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Beratungsinhalt: Beigeordneter
ALTHUSMANN
kritisiert, dass die Stellungnahme der Stadt zu dem gemeinsamen Antrag von
CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Vorwege in der Landeszeitung
erschienen sei, bevor im Rat überhaupt dazu diskutiert werden konnte. Es wäre
aus seiner Sicht ein Akt der Fairness, Anträge zunächst im Rat zu diskutieren,
bevor die Verwaltung dazu öffentlich Stellung nehme und gute Argumente im
Vorwege mundtot mache. Es sollte überlegt werden, dies künftig zu
berücksichtigen. Oberbürgermeister
MÄDGE erwidert, er
habe als direkt gewähltes Ratsmitglied die gleichen Rechte und Pflichten wie
die übrigen Ratsmitglieder, somit auch das Recht, öffentlich zu Anträgen
Stellung zu nehmen. Die Verwaltung gebe im Übrigen seit 1996 durchgängig zu
jedem Antrag eine öffentliche Stellungnahme ab. Es sei ihm unverständlich, dass
das jetzt plötzlich kritisiert werde und er werde auch weiterhin so verfahren,
dies sei sowohl sein Recht als auch seine Pflicht. Bürgermeisterin
SCHELLMANN
empfindet es ebenfalls als keinen guten Stil, dass Anträge bereits vor der
Beratung im Rat an die Presse gegeben werden. Das werde von den Fraktionen
bereits seit einigen Jahren so gehandhabt und es sei nicht verwunderlich, dass
die Presse dann auch die Verwaltung um Stellungnahme bitte. Die Fraktionen
hätten sich diese Situation selbst zuzuschreiben. Beigeordneter
LÖB pflichtet
Beigeordnetem Althusmann bei, die Verwaltung dürfe nicht Ratsbeschlüsse
vorwegnehmen, bevor diese überhaupt beschlossen seien. In der kritisierten
Stellungnahme sei dieser Eindruck allerdings erweckt worden und aus diesem
Grund sei sie moniert worden. Beigeordneter
DÖRBAUM findet es
richtig und wichtig, die Anträge vorher über die Presse bekannt zu machen, um
die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und ihr Interesse an den Ratssitzungen
zu wecken. Beigeordneter
LÖB schlägt vor,
die Tagesordnungspunkte 6.4 und 7.5 gemeinsam zu beraten. Ratsvorsitzende
THIELBÖRGER
ergänzt, ebenso sollte mit den Tagesordnungspunkten 6.3 und 7.3 verfahren
werden. Beschluss: Die
Tagesordnungspunkte 6.3 und 7.3 sowie 6.4 und 7.5 sollen jeweils gemeinsam
beraten werden. Im
Übrigen bestehen keine Einwände gegen die vorgelegte Tagesordnung. |
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