Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt:
Herr Cohrs führt anhand einer Präsentation (Anlage) aus, dass im Berichtszeitraum drei Kredite mit einer Gesamtsumme von 25.250.000 € und einem gewichteten Durchschnittszinssatz von 2,885 % neu aufgenommen worden seien. Der Schuldenstand zum Stichtag 31.12.2024 liege bei insgesamt knapp 368 Mio. Euro. Mit Stand 07.05.2025 sei der Schuldenstand allein in den ersten Monaten dieses Jahres um ca. 20 Mio. Euro auf knapp 389 Mio. Euro angewachsen. In der Entwicklung der letzten zehn Jahre zeige sich eine stetige Zunahme der Verschuldung. Die Netto-Neuverschuldung in 2024 habe sich auf 57 Mio. Euro belaufen und die Zinssätze hätten – auch aufgrund sinkender Bonität der HLG - eine steigende Tendenz aufgewiesen. In 2024 sei die Pro-Kopf-Verschuldung auf knapp 5000 Euro angestiegen. Abschließend geht Herr Cohrs auf anstehende Prolongationen im Jahr 2025 ein. Auslaufende Liquiditätskredite iHv 45 Mio. Euro müssten refinanziert werden und bei Investitionskrediten iHv ca. 4,1 Mio Euro werde die (sehr günstige) Zinsbindung auslaufen. Herr Cohrs verweist zur Entwicklung der Zinssätze auf die Einschätzung der Helaba, wonach eine Reduktion des Einlagensatzes bis auf 2,0 % möglich sei, wenngleich weitergehende Zinssenkungen als eher unwahrscheinlich betrachtet würden. Beim Schuldenmanagement müsse der Fokus künftig auf einer optimierten Steuerung der Liquiditäts- und Prolongationsmaßnahmen und einer systematischen Zinssteuerung liegen.
In der anschließenden Diskussion macht Stadtrat Rink deutlich, dass er zur Beherrschung der dramatischen Schuldensituation mit Rat, Bund und Land drei Partner benötige. Bund und Land müssten endlich ihre Verantwortung bei der Zuweisung nicht finanzierter Aufgaben (z.B. Auswirkungen eines Rechtskreiswechsels bei der Migration) sehen. Bezüglich der Verantwortung des Rates erinnert er noch einmal an seine zum Sitzungsbeginn geäußerte Bitte. Der Rat sei gefragt, wenn es um Mäßigung bei Wünschen der Politik gehe, und hier sei weniger die Höhe des im Einzelfall entstehenden Finanzierungsbedarfs als vielmehr die grundsätzliche Geisteshaltung, dass für jeden Wunsch ein Ausgleich an andere Stelle erfolgen muss, entscheidend.
Beschluss:
Die Informationen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |