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Beratungsinhalt:
Stadtdirektor Koch weist darauf hin, dass ein solcher
Name nicht genehmigungspflichtig ist. Es handelt sich dabei um einen privaten
Investor, der sein Grundstück und seine Betriebe nennen kann, wie er möchte,
auch wenn er, wie hier, auf den falschen Bezug hingewiesen wurde.
Der Beschluss des Kultur- und
Partnerschaftsausschusses wurde umgehend an die Universität weitergegeben, doch
sieht die keinen dringenden Handlungsbedarf, da die Konversion im Bereich der
Bibliothek bereits durch eine Installation dokumentiert ist.
Stadtdirektor Koch erläutert, dass die Stadt weiter
an dem Wunsch festhält und nun, wie im Ausschuss zuletzt eingehend dargestellt,
zunächst ein Kunsthistoriker eingestellt werden soll. Da für die entstehenden Kosten jedoch Drittmittel
benötigt werden und diese Gespräche noch laufen, kann er noch keine konkrete
Aussage zum Zeitplan treffen. Um
18.45 Uhr schließt die Ausschussvorsitzende die Sitzung. |
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