Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Beigeordneter
Dörbaum begrüßt als
Gäste zur Beratung des Top den Investor, Herrn Adank, sowie die Herren
Architekten Meyer und Schild vom mit der Planung des B-Plans beauftragten
Architekturbüro Meyer – ARC -. Stadtbaurätin
Gundermann führt
einleitend zum derzeitigen Verfahrensstand aus und zeigt die Grenzen des
B-Plan-Geltungsbereiches auf. Klar und deutlich zum Ausdruck gebracht wird,
dass mit einer Bebauung mehrere Verkehrsknotenpunkte auch weiterhin
funktionieren müssen. Hierzu zählen auch die Verkehre stadtein- und auswärts
auf der Hamburger Straße. Deshalb ist die Herangehensweise so, dass zunächst
untersucht wurde, wie viel die umliegenden Knotenpunkte nach einem Ausbau
maximal an zusätzlichen Verkehr verkraften können. Maximal 2.800
Fahrzeugbewegungen täglich sind zusätzlich abwickelbar. Zwei
Varianten (Anlage II) einer möglichen Bebauung werden erläutert.
Gemeinsam ist beiden Varianten, dass eine maximale Verkaufsfläche zulässig ist,
die sich variabel in eigentliche Baumarktfläche und Fachmarktflächen mit
baumarktergänzendem Sortiment aufteilen lässt. Die unterschiedlichen Größen des
Baumarktes mit den daraus resultierenden verbleibenden maximalen Flächen für
Fachmärkte werden erläutert. Unterscheiden tun sich die Varianten auch in
unterschiedlichen Anordnungen des Baumarktes und der Fachmärkte. Die
Verkehrsheranführung über einen an der Straße „Auf der Hude“ angebundenen
Kreisel, der auch die Fahrgeschwindigkeit reduzieren wird, wird dargestellt.
Die verkehrliche Anbindung sowie die Stellplatzsituation ist bei beiden
Varianten identisch. Die Anordnung der Lieferzonen mit den dazu erforderlichen
Lärmschutzmaßnahmen werden erläutert. Die Anlieferungszonen werden
erforderlichenfalls einzuhausen sein. Die Gebäude selbst werden die vorhandne
Wohnbebauung vom Lärm der Parkverkehre abschotten. Die
an der Straße Arenskuhle angesiedelte Firma Keulahütte-Behältertechnik genießt
Bestandsschutz. Sollte die Firma jedoch ausgelagert werden, besteht die
Möglichkeit, auch diese Fläche zu entwickeln. Die
zulässigen Größen und das angebotene Warensortiment wurde im Vorfeld mit der
IHK abgestimmt. Zielsetzung ist, die umliegenden Lebensmittelmärkte zu
erhalten, deshalb soll auch kein SB-Markt zugelassen werden. Der
Einmündungsbereich „Bardowicker Wasserweg“ / „Auf der Hude“ wird abknickend
verschwenkt, um dem Bardowicker Wasserweg die Attraktivität für
Schleichverkehre zu nehmen. Im
Einmündungsbereich ist der Bau eines mehrgeschossigen Gebäudes mit maximal 8
Geschossen vorgesehen, in dem als Nutzung Büros für Dienstleistungen und als
Option ein Hotel vorgesehen ist. Eine im Vorfeld angedachte Diskothek wird es
wegen des Lärms an dieser Stelle nicht geben. Mit
den von einer Planungsgruppe Nord vorgelegten Vorschlag mit dem Ziel einer
Wohnbebauung und dem Bau einer Stadthalle auf dem Gelände hat man sich
eingehend auseinander gesetzt. Die vorgesehenen Bereiche für Wohnen und für die
Stadthalle werden dargestellt. Eine Wohnbebauung ist aufgrund der bereits jetzt
