Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt: Das Erwachsenenbildungsgesetz gilt in der jetzigen Form erst
seit gut einem Jahr. Ziel der neuerlichen Novellierung zum 01.01.2005 sei nach
Verlautbarungen der Landesregierung, so Herr Cassens, die Stärkung des
ländlichen Raumes und der gemeinwohlorientierten Bildung. Im Ergebnis bedeute
dies, dass nach den jetzt (im Oktober 2004) bekannten Berechnungsmodellen für
die VHS Lüneburg eine Minderzuweisung von gut 100.000,-- Euro für 2005 zu
erwarten sei. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2005 vor sechs Wochen
seien diese Zahlen nicht bekannt gewesen, wahrscheinlich werde man aber bis zur
Verabschiedung des Gesetzes auch keine gesicherten Zahlen erwarten können. Herr
Koch ergänzt, im Gesetzentwurf sei weiterhin eine Vorgabe enthalten sei, die
besage, dass mindestens 80 Unterrichtsstunden pro 1000 Einwohner gegeben werden
müssten. Die Kreisvolkshochschule des Landkreises Lüneburg sei wohl die einzige
VHS in Niedersachsen, die aufgrund ihres geringen Stundenvolumens diese
Bedingung nicht erfülle. Auf politischen Wege werde zur Zeit versucht, das
Gesetz so nachzubessern, dass die KVHS Lüneburg doch nicht durch das Netz
fiele. Aus seiner Sicht bedauerlich sei, dass es dann doch wieder zu einer
Förderung von Kleinsteinrichtungen käme (anstatt eines Zusammenschlusses beider
Volkshochschulen in Stadt und Landkreis Lüneburg). |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |