehr differenziert betrachtet werden muss.

Ein Abschalten der Drainagepumpen bei den drainierten Häusern wird jedoch nicht möglich sein, weil dann die Keller nicht mehr nutzbar wären, die Feuchtigkeit im Mauerwerk aufsteigen und die entstehende Auftriebskraft die Standsicherheit der Gebäude gefährden würde.

 

Ratsherr Aschenbrenner interessiert, seit wann die wasserrechtlichen Bestimmungen bestehen und wie lange die erteilten Genehmigungen Gültigkeit haben.

 

Bereichsleiter Schulz  erläutert, dass das Nds. Wassergesetz seit 1963 Bestand hat und inhaltlich festlegt, dass Wasserentnahmen erlaubnispflichtig sind. Die Wasserbehörde kann mit einer wasserrechtlichen Genehmigung nicht nur die Entnahmemengen beschränken, sondern kann auch die Absenkung bis zu einem Bezugspunkt festlegen. Wasserrechtliche Genehmigungen können grundsätzlich befristet erteilt werden.

Für die anstehenden Fälle ist vorgesehen, wenn feststeht, dass keine Beeinträchtigung durch die Entnahmen für das Umfeld zu erwarten sind, Genehmigungen unbefristet auszusprechen.

 

Weiter Wortmeldungen liegen nicht.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt die Sachdarstellung zur Kenntnis.