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Auszug - Städtebaulichen Entwicklungsplan für Stadtteil "Im Grimm" erstellen (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 01.02.05 sowie Änderungsantrag der Gruppe SPD / FDP vom 21.03.05)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 5.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.04.2005    
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1402/05 Städtebaulichen Entwicklungsplan für Stadtteil "Im Grimm" erstellen (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 01.02.05 sowie Änderungsantrag der Gruppe SPD / FDP vom 21.03.05)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag d. Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 31 - Umwelt
Bearbeiter/-in: Plett, Anke  Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
   Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter LÖB führt aus, der „Grimm“ sei ein gewachsener, nicht geplanter Stadtteil, verwinkelt, teilweise undurchsichtig aber auch erfreulich naturnah, den eine Durchmischung verschiedenster Bebauungen und Nutzungen kennzeichne. Neben einfachen Wohnhäusern, z.T. mit Stallungen, Gründerzeitmehrfamilienhäusern und Siedlungsbauten der Vor- und Nachkriegszeit existiere Kleingewerbe und eine Gärtnerei. In den letzten Jahren sei ein reger Zugriff auf den Grimm feststellbar, dabei sei bei Neubauten zum Teil wenig Rücksicht auf die vorhandene Nachbarbebauung genommen worden. Mit einem städtebaulichen Entwicklungsplan sollte sichergestellt werden, dass bei künftigen notwendigen Veränderungen die besonderen Gegebenheiten des Stadtteils berücksichtigt werden, seine Kleinteiligkeit, seine Hinterhofgärten, der alte Baumbestand und die Naturflächen. Von einer weiteren Verdichtung sollte abgesehen werden. Mit dem Änderungsantrag der Gruppe SPD/FDP sei seine Fraktion einverstanden, da ein Bebauungsplan noch weitergehend sei und zunächst über eine Veränderungssperre jegliche weitere unpassende Bebauung ausgeschlossen wäre.

 

Stadtbaurätin GUNDERMANN erläutert die umfassende Stellungnahme der Verwaltung und schildert die Bebauungsstruktur des Stadtteils sowie die Lage der wenigen derzeit noch unbebauten Grundstücke. Das Gebiet liege insgesamt im Senkungsgebiet und habe allgemein einen sehr hohen Grundwasserstand, der die Versickerung von Niederschlagswasser auf kleinem Raum technisch unmöglich mache. Eine Nachverdichtung wäre daher nur unter sehr schwierigen Bedingungen möglich. Die Aufstellung eines kostspieligen Entwicklungs- oder Bebauungsplans sei daher für dieses Gebiet nicht unbedingt notwendig und es müsse im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung abgewogen werden, ob die Mittel und Personalressourcen eventuell dringender für einen anderen Lüneburger Stadtteil aufgewendet werden sollten.

 

Ratsherr ZIEGERT zeigt die Unterschiede zwischen Entwicklungsplan und Auffangplanung auf. Die Entwicklungsplanung erscheine ihm für ein weitgehend bebautes Gebiet als denkbar ungeeignet. Er habe den Eindruck, dass es hier eher darum gehe, einigen Privilegierten ihre Vorteile zu sichern. Dafür sei eine solche Planung zu aufwändig und kostspielig. Was den tatsächlichen Planungsbedarf angehe, sei er zudem äußerst skeptisch.

 

Ratsherr BURGDORFF betrachtet einen Entwicklungsplan ebenfalls als ungeeignetes Instrument. Eher käme für das Gebiet die Aufstellung eines Bebauungsplans in Frage, um eine ungeordnete Nachverdichtung zu verhindern. Insofern sei der Ansatz der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen richtig. Dafür müsse jedoch zunächst die Priorität im Vergleich mit anderen Stadtteilen ermittelt werden. Über eine Veränderungssperre könnte man sich an dieser Stelle Zeit verschaffen, um gut durchdachte Entscheidungen fällen zu können. Die Thematik sollte im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung weiter beraten werden.

 

Bürgermeisterin SCHELLMANN ist der Meinung, dass die Stadt ihre Ressourcen eigentlich für Dringlicheres einsetzen sollte, sie selbst trage den Änderungsantrag der Gruppe SPD/FDP aber aus dem Grund mit, weil schon häufig an Stellen gebaut worden sei, an denen man das nie für möglich gehalten hätte. Insofern gebe auch sie den Grünen Recht, dass dies hier unterbunden und eine sorgsame Entwicklung gefördert werden sollte.

 

Oberbürgermeister MÄDGE stellt klar, die Stadt Lüneburg habe in diesem Jahr weder die Mittel noch das Personal, einen solchen Auftrag auszulösen. Es gebe zudem in Lüneburg reichlich Stadtteile mit ähnlichen Bedingungen, für die auch solche Diskussionen geführt werden. Dafür müsste zunächst eine Wertigkeit erstellt werden, für welches Gebiet eine Überplanung am Notwendigsten wäre. Im Übrigen erinnere er daran, dass der Bebauungsplan eine sehr aufwändige und starre Regelung sei, der auch für die jetzigen Haus- und Grundstückseigentümer möglicherweise Nutzungseinschränkungen nach sich ziehen könne. Grundsätzlich gelte, für Einzelfälle würden keine Bebauungspläne aufgestellt. Man könne die Bebauung hier auch gut über den § 34 BauGB und das Verkehrsrecht regeln.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung überwiesen, da seine Verwirklichung eine sachliche und fachliche Überprüfung und ggf. die Bereitstellung von Mitteln erfordert.

 

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