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Beratungsinhalt:
Stadtrat Rink erstattet anhand einer Präsentation Bericht zur Personalentwicklung (Anlage).
Er begründet den hohen Frauenanteil u.a. mit der großen Erzieherinnenanzahl. Er sei sehr froh, dass rund 60 Auszubildende gefunden werden konnten, die durchgängig gute Voraussetzungen und hohe Motivation mitbringen würden. Die Altersstruktur zeige eine leichte Verjüngung der Belegschaft und eine ausgewogene Verteilung über verschiedene Altersgruppen. Im weiteren Verlauf der Sitzung wird die Entwicklung der Fluktuation thematisiert. Es wird festgestellt, dass die Fluktuationsrate zwar weit unter dem Benchmark im Öffentlichen Dienst liege, der Öffentliche Dienst sich aber zu einem Arbeitnehmermarkt entwickelt habe, der den Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber sehr erleichtere. Die häufigsten Gründe für das Ausscheiden von Mitarbeitenden seien das Ende von Zeitverträgen, das rund 54,55 % der Abgänge ausmache, sowie der Renteneintritt mit 15,15 %. Die Anzahl der Mehrarbeitsstunden pro Kopf habe sich durch interne Strukturverbesserungen leicht reduziert, wobei die ausgewiesenen Werte um die gekappten Mehrarbeitsstunden bereinigt worden seien. Auf Nachfragen der Ausschussmitglieder Grunau, Dartenne, und Kohlstedt zum Thema Mehrarbeit und Kappung führt Herr Rink aus: Die Kappungsregelungen würden für alle Entgeltstufen gelten, die Kappung und somit die Masse der geleisteten Mehrarbeit entfalle aber auf wenige Mitarbeiter und im Wesentlichen auf Spitzen- Führungskräfte. Bereichsleiter Gomell ergänzt, die HLG habe im Jahresabschluss 1.380.000 € für Mehrarbeitsstunden zurückgestellt. Abschließend stellt Herr Rink fest, dass der Frauenanteil konstant hoch bleibe und durch den Nachwuchs keine wesentliche Veränderung zu erwarten sei. Die Maßnahmen zur Digitalisierung und strukturellen Entlastung hätten bereits Wirkung gezeigt, müssten jedoch weiter vorangetrieben werden. Da aus haushaltstechnischen Gründen keine neuen Stellen geschaffen werden könnten, solle ein zusätzlicher Aufgabenzuwachs vermieden werden. Herr Rink sichert zu, in der Präsentation ausgewiesene Prozentwerte in zukünftigen Personalberichten auch in VZÄ auszuweisen.
Beschluss:
Die Informationen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
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