schon vorhandenen Lärmbelastung kritisch zu sehen. Auch der aufgezeigte
Stadthallenstandort ist nicht optimal. Eine Stadthalle muss eine
verkehrsgünstige Erschließung und Stadtnähe aufweisen. Beides ist hier nicht
gegeben. Positiv wird jedoch aufgenommen, dass sich engagierte Anwohner in die
Planung einbringen und Vorschläge unterbreiten. Die vorgelegte Planung ist aber
auch deshalb nicht zu Ende gedacht, weil sie sich nicht mit den Interessen des
Investors deckt. Ratsherr
Kroll Interessiert,
ob aus dem Gebiet eine Zu- oder Abfahrt über den Straßenzug „Auf dem
Schmaarkamp“ ermöglicht werden soll. Um dieses zu verhindern, bietet sich
eventuell eine Kappung des Straßenzuges an. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass eine zusätzliche Belastung dieses Straßenzuges nicht gewollt sei. Die
Verkehre sollen über die aufgezeigten Knotenpunkte geführt werden. Beigeordneter
Dörbaum zeigt auf,
dass, gerade um zusätzliche Verkehre nicht anzuziehen, der Einmündungsbereich
des Bardowicker Wasserweges verschwenkt wird, um ihn für den Durchfahrtsverkehr
unattraktiv zu machen. Architekt
Meyer – Büro Meyer – ARC – ergänzt, dass die Radien in der Anfahrt über den Straßenzug „Auf dem
Schmaarkamp“ für eine Lkw-Zufahrt nicht ausreichend wären. Stadtbaurätin
Gundermann weist
darauf hin, dass über die verkehrlichen
Belange im weiteren Verfahren eingegangen wird und dazu auch klare Antworten
formuliert werden. Ratsherr
Meihsies möchte
Antworten auf die Themenkreise Untersuchungen zu Altlasten, Altablagerungen und
Grundwasser. Investor
Adank – Büro ADANK –
bestätigt, dass die Flächen daraufhin untersucht wurden. Im Ergebnis führten
die Untersuchungen dazu, dass keine Altlasten vorhanden sind. Formsand ist als
Altablagerung vorhanden. Formsand ist jedoch neutral. Alle Untersuchungen
wurden flächendeckend vorgenommen und führten zum Ergebnis, dass der Boden
unbelastet ist. Selbstverständlich werden während der Bauphase ergänzende
Bodenuntersuchungen vorgenommen. Ratsherr
Meihsies möchte
wissen, ob für das weitere Umfeld des Zeltberges die Chance ergriffen wird,
mehr für eine Verkehrsvermeidung zu machen. Sich entwickelnde Schleichverkehre
sollten verhindert werden. Stadtbaurätin
Gundermann weist
darauf hin, dass es bezüglich des Verkehrs beim derzeitigen Stand der Planung
erst ein Vorgutachten zum Verkehr gäbe, in dem es zunächst in der Untersuchung
nur darum ging, welche Verkehre auf den Haupterschließungsstraßen unter welchen
Bedingungen noch zu verkraften sind. Für Überlegungen über zusätzliche
verkehrsordnende Maßnahmen ist es im derzeitigen Planungsstand noch zu früh. Morgen
findet eine Bürgerversammlung zur Bebauung statt. Auch dort werden die
Anregungen der Anlieger aufgenommen. Ratsherr
Meihsies möchte
sichergestellt wissen, dass für die betroffenen Anlieger keine Verschlechterung
eintritt. Zur
Standortfrage eines Hotels hält er eine vorherige Bedarfsanalyse für
unabdingbar. Investor
Adank – Büro ADANK –
erklärt hierzu, dass zunächst nur eine Option für ein Hotel offen gehalten
werden soll. Von einer Platzierung kann derzeit noch nicht gesprochen werden.
