Bürgerinformationssystem
Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Gemäß
§ 89 NGO wird der Leistung außerplanmäßiger Ausgaben bis zur Höhe von
50.000,00 Euro bei der neu einzurichtenden Hhst. 63010.95220 -
Sanierungsmaßnahmen Ochtmisser Kirchsteig - zugestimmt. (22,
72) |
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