Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Herr Eberhard präsentiert, dass es sich um eine Fläche südlich der Bleckeder Straße handle, im Wesentlichen um die Bereiche um Roy Robson, Aldi und Hol ab. Die Gesamtfläche betrage ungefähr 3,5 Hektar. Der Bebauungsplan werde im einfachen Verfahren aufgestellt, mit der Möglichkeit, den Flächennutzungsplan anzupassen. Ziel sei nicht mehr die Ausweisung als Gewerbegebiet, sondern als Urbanes Gebiet. Roy Robson möchte sich dauerhaft erweitern. Ein Einzelhandelsgutachten vom 20.12.2022 habe eine begrenzte Erweiterung als zentrenverträglich festgestellt und die Festlegung einer Nebenzentrumsfunktion empfohlen. Mit diesen Ergebnissen habe eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 16.01. bis 17.02.2023 stattgefunden. Dabei seien Bedenken geäußert worden, da eine Konkurrenz zur Innenstadt befürchtet worden sei. Daraufhin sei ein Mediationsverfahren im November 2023 eingeleitet worden. Die Einigung sehe eine moderate Erweiterung auf 2.800 m² vor, mit einer möglichen weiteren Ausweitung nach 10 Jahren auf 3.100 m² sowie einer Begrenzung von Fremdmarken auf 1.800 m². Dafür beabsichtige die Stadt, einen städtebaulichen Vertrag zu schließen. Im Wesentlichen werde über textliche Festlegungen die Zulässigkeiten geregelt. Wohnungen und Einzelhandel seien grundsätzlich zulässig, zentrenrelevante Hauptsortimente jedoch ausgeschlossen. Für den Fabrikverkauf sei eine Sonderregelung vorgesehen, die eine Erweiterung des Bestandsschutzes mit begrenzten Möglichkeiten erlaube. Das zweipolige Nahversorgungszentrum sei mittlerweile überholt, insbesondere wegen Fragen zu der Fläche von Aldi. Dieser Bereich werde nun aus dem zentralen Bereich ausgeklammert. Ein neuer Bereich für das Nahversorgungszentrum solle sich aus den Geschäften am Schützenplatz und am Godehus zusammensetzen sowie aus kleinteiliger Nutzung an der Bleckeder Straße und Roy Robson. Nur in einem zentralen Versorgungsbereich seien die einschränkenden Regelungen des Einzelhandelskonzepts möglich. Ansonsten seien Wohnungen und die Erweiterung vorhandener Dienstleistungsbetriebe vorgesehen.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Gros stellt Herr Eberhard klar, dass, zusätzlich zu den Regelungen des Bebauungsplans zur Zulässigkeit der Nutzung, die Einschränkungen für den Einzelhandel gelten. Es gelte, wie in der ganzen Stadt, das Einzelhandelskonzept. Ziel sei die Regelung der Nutzung frei werdender Flächen. Dabei habe man auf detaillierte Festsetzungen verzichtet. Wenn Aldi und der Getränkemarkt aufgegeben werden und dort Wohnbebauung entstehe, erfolge eine Entsiegelung.
Auf Nachfrage von Ratsfrau John erklärt Herr Eberhard, dass der Getränkemarkt Bestandschutz habe und der Plan die Entwicklung danach vorgebe. Durch die Verlagerung der zentralen Nutzung bleibe jedoch abzuwarten, ob der Getränkemarkt weiter bestehen bleibe.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2
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