Es gibt zwar eine Betreibergruppe, die Interesse gezeigt habe, dies ist jedoch
noch nicht spruchreif. Ratsherr
Meihsies geht davon
aus, dass darauf geachtet wird, dass die Konkurrenzsituation zu den bestehenden
Hotelbetrieben und zur Gastronomie beachtet wird. Ergänzend
interessiert ihn, in welchen Bereichen ggf. eine Anreicherung mit Wohnen
vorgesehen ist. Architekt
Meyer – Büro Meyer – ARC – zeigt die relativ kleinen
Flächen auf, in denen Wohnen ggf. ermöglichst werden kann. Ratsherr
Meihsies könnte
sich vorstellen, eine Wohnbebauung entlang der Arenskuhle vorzusehen. Die
aufgezeigte Fläche liegt nach seinem Dafürhalten an der verkehrsreichsten
Stelle des Gebietes und bietet sich für Wohnen eigentlich nicht an. Architekt
Meyer – Büro Meyer – ARC – zeigt auf, dass die Flächen
entlang der Arenskuhle durch den Bahnlärm für eine Wohnbebauung ungeeignet
seien. Ratsherr
Meihsies möchte
wissen, ob auf dem Gelände derzeit Abbrucharbeiten durchgeführt werden und wo
die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen sind. Stadtbaurätin
Gundermann weist
darauf hin, dass die Keulahütte selbst genehmigungsfreie Abbrucharbeiten
vornimmt. Herr
Schild – Büro Meyer – ARC – ergänzt, dass erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf dem
Gelände selbst vorgenommen werden. Zusätzlich ist beabsichtigt, ca. 1 ha
Dachfläche zu begrünen. Ratsherr
Meihsies fragt
nach, ob für das Gebiet ein Energiekonzept entwickelt wird und ob ggf. eine
Insellösung angedacht sei bzw. ob man sich seitens des Investors offen zeigt
gegenüber Alternativen. Architekt
Meyer – Büro Meyer – ARC – erklärt, dass es noch keine
Festlegungen gibt, weil einfach noch zu wenig konkret feststeht, was überhaupt
baulich umgesetzt wird. Investor
Adank – Büro ADANK – verdeutlicht, dass aufgrund der Vornutzung
von der Keulahütte anschlussmäßig eine Überversorgung der Avacon für dieses
Gebiet vorliegt. Inwieweit sich ein Rückbau der Überkapazitäten und Wechsel auf
Alternativen wirtschaftlich darstellen lässt, lässt sich derzeit noch nicht
sagen. Bürgermeisterin
Schellmann geht
davon aus, dass der Bedarf an diesen Verkaufsflächen groß ist und dass, wenn
diese Flächen nicht im Stadtgebiet nachgewiesen werden, diese in die
Anrainergemeinden abwandern werden. Eingehend darauf, dass seitens der Anlieger
Lärmsorgen in den Vordergrund gestellt werden, hat sie den Eindruck, dass das
Verkehrsgutachten etwas anderes besagt. Für sie stellt sich die Frage, ob eine
Wohnbebauung des Geländes weniger Lärm verursachen würde. Stadtbaurätin
Gundermann führt
aus, dass man sich ernsthaft mit den Ideen der Planungsgruppe
auseinandergesetzt habe. Eine Wohnbebauung des Geländes wurde untersucht. Im
Ergebnis bleibt festzuhalten, dass weniger Verkehre zu erwarten sein würden.
Gleichwohl ist das Gelände jedoch durch Bahn und Verkehr stark lärmvorbelastet,
so dass keine hohe Wohnqualität zu erwarten sein würde. Zur Umsetzung einer
Wohnbebauung wären auch zahlreiche Festsetzungen erforderlich. Nicht
zu verkennen ist, dass Verkaufsflächen ein Wohngebiet auch arrondieren und damit
zu einer Aufwertung des bestehenden Wohngebietes beitragen können. Beigeordneter
Dörbaum möchte
wissen, wie hoch die Lärmwerte in Relation zu einer Wohnbebauung zu sehen sind
und wie verträglich der Lärm zu den bestehenden Betrieben der Arenskuhle sein
wird. Der Bestand der Betriebe muss
gesichert werden. Die Frage ist auch, wie die Lärmsituation unter dem Aspekt
Wohnbebauung zu sehen ist. Bereichsleiter
Schulz erläutert
die schon bestehenden Ergebnisse einer durchgeführten Lärmuntersuchung, die
noch darauf fußten, dass dort eine Diskothek und ein noch größerer Markt auf
der Fläche angesiedelt werden. Der Lärm würde zu einer Beschränkung des Gewerbegebietes, alternativ zu einem eingeschränkten nicht gesunden Wohnen führen. Der Bereich eignet sich bereits jetzt aufgrund der bestehenden Nachbarschaft nicht zum Wohnen. Ratsherr
