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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Planungsfeststellungsbeschluss für den Neubau der A 39 Lüneburg Wolfsburg, Bauabschnitt 1: Lüneburg-Nord (L216) - östlich Lüneburg (B 216) Mündlicher Sachstandsbericht der Verwaltung - gleichzeitig Anhörung des Ortsrates Ochtmissen gem. § 94 NKomVG  

 
 
Sitzung des Ortsrates Ochtmissen
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 24.02.2025    
Zeit: 19:30 - 22:04 Anlass: Sitzung
Raum: Sportpark Ochtmissen, Zum Wikinger
Ort: Sportpark Ochtmissen, Zum Wikinger, Vögelser Str. 20, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Erster Stadtrat Moßmann berichtet anhand einer Präsentation zum derzeitigen Sachstand im Planfeststellungsverfahren zum Neubau der A 39. Die Präsentation ist dem Protokoll in der Anlage beigefügt.

 

Im Rahmen des Berichtes werden die beiden vorliegenden Einwohnendenfragen beantwortet. Zudem unterbricht Ortsbürgermeister Schultz gegen 20:25 Uhr, um den Anwesenden Bürger:innen die Möglichkeit zu geben, weitere Fragen zu stellen.

 

Zudem weist Erster Stadtrat Moßmann besonders auf einige Dinge hin, die im Rahmen der Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses aufgefallen seien. Zum Lärmschutz sei zu sagen, dass diesbezüglich grundsätzlich keine Grenzwertüberschreitungen zu verbuchen seien, mit Ausnahme von vier privaten Wohngebäuden. Zudem gebe es in den Ausführungen zum Planfeststellungsbeschluss die Aussage, dass die Bushaltestelle „Hagemannsweg“ gänzlich zurückgebaut werden solle, da es dort keine sichere Erreichbarkeit und auch keine sichere Querung gebe. Die Erhaltung der Bushaltestellen müsse in jedem Fall noch einmal erörtert werden, zumal man diese Thematik bereits 2017 der Trägerin (Autobahn GmbH) als unabdingbar vorgetragen habe.

 

Einwohnendenfragen:

 

  1. Eine Bürgerin möchte wissen, ob die Bernsteinbrücke während der Baumaßnahmen für die Autobahnzufahrt und die dazugehörige Brücke als Ausweichstrecke eingeplant sei.

 

Erster Stadtrat Moßmann antwortet, dass dies laut Planfeststellungsