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Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen und Interne Services empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag: a) Der Jahresabschluss 2023 der Stiftung Hospital zum Graal gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2023 in Höhe von insgesamt 115.437,17 EUR wird ein Betrag i. H. v. 46.785,52 EUR der freien Rücklage zugeführt sowie ein Betrag von 8.505,33 EUR der zweckgebundenen Rücklage.
Darüber hinaus wird insgesamt ein Betrag von 60.146,32 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgaberechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.
b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der Stiftung Hospital zum Graal wird zur Kenntnis genommen.
c) Der Oberbürgermeisterin wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 erteilt.
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