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Auszug - Weisungen an den Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH - Jahresabschluss 2001   

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.08.2002    
Zeit: 16:30 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/0158/02 Weisungen an den Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH - Jahresabschluss 2001
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:Az. 20 43 51
Federführend:Alter Bereich 22 - Kämmerei, Steuern u. Betriebswirtschaft   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Der Geschäftsführer der Lüwo Bau, Herr Gersie, stellt den Tagesordnungspunkt vor und unterstreicht, dass die Lüwo Bau zusätzlich eine Vielzahl von Aufgaben für die Stadt übernommen hat. Weiterhin verweist er auf die Aufstockung des Gesellschafterkapitals.

 

Herr Oberbürgermeister Mädge umreißt die Situation der Wohnungsbaugesellschaft und unterstreicht, dass sie im Landesvergleich günstig dasteht. Er lobt den Einsatz von Herrn Gersie in den schwierigen letzten Jahren.

 

Ratsherr Reinecke fragt nach Ausfällen von Mietzahlungen. Der Geschäftsführer, Herr Gersie, erklärt, dass Steigerungen in den Ausfällen zu verzeichnen sind, aber auch Abschreibungen, die in der Vergangenheit nicht erfolgten, jetzt berücksichtigt sind.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig:

 

Der Beteiligungsvertreter der Stadt wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2001, der Ausschüttung eines Gewinnanteiles in Höhe von 512.000 € an die Gesellschafter, die Zuführung eines Betrages in Höhe von 393.965,93 € an die "Anderen Gewinnrücklagen" und die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2001 zu stimmen.