Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Der
Sprecher des Sportbeirates, Herr Horn, berichtet, dass seit September
2002 Jugendliche nach Vollendung ihrer Schulpflicht bis zum 27. Lebensjahr auch
außerhalb von sozialen Einrichtungen, beispielsweise in Sportvereinen oder
anderen Sportorganisationen, ihr Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolvieren
können. Zielsetzung ist es, die Bereitschaft für ein freiwilliges
gesellschaftliches Engagement sowie die Übernahme von Verantwortung zu fördern,
indem Einblicke in ein Berufsfeld vermittelt und Jugendliche ihre ersten
Erfahrungen im Arbeitsalltag sammeln können. Herr
Horn informiert anschließend ausführlich über Einsatzmöglichkeiten,
Qualifikation, Altersbegrenzung, Begleitende Seminare, Träger und Finanzierung
für das FSJ. Eine inhaltliche Zusammenfassung dieser Thematik ist aus der
Anlage ersichtlich, die dieser Niederschrift beigefügt ist. Herr
Breuer, der
gegenwärtig beim MTV Treubund Lüneburg sein FSJ ableistet, gibt einen Überblick
über seinen Arbeitsalltag als sog. FSJler. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt
demnach 38,5 Stunden und umfasst neben der allgemeinen Büroarbeit, Spiel-,
Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche zu organisieren und für
diese Zielgruppe sonstige Betreuungsdienste anzubieten. Auf
Nachfrage gibt Herr Horn Auskunft, dass selbstverständlich auch eine Kooperation
zwischen zwei Vereinen/Verbänden möglich wäre, die sich dann einen FSJler
zeitlich und finanziell „teilen“ würden. Bedingung hierfür ist, dass beide
Vereine/Verbände im Vertrag aufgenommen und die gesetzlichen Voraussetzungen
erfüllt werden. Nachdem
alle Anfragen von Herrn Horn und Herrn Breuer beantwortet wurden, bedankt sich
der Vorsitzende des Sportausschusses, Beigeordneter Meißner, für deren
Ausführungen.
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