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Frau Berek, Mobilitätsbeauftragte und stellvertretende Leitung des Bereiches 35 – Mobilität, verweist für die Beantwortung der Anfrage vollumfänglich auf ihren Vortrag zu TOP 12.
Ratsfrau Kabasci fragt, ob die mobilen Fahrradabstellanlagen noch verlagert werden. Frau Berek führt aus, dass in der Wallstraße die Fahrradabstellanlagen verstetigt werden solle. Hierzu sei noch eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. In diesem Zuge werde auch geprüft, welche weiteren Standorte für die mobilen Fahrradabstellanlagen in Frage kämen.
Herr Korn, beratendes Mitglied auf Vorschlag des VCD, möchte wissen, was konkret notwendig wäre, um die Ziele des Radentscheids erreichen zu können. Er bittet darum, dass bei konkreten Radverkehrsprojekten auch der Bezug zum Radentscheid hergestellt werden könne. Herr Wenk, beratendes Mitglied auf Vorschlag des ADFC, äußert sich kritisch zu den nicht erreichten Zielen des Radentscheids. Frau Berek legt dar, dass insbesondere aufgrund der mangelnden Flächenverfügbarkeit in einem engen städtischen Raum und dem Ziel, bei einer Umgestaltung des Verkehrsraums die teils verschiedenen Interessen der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden zu berücksichtigen, nicht immer die Regelmaße für Radverkehrsanlagen eingehalten werden könne. Oft stelle eine Planung einen Kompromiss dar, dem aber immer eine ausführliche Abwägung voranginge. Teilweise könnten Anlagen für nachhaltige Mobilität nicht erweitert werden, da hierzu Grundstücksanteile von privaten Eigentümern erworben werden müssten. Entsprechende Verhandlungen zögen sich oft sehr lange hin oder scheiterten.
Herr Hagmaier, Leitung des Bereiches 35 – Mobilität –, sichert zu, dass radverkehrsbezogene Planungen zukünftig einen Bezug zum Radentscheid aufnähmen.
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