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Auszug - Fußgängerquerung Soltauer Straße  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Verkehrsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 16.03.2005    
Zeit: 17:02 - 19:33 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

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Hierzu geht Frau Schröder-Ehlers auf den aktuellen Sachstand ein. Sie erläutert kurz die nach Aufhebung des Zebrastreifens zusätzlich getroffenen Maßnahmen. Neben einer besseren Wahrnehmbarkeit der baulichen Mittelinsel durch Farbanstrich der Borsteinkanten hat die Avacon die Beleuchtung so korrigiert, dass die Gehwegbereiche in Höhe der baulichen Querungshilfe besser ausgeleuchtet wird, so dass Fußgänger bei Dunkelheit besser wahrnehmbar seien. Zugleich wurden aus beiden Richtungen der Querungshilfe Gefahrenzeichen „Fußgänger queren“ aufgestellt. Mit Ausnahme eines leichten Auffahrunfalles im Annäherungsbereich der baulichen Querungshilfe hat es nach Auskunft der Polizei seit Oktober des vergangenen Jahren keine Unfälle gegeben.

 

Zusätzlich hatte der Verkehrsausschuss die Verwaltung beauftragt, auch Möglichkeiten der Signalisierung zu prüfen. Das Büro Schubert untersucht dies derzeit im Detail. Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass es im Falle einer Signalisierung des ehemaligen Fußgängerüberweges unerlässlich sei, die Fußgängerampel mit der Knotenpunktsignalisierung „Am Stern“ zu koordinieren. Als Folge daraus könnten sich einsprechend größere Wartezeiten für Fußgänger und Fahrradfahrer ergeben. Dies sei jedoch nicht ganz unkritisch, zumal im Falle allzu langer Wartezeiten die Gefahr entstünde, dass wartepflichtige Fußgänger / Radfahrer die Fahrbahn queren, ohne „Grün“ erhalten zu haben. Diese Fragen müssen deshalb noch mit dem Ing.-Büro erörtert werden.

 

Weiter geht Frau Schröder-Ehlers auf die durchgeführten Zählungen ein. Die nach den im Land Niedersachsen verbindlich eingeführten Richtlinien maßgeblichen Fahrzeugmengen wurden bezüglich des Kraftverkehrsanteils deutlich überschritten. Die Richtlinien empfehlen, Fußgängerüberwege bei bis zu 600 Kraftfahrzeugen / Spitzenstunde; bei bis zu 750 Kraftfahrzeuge / Stunde ist ein nicht signalisierter Überweg noch möglich. Tatsächlich wurden jedoch Spitzenwerte von stündlich 990 Kraftfahrzeugen gezählt, so dass die Einrichtung eines nicht signalisierten Fußgängerüberwegs unzulässig ist. Auf Anregung von Herrn Ziegert sagt die Verwaltung zu, die maßgeblichen Richtlinien der Niederschrift in Kopie beizufügen.

 

Herr Meißner erinnert daran, dass sich der Verkehrsausschuss die damals getroffene Entscheidung nicht leicht gemacht habe. Bereits im Hinblick auf die aktuellen Verkehrsmengen sei die Einrichtung eines Zebrastreifens in der Soltauer Straße definitiv nicht möglich. Abgesehen davon hat sich der Fußgängerüberweg über etliche Jahre als Unfallhäufungsstelle qualifiziert, so dass die zuständigen Stellen zum Handeln verpflichtet waren. Nach seinen eigenen Wahrnehmungen sei das Queren der Soltauer Straße auch nach Wegfall des Zebrastreifens relativ gefahrlos möglich. Herr Ziegert vertritt die Auffassung, dass in der Vergangenheit alle meinten, der Zebrastreifen in der Soltauer Straße sei sicher. Tatsächlich war dies jedoch nicht der Fall; Beleg dafür seien nun einmal die Unfälle, die sich über einen längeren Zeitraum hinweg ereignet haben. Aus seiner Sicht kommt es entscheidend darauf an, was ein höheres Maß an Verkehrssicherheit bewirkt. Insofern muss auch die Option einer Ampel noch abschließend geprüft werden. Herr Dörbaum spricht sich nicht grundsätzlich gegen eine Fußgängerbedarfsampel aus; jedoch seien die Nachteile einer Ampel (hier insbesondere die relativ langen Wartezeiten für Fußgänger bis zu 90 Sekunden sowie die Nähe zum Kreisel) nicht zu übersehen. Hier müsse sorgfältig abgewogen werden. Derzeit sei jedoch die Option „Ampel“ nicht abschließend beurteilbar.

 

Herr Zidorn geht zunächst auf die Diskrepanz zwischen dem subjektiven Sicherheitsbedürfnis der Fußgänger einerseits und dem vermeintlichen Sicherheitsgewinn bei Zebrastreifen andererseits ein. Insbesondere im Zuge von Vorfahrtstraßen haben sich Zebrastreifen allzu oft als gefahrengeneigte Unfallhäufungsstellen entwickelt. In der  Soltauer Straße haben s. E. zwei Belange definitiv nicht zusammengepasst: Der rechnergestützte Verkehrsfluss auf dem Stadtring und der bevorrechtigte Fußgängerüberweg im Bereich der Soltauer Straße. Der vermeintliche Sicherheitsgewinn geht zu Lasten der Aufmerksamkeit der Fußgänger, was leider unfallträchtig ist. Dies ist beispielsweise bei ungesicherten baulichen Querungshilfen nicht der Fall. Fußgängern ist dort zu allermeist bewusst, dass sie keinen Vorrang genießen, so dass die Fahrbahn entsprechend sorgfältig gequert wird. Die Erfahrungen anderer Verkehrsbehörden und Polizeidienststellen unterstreichen dies nachdrücklich. Bislang hat sich dies auch am ehemaligen Fußgängerüberweg Soltauer Straße so bestätigt; seit seiner Entfernung gab es keine weiteren Unfälle.

 

Für Herrn Dammann (BUND) bestünde ein Lösungsansatz auch in der Installation einer sogenannten „schlafenden Ampel“. Im Hinblick auf die möglicherweise langen Wartezeiten werden Fußgänger ihre Grünphase nur anfordern, wenn dies im Hinblick auf die jeweilige Verkehrsdichte notwendig ist.

 

Auf Nachfrage von Herrn Ziegert teilt Frau Schröder-Ehlers mit, dass das Gutachten des Büros Schubert vermutlich nach Ostern vorliegen dürfte.

 

Nach Ende des Diskussion wird dieser TOP abgeschlossen; ein Beschluss wird nicht gefasst.

 


 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:           

Nein-Stimmen:       

  Enthaltungen: