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Auszug - Novellierung des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes - Sachstandsbericht -  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Volkshochschulbeirates
TOP: Ö 5
Gremium: Volkshochschulbeirat Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 13.10.2004    
Zeit: 15:30 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: VHS, 3. Etage, Raum 35
Ort: Haagestr. 4, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Das Erwachsenenbildungsgesetz gilt in der jetzigen Form erst seit gut einem Jahr. Ziel der neuerlichen Novellierung zum 01.01.2005 sei nach Verlautbarungen der Landesregierung, so Herr Cassens, die Stärkung des ländlichen Raumes und der gemeinwohlorientierten Bildung. Im Ergebnis bedeute dies, dass nach den jetzt (im Oktober 2004) bekannten Berechnungsmodellen für die VHS Lüneburg eine Minderzuweisung von gut 100.000,-- Euro für 2005 zu erwarten sei. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2005 vor sechs Wochen seien diese Zahlen nicht bekannt gewesen, wahrscheinlich werde man aber bis zur Verabschiedung des Gesetzes auch keine gesicherten Zahlen erwarten können. Herr Koch ergänzt, im Gesetzentwurf sei weiterhin eine Vorgabe enthalten sei, die besage, dass mindestens 80 Unterrichtsstunden pro 1000 Einwohner gegeben werden müssten. Die Kreisvolkshochschule des Landkreises Lüneburg sei wohl die einzige VHS in Niedersachsen, die aufgrund ihres geringen Stundenvolumens diese Bedingung nicht erfülle. Auf politischen Wege werde zur Zeit versucht, das Gesetz so nachzubessern, dass die KVHS Lüneburg doch nicht durch das Netz fiele. Aus seiner Sicht bedauerlich sei, dass es dann doch wieder zu einer Förderung von Kleinsteinrichtungen käme (anstatt eines Zusammenschlusses beider Volkshochschulen in Stadt und Landkreis Lüneburg).