Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
GUNDERMANN teilt
mit, die Stadt habe für die 33 Lüneburger Brücken neben der
Verkehrssicherungspflicht auch die Instandhaltungspflicht mit den zwei
Aufgabenbereichen der Bauwerksprüfung und der Bauwerksunterhaltung. In der
Bauwerksprüfung seien gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, dies seien laufende
Beobachtung, jährliche Besichtigung und einfache Prüfung alle 3 Jahre. Diese
Pflichten würden von einem speziell für Brücken ausgebildeten Ingenieur des
Tiefbauamtes übernommen. Alle 6 Jahre müsse die Brückenhauptprüfung durchgeführt
werden. Dazu sei umfangreiche Technik erforderlich, deshalb beauftrage die
Stadt dafür Ingenieurbüros. Für alle 33 Brücken zusammen koste diese
Hauptprüfung rd. 100 T€. Die Brücken seien daher in 5 Gruppen aufgegliedert
worden, jedes Jahr werde eine andere Gruppe der Hauptprüfung unterzogen. Die
Brücken würden dabei je nach Zustand von 1 - 4 benotet; alle die eine
schlechtere Note als 2,5 erhielten, würden als instandsetzungsbedürftig
eingestuft. Von „zufälligen“ Untersuchungen und „Überraschungen“ könne also
keine Rede sein. Stadtbaurätin GUNDERMANN stellt anschließend den
baulichen Zustand von 9 der verkehrswichtigsten Lüneburger Brücken detailliert
vor. Insbesondere bei der Reichenbachbrücke und der Friedrich-Ebert-Brücke
seien dringend umfangreiche Maßnahmen erforderlich. Beigeordneter
ALTHUSMANN bittet
um die Benennung des notwendigen Gesamtinvestitionsvolumens für alle 33 Brücken
in den nächsten Jahren. Die
Verwaltung gibt zu Protokoll: Nach zur Zeit vorliegenden Erkenntnissen, beläuft sich die Bedarfssumme für Ingenieurbauwerke in den nächsten 10 Jahren auf insgesamt rd. 12 Mio. €. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis. (VI,
72) |
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