Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Stadtdirektor
Koch stellt die Sachlage dar und betont, dass es hier weniger um die
wirtschaftlichen Detailfragen einer solchen GmbH gehen soll, als vielmehr um
die grundsätzliche Frage, ob man diese in der vorgestellten Form vorsehen
wolle, insbesondere solle der Ausschuss über die Einbeziehung der Musikschule
beraten. Eine
Entscheidung sollte jedoch jetzt herbeigeführt werden, da ab Sommer 2005 die
gesetzlichen Regelungen zur Bildung von kommunalen Gesellschaften
möglicherweise erschwert werden. Es
schließt sich eine sehr angeregte Diskussion an, in der überwiegend Bedenken
gegen die geplante GmbH geäußert werden. Vor
allem wird durch Bürgermeisterin Schellmann der Verlust des politischen
Einflusses - gerade auch der kleinen
Parteien – beanstandet. Sollte der Oberbürgermeister alleiniger
Gesellschaftsvertreter sein, könnten Ratsmehrheiten ausgehebelt werden. Für
Ratsherrn Löb ist auch der wirtschaftliche Nutzen nicht zu erkennen. Zwei
erfolgreiche Einrichtungen mit zwei tüchtigen Leitern, sollten zu einer
Gesellschaft gemacht werden, der zusätzlich noch ein Geschäftsführer
vorangestellt wird. Synergien sind nicht zu erkennen, da die Institute dafür
eine zu unterschiedliche Struktur hätten. Auch
wird beanstandet, dass über die Musikschule in diesem Zusammenhang bisher noch
kein Wort verloren wurde, sondern immer nur die VHS zur Debatte stand.
Plötzlich sei von beiden Einrichtungen die Rede und die Vermutung liege nahe,
dass in Zukunft weitere Einrichtungen folgen sollen. Dann wäre der
Kulturausschuss bald überflüssig. Die
SPD-Fraktion kann diese Bedenken so nicht teilen, gibt aber zu, dass die
Musikschule neu in die Diskussion eingebracht wurde. Es
besteht Einigkeit, dass die Umwandlung der VHS grundsätzlich befürwortet wird,
aber die Musikschule noch nicht in die Gesellschaft eingegliedert werden soll.
Inhaltlich müsse der Vertrag aber noch weiter ausgearbeitet und unter anderem
durch den VHS-Beirat beraten werden. Beschluss: Der Gründung
der vorgeschlagenen Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg, die einstweilen
nur die Sparte VHS beinhalten soll, wird grundsätzlich zugestimmt. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Gesellschaftsvertrag abschließend zu
formulieren sowie die begleitenden Regelungen (Personalgestellungsvertrag,
Eröffnungsbilanz und Wirtschaftsplan, Geschäftsordnung etc.) vorzubereiten und
in die weiteren Gremienberatungen, zunächst in den Wirtschaftsausschuss zu
geben. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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