Bürgerinformationssystem

Auszug - Abschließende Entscheidung, ob die Hansestadt Lüneburg gegen den Planfeststellungsbeschluss "Neubau A 39, 1. Bauabschnitt: Lüneburg-Nord (AS L 216) bis östlich Lüneburg (AS B 216)" klagt und einstweiligen Rechtsschutz beantragt  

 
 
Außerordentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 03.03.2025    
Zeit: 16:00 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
VO/11754/25 Abschließende Entscheidung, ob die Hansestadt Lüneburg gegen den Planfeststellungsbeschluss "Neubau A 39, 1. Bauabschnitt: Lüneburg-Nord (AS L 216) bis östlich Lüneburg (AS B 216)" klagt und einstweiligen Rechtsschutz beantragt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea  03 - Steuerung und Service
   30 - Rechtsamt
   Fachbereich 3a - Ordnung und Bürgerservice
   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeisterin Kalisch führt in das Thema ein und stellt heraus, dass sie den Fokus auf das Verkehrsthema legen wolle. Sie erinnert an die Forderungen der Stadt, die seit Beginn des Verfahrens verfolgt würden. Sie wolle alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, das Beste dazu zu erreichen. Schließlich würde eine Klage die A 39 weder verhindern noch verschieben. Sie habe große Sorge hinsichtlich der Erreichbarkeit für die Innenstadt, für Pendler:innen und die Wirtschaft, wenn Verkehrsführungen nur kurzfristig abgestimmt würden. Daher solle mit der Klage dringend notwendiger Einfluss genommen werden.

 

Ratsherr Schultz bestätigt, dass nach einem dreizehn Jahre dauernden Verfahren, eine Klage den Bau der A 39 nicht verzögern würde. Die A 39 habe eine überregionale Wirkung, gerade für die Wirtschaft und das Gewerbe. Man müsse daher abschätzen, ob ein Klageverfahren weiterhelfe, woran seine Fraktion zweifle. Die Menschen seien mitgenommen worden. Die A 39 sei für die Region elementar wichtig, zumal er davon ausgehe, dass der Verkehr weiter zunehmen werde.

 

Ratsfrau Bauseneick erklärt, dass man vor einer wichtigen Entscheidung für die Stadt und die Region stehe. Es gehe darum, Lüneburg voranzubringen. Im Sommer soll es nach dem Planfeststellungsbeschluss endlich losgehen. Sie hinterfragt, ob aus Prinzip geklagt werden solle, obwohl keine Erfolgsaussichten gegeben seien. Lüneburg bliebe ohne die A 39 ein Nadelöhr. Die A 39 sei für die wachsende Wirtschaft der Stadt nötig. Man müsse mit dem Bauträger in Gespräche kommen und den Bau der A 39 gut begleiten.

 

Ratsherr Pols ergänzt, dass die Zeit des Verzögerns vorbei sei und man nun Verbesserungen auch für die Lebensqualität der Bürger:innen erreichen könne, z. B. durch den Lärmschutzdeckel für Moorfeld. Mit der A 39 würden zahlreiche Verbesserungen eintreten.

 

Ratsfrau Verlinden geht auf das Verkehrsgutachten ein, das von einer Verringerungen der Kfz-Verkehre ausgehe. Es ginge nicht darum, ob man die A 39 wolle oder nicht. Ob, wann und wie die A 39 gebaut werde, bestimme nicht die Stadt, es gehe aber darum, das Beste für die Bürgerinnen zu erreichen. Wenn Einwände relevant seien und man Forderungen umsetzen wolle, sollte man die Möglichkeiten ausschöpfen und die Einwände gerichtlich überprüfen lassen. Das Umleitungskonzept sse im Kontext mit den zahlreichen Baustellen gesehen werden. Die Klage würde zu keiner Aufschiebung führen.

 

Ratsfrau Schröder-Ehlers geht auf die Vorreden ein und dankt für die generelle Einordnung des Themas. Im Klageverfahren ginge es nicht um die A 39 sondern um die Verletzung der Rechte der Stadt durch den Planfeststellungsbeschluss. Sie gehe nicht davon aus, dass sich die Verhandlungsposition der Stadt durch eine Klage verbessere. Man müsse vielmehr in gute Gespräche gehen. Dafür werde eine Klage nicht benötigt, da sie keine Aussicht auf Erfolgtte.

 

Ratsherr Blanck macht klar, dass der Rat angetreten sei, die Interessen der Lüneburger:innen zu vertreten. Er gehe davon aus, dass die Stadt mehr Rechte habe, als der Stadt im Planfeststellungsbeschluss zugestanden würden. Er beschreibt die voraussichtlichen Einschränkungen im Verkehr, die bei einer nur 14-gigen Koordinationszeit auftreten nnten. Die Klage sollte angestrengt werden, um eine bessere Verhandlungsposition zu erreichen. Die A 39 würde im Klageverfahren weder verhindert noch verzögert. Er beantragt die namentliche Abstimmung.

 

Ratsherr Neumann hat den Eindruck, dass die Klage rechtlich bedenklich sei, die Erfolgsaussichten gingen gegen Null. Er gehe davon aus, dass die Autobahn GmbH in Kooperation mit der Stadt die Umleitungen planen werde. Die Dimensionen seien am Beispiel Hamburgs erkennbar.

 

Ratsherr Soldan zeigt sich verwundert, dass die Erreichbarkeit der Innenstadt herangezogen werde, um sich für die Klage auszusprechen dass die Fraktion, die die Erreichbarkeit der Innenstadt einschränken wolle, nun argumentiere, dass die Einschränkungen durch den Bau der A 39 bzw. die Umleitungsverkehre, Kaufkraft aus Lüneburg ableiten würden. (geändert aufgrund der Protokollgenehmigung in der Sitzung des Rates am 20.03.2025) Es sei nicht ersichtlich, wogegen wirklich geklagt werden würde. Im Hinblick auf tige Umleitungen, gebe es bereits jetzt Probleme und Abstimmungen. Die Stadt sei Straßenbaulastträger und damit r Umleitungskonzepte im Stadtgebiet zuständig. Gegen die Planrechtfertigung,ngel sowie Eingriffe in das Eigentum könnte geklagt werden. Das hätte wenig Aussicht auf Erfolg. Er lehne die Klage ab.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt mehrheitlich den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab und fasst somit folgenden Beschluss:

 

Eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss "Neubau A 39, 1. Bauabschnitt: Lüneburg-Nord (AS L 216) bis östlich Lüneburg (AS B 216)“ wird durch die Hansestadt nicht erhoben.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 21

  Enthaltungen: 0