Meihsies
interessiert, wie weit der Lärm der Bahn in das Gelände hineingetragen wird. Beigeordneter
Dörbaum weist
darauf hin, dass solche Werte derzeit noch nicht vorliegen, aber im weiteren
Verfahren noch abzuklären sein wird, was an dieser Stelle geht und welche
Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sein werden. Beigeordneter
Körner hält es für
wichtig, dass durch die hier entstehenden Verkaufsflächen das Kaufhaus
Innenstadt nicht in seinem Bestand gefährdet wird. Für unabdingbar hält er,
dass gegenüber der bestehenden Wohnbebauung am Bardowicker Wasserweg
Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden. Das gilt insbesondere für den
Anlieferverkehr in den frühen Morgenstunden. Für ihn stellt sich die Frage, ob
ein solcher Markt in dieser Lage tragbar ist. Wissen möchte er, ob diese Fläche
auch zukünftig ausgewiesenes Industriegebiet bleibt. Stadtbaurätin
Gundermann führt
aus, dass das Gebiet zukünftig als Sondergebiet für den Einzelhandel
ausgewiesen wird. Der Verkaufsflächenentwicklung liegt ein Gutachten, bezogen
auf das ganze Stadtgebiet zugrunde. Dieses Gutachten von Dr. Lademann &
Partner wurde vor 2 Jahren im Ausschuss vorgestellt. Die Inhalte des Gutachtens
werden noch einmal erläutert. Durch Ansiedlung eines Baumarktes und einem
solchen Markt zuzurechnende Sortimente wird die Konkurrenzsituation zu
innenstadtrelevanten Sortimenten entschärft. In der Vergleichsprognose werden
durch einen Baumarkt weniger Verkehre als durch einen Lebensmittelmarkt
ausgelöst. Beigeordneter
Körner interessiert
ergänzend, ob vorgesehen sei, Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Gelände
vorzunehmen. Stadtbaurätin
Gundermann zeigt
auf, dass die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen innerhalb der Fläche vorgenommen
werden und dies völlig ausreichend sein wird. Ratsherr
Burgdorff hält es
für wichtig, dass man die sich zusätzlich entwickelnden Verkehre in den Griff
bekommt. Da auch die Höhe des Bürohauses und die Beschränkung
innenstadtrelevanter Waren und die Lärmentwicklung berücksichtigt wurde, kann
seine Fraktion den bisherigen Überlegungen zustimmen. Ratsherrn
Kroll interessiert,
was mit der Eisenbahnbrücke über den Bardowicker Wasserweg vorgesehen ist und
ob seitens des Investors Verhandlungen mit dem Praktiker-Baumarkt über eine
mögliche Umsetzung geführt wurden. Architekt
Meyer – Büro Meyer – ARC – erklärt, dass die Brücke der
Firma Sieb & Meyer gehört. Die Brücke wird abgerissen. Die Parkprobleme
dieser Firma werden durch eine Tiefgarage auf dem Gelände gelöst. Hierüber ist
man im Gespräch. Wichtig
für die Ansiedelungen ist, dass sie Sinn für die Stadt als Oberzentrum machen,
dass also Kaufkraft in Lüneburg verbleibt oder auch wieder zurückgeholt wird.
Keineswegs vorgesehen sei, die Konkurrenz zur Innenstadt aufzubauen. Mit
Praktiker werden derzeit keine Gespräche geführt, da man mit der Planung noch
am Anfang steht. Er
vergegenwärtigt, dass gegenüber der bisherigen Situation mit Staub, Lärm,
Gestank und Dreck für die Anwohner auf jeden Fall eine ganz wesentliche
Verbesserung eintreten wird, wenn die vorgestellte Planung so umgesetzt wird. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum fasst als
Beratungsergebnis zusammen, dass Einigkeit im Ausschuss darüber besteht, dass Ziel eine sinnvolle Nachnutzung des
Geländes ist. Wichtig ist auch weiterhin, dass im Vorfeld zwischen Investor und
Verwaltung eine Abstimmung der Planung vorgenommen wird. Die
heute vorgestellte Planung stellt einen konstruktiven Vorschlag dar, der im
Einzelnen noch der Abwägung bedarf. Drei
Kriterien sollen bei der weitergehenden Planung auf jeden Fall Beachtung
finden. Hierzu gehört,
Die
Folien sollen dem Protokoll als Anlage beigefügt werden (Anlage II). Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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