Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Hierzu geht Frau Schröder-Ehlers auf den aktuellen
Sachstand ein. Sie erläutert kurz die nach Aufhebung des Zebrastreifens
zusätzlich getroffenen Maßnahmen. Neben einer besseren Wahrnehmbarkeit der
baulichen Mittelinsel durch Farbanstrich der Borsteinkanten hat die Avacon die
Beleuchtung so korrigiert, dass die Gehwegbereiche in Höhe der baulichen
Querungshilfe besser ausgeleuchtet wird, so dass Fußgänger bei Dunkelheit
besser wahrnehmbar seien. Zugleich wurden aus beiden Richtungen der
Querungshilfe Gefahrenzeichen „Fußgänger queren“ aufgestellt. Mit Ausnahme
eines leichten Auffahrunfalles im Annäherungsbereich der baulichen
Querungshilfe hat es nach Auskunft der Polizei seit Oktober des vergangenen
Jahren keine Unfälle gegeben. Zusätzlich hatte der Verkehrsausschuss die Verwaltung
beauftragt, auch Möglichkeiten der Signalisierung zu prüfen. Das Büro Schubert
untersucht dies derzeit im Detail. Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass es
im Falle einer Signalisierung des ehemaligen Fußgängerüberweges unerlässlich
sei, die Fußgängerampel mit der Knotenpunktsignalisierung „Am Stern“ zu
koordinieren. Als Folge daraus könnten sich einsprechend größere Wartezeiten
für Fußgänger und Fahrradfahrer ergeben. Dies sei jedoch nicht ganz unkritisch,
zumal im Falle allzu langer Wartezeiten die Gefahr entstünde, dass
wartepflichtige Fußgänger / Radfahrer die Fahrbahn queren, ohne „Grün“ erhalten
zu haben. Diese Fragen müssen deshalb noch mit dem Ing.-Büro erörtert werden. Weiter geht Frau Schröder-Ehlers auf die
durchgeführten Zählungen ein. Die nach den im Land Niedersachsen verbindlich
eingeführten Richtlinien maßgeblichen Fahrzeugmengen wurden bezüglich des
Kraftverkehrsanteils deutlich überschritten. Die Richtlinien empfehlen,
Fußgängerüberwege bei bis zu 600 Kraftfahrzeugen / Spitzenstunde; bei
bis zu 750 Kraftfahrzeuge / Stunde ist ein nicht signalisierter Überweg noch
möglich. Tatsächlich wurden jedoch Spitzenwerte von stündlich 990
Kraftfahrzeugen gezählt, so dass die Einrichtung eines nicht signalisierten
Fußgängerüberwegs unzulässig ist. Auf Anregung von Herrn Ziegert sagt die
Verwaltung zu, die maßgeblichen Richtlinien der Niederschrift in Kopie
beizufügen. Herr Meißner erinnert daran, dass sich der
Verkehrsausschuss die damals getroffene Entscheidung nicht leicht gemacht habe.
Bereits im Hinblick auf die aktuellen Verkehrsmengen sei die Einrichtung eines
Zebrastreifens in der Soltauer Straße definitiv nicht möglich. Abgesehen davon
hat sich der Fußgängerüberweg über etliche Jahre als Unfallhäufungsstelle
qualifiziert, so dass die zuständigen Stellen zum Handeln verpflichtet waren.
Nach seinen eigenen Wahrnehmungen sei das Queren der Soltauer Straße auch nach
Wegfall des Zebrastreifens relativ gefahrlos möglich. Herr Ziegert vertritt die
Auffassung, dass in der Vergangenheit alle meinten, der Zebrastreifen in der
Soltauer Straße sei sicher. Tatsächlich war dies jedoch nicht der Fall; Beleg
dafür seien nun einmal die Unfälle, die sich über einen längeren Zeitraum
hinweg ereignet haben. Aus seiner Sicht kommt es entscheidend darauf an, was
ein höheres Maß an Verkehrssicherheit bewirkt. Insofern muss auch die Option
einer Ampel noch abschließend geprüft werden. Herr Dörbaum spricht sich nicht
grundsätzlich gegen eine Fußgängerbedarfsampel aus; jedoch seien die Nachteile
einer Ampel (hier insbesondere die relativ langen Wartezeiten für Fußgänger bis
zu 90 Sekunden sowie die Nähe zum Kreisel) nicht zu übersehen. Hier müsse
sorgfältig abgewogen werden. Derzeit sei jedoch die Option „Ampel“ nicht
abschließend beurteilbar. Herr Zidorn geht zunächst auf die Diskrepanz zwischen
dem subjektiven Sicherheitsbedürfnis der Fußgänger einerseits und dem
vermeintlichen Sicherheitsgewinn bei Zebrastreifen andererseits ein.
Insbesondere im Zuge von Vorfahrtstraßen haben sich Zebrastreifen allzu oft als
gefahrengeneigte Unfallhäufungsstellen entwickelt. In der Soltauer Straße haben s. E. zwei Belange
definitiv nicht zusammengepasst: Der rechnergestützte Verkehrsfluss auf dem
Stadtring und der bevorrechtigte Fußgängerüberweg im Bereich der Soltauer
Straße. Der vermeintliche Sicherheitsgewinn geht zu Lasten der Aufmerksamkeit
der Fußgänger, was leider unfallträchtig ist. Dies ist beispielsweise bei
ungesicherten baulichen Querungshilfen nicht der Fall. Fußgängern ist dort zu
allermeist bewusst, dass sie keinen Vorrang genießen, so dass die Fahrbahn
entsprechend sorgfältig gequert wird. Die Erfahrungen anderer Verkehrsbehörden
und Polizeidienststellen unterstreichen dies nachdrücklich. Bislang hat sich
dies auch am ehemaligen Fußgängerüberweg Soltauer Straße so bestätigt; seit
seiner Entfernung gab es keine weiteren Unfälle. Für Herrn Dammann (BUND) bestünde ein Lösungsansatz
auch in der Installation einer sogenannten „schlafenden Ampel“. Im Hinblick auf
die möglicherweise langen Wartezeiten werden Fußgänger ihre Grünphase nur
anfordern, wenn dies im Hinblick auf die jeweilige Verkehrsdichte notwendig
ist. Auf Nachfrage von Herrn Ziegert teilt Frau
Schröder-Ehlers mit, dass das Gutachten des Büros Schubert vermutlich nach
Ostern vorliegen dürfte. Nach Ende des Diskussion wird dieser TOP abgeschlossen; ein Beschluss wird nicht gefasst. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
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