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Beratungsinhalt:
Ratsfrau Grunau erscheint um 17:48 Uhr wieder zur Sitzung.
Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Pols weist darauf hin, dass zum Tagesordnungspunkt keine Abstimmung stattfinden soll, da noch kein Urteil vom Bundesverfassungsgericht zur Verpackungssteuersatzung der Universitätsstadt Tübingen vorliegt. Stadtrat Rink erwidert, dass der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verpackungssteuersatzung der Universitätsstadt Tübingen bereits am 30.01.2025 zurückgewiesen hat. Somit sind Verpackungssteuern auf kommunaler Ebene zulässig.
Anschließend präsentiert Stadtrat Rink anhand einer Präsentation (siehe Anlage) das Thema Verpackungssteuer am Beispiel der Universitätsstadt Tübingen. Stadtrat Rink schlägt für eine mögliche Einführung einer Verpackungssteuer in der Hansestadt Lüneburg ein zweistufiges Verfahren vor: Zunächst soll ein Satzungsentwurf erstellt werden, der ausreichend diskutiert werden kann, um im zweiten Schritt eine abschließende Satzung zu beschließen. Eine Mustersatzung des Niedersächsischen Städtetages (NST) existiert nicht, weshalb die Satzung frei erstellt werden muss.
Ratsfrau Dr. Dartenne fragt, ob es die Möglichkeit gibt, die von einer möglichen Verpackungssteuer betroffenen Betriebe nach Absatzmengen zu differenzieren, um Kleinstbetriebe nicht zusätzlich bürokratisch zu belasten. Stadtrat Rink antwortet, dass er auf Grundlage des Gleichheitsprinzips empfiehlt, entweder alle betroffenen Betriebe oder keine zu besteuern.
Ratsherr Grimm kritisiert, dass die Stadtverwaltung eine Verpackungssteuer möchte, die die Preise in der Außer-Haus-Gastronomie weiter in die Höhe treiben wird. Stadtrat Rink stellt klar, dass die Stadtverwaltung auf Antrag der Grünen-Fraktion bloß die Verpackungssteuer vorstellt, damit im Ausschuss darüber beraten werden kann. Zudem erkundigt sich Ratsherr Grimm nach den möglichen Einnahmen durch die zusätzliche Steuer und ob Stellungnahmen von den betroffenen Interessengruppen existieren. Stadtrat Rink erklärt, dass die Hansestadt Lüneburg die potenziellen Mehreinnahmen auf rd. 750-800 T€ jährlich schätzt, abzüglich der notwendigen Personalkosten. Es liegen aktuell keine Stellungnahmen von den betroffenen Interessengruppen vor, diese können jedoch bei Bedarf angefragt und der Vorlage beigefügt werden. Des Weiteren möchte Ratsherr Grimm wissen, ob das Land Niedersachsen die Kommunen zur Einführung einer Verpackungssteuer zwingen kann und wie die Steuer in der Universitätsstadt Tübingen erhoben wird sowie auf welcher Bemessungsgrundlage. Stadtrat Rink antwortet, dass das Land Niedersachsen den Kommunen nur die Prüfung der Möglichkeit einer Verpackungssteuer vorgeben kann, jedoch nicht eine Einführung. Die Entscheidung darüber liegt allein in der Verantwortung der kommunalen Politik. Laut Herrn Prigge plant die Universitätsstadt Tübingen, die betroffenen Betriebe vierteljährlich zur Steuererklärung aufzufordern. Als Bemessungsgrundlage dient die Menge der herausgegebenen Verpackungen, wobei die Rechtmäßigkeit der Angaben stichprobenartig geprüft werden soll. Zusätzlich sind auch Prüfungen der Bücher der Betriebe vorgesehen.
Ratsherr Lühmann spricht sich gegen eine Verpackungssteuer aus. Eine solche Steuer würde seiner Ansicht nach nur die Kosten für die Gastronomie erhöhen und somit zu höheren Preisen für die Endverbraucher führen, ohne die Menge an Müll zu reduzieren. Ratsherr Lühmann hält es für sinnvoller, die Einhaltung der Vorschriften für Mehrwegsysteme zu kontrollieren, was derzeit in der Hansestadt nicht erfolgt.
Ratsfrau Schröder-Ehlers verweist auf die Idee der möglichen neuen Bundesregierung, durch eine Reduzierung der Mehrwertsteuer für Gastronomiebetriebe auf 7 % die Preise für Endverbraucher zu senken. Zudem fragt Ratsfrau Schröder-Ehlers, ob trotz der Einführung einer Verpackungssteuer die auf Bundesebene diskutierten Einsparungen für die Endverbraucher erzielt werden können. Stadtrat Rink entgegnet, dass er nicht spekulieren möchte, wie sich die Verpackungssteuer auf die Endverbraucher auswirken wird.
Ratsfrau Grunau kritisiert, dass mögliche Veränderungen und neue Regelungen oft zunächst einen Aufschrei an Gegenstimmen hervorrufen, teils ohne die Vorteile dieser Maßnahmen zu betrachten. Sie führt aus, dass durch die Einführung einer Verpackungssteuer Anreize zur Reduzierung des Verpackungsmülls und zum Einsparen von Ressourcen geschaffen werden können, um die Umwelt zu schonen. Laut Ratsfrau Grunau müssen die Menschen lediglich die Bereitschaft aufbringen, sich an Veränderungen, wie beispielsweise das Verwenden von Mehrwegsystemen, zu gewöhnen.
Ratsherr Grimm fragt, ob die Verpackungssteuer in der Universitätsstadt Tübingen bereits erhoben wird und wie es mit dem Thema Verpackungssteuer in Lüneburg weitergeht. Stadtrat Rink führt aus, dass die Verpackungssteuer in der Universitätsstadt Tübingen bereits erhoben wird. Ein Ergebnis dieser Steuer ist, dass 60 Unternehmen in Tübingen auf Mehrwegsysteme umgestellt haben. Für die Verpackungssteuer in Lüneburg schlägt Stadtrat Rink vor, dass so weiterverfahren wird, dass die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses dem Rat der Hansestadt Lüneburg eine Empfehlung aussprechen und im Rat der Hansestadt Lüneburg die Erstellung eines ersten Satzungsentwurfs beschlossen wird. Dieser Entwurf kann dann in den Gremien weiter diskutiert und gegebenenfalls angepasst werden. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg mehrheitlich, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt eine örtliche Verbrauchssteuer auf gastronomische Einweg Verpackungen zu konzipieren und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 1
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