Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Zum
Finanzplan 2005 empfiehlt Ratsherr Reinecke, die erforderlichen Mittel nicht
mit „Zur Verfügung stehende Mittel gesamt“, sondern mit „Mittelbedarf“ zu
bezeichnen. Ratsherr
Meishies erkundigt sich nach dem Klärschlammkonzept und der Auftragserteilung. Der
Geschäftsführer der Abwassergesellschaft Lüneburg mbH (AGL), Herr Hauschildt,
teilt mit, dass weitere Untersuchungen, für die eine externe Beratung notwendig
ist, durchgeführt werden müssen. Vorgesehen ist eine Auftragserteilung an Frau
Dr. Kopp, die als unabhängige Wissenschaftlerin die neuesten gesetzlichen
Erkenntnisse in ihre Arbeit einbringen kann. Ratsherr
Reinecke bittet um Erläuterung der Personalkostensteigerung auf
24.000 Euro. Hierzu führt der Geschäftsführer der AGL, Herr Hauschildt,
aus, dass hiermit die Entschädigungen der Geschäftsführer und außerdem
kurzfristig ein zusätzlicher Einsatz eines Studenten der Umweltwissenschaften,
der Vorarbeiten für die weiteren Untersuchungen von Frau Dr. Kopp leisten soll,
zu finanzieren sind. Beigeordneter
Althusmann weist auf die Änderung des § 8 a) Körperschaftssteuergesetz und
sich daraus ergebende mögliche Steuernachzahlungen hin. Hierzu führt Herr
Stadtkämmerer Sauer aus, dass die Ausführungen hierzu im Lagebericht die
Situation zum Zeitpunkt der Fertigung im April 2004 darstellen. Es wird nunmehr
davon ausgegangen, dass wahrscheinlich keine Steuern nachzuzahlen sind. Beschluss: Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt einstimmig: „Die Beteiligungsvertreter der Stadt werden angewiesen, in
der Gesellschafterversammlung der Abwassergesellschaft Lüneburg mbH dem
Wirtschaftsplan 2005 zuzustimmen.“ (22,
22A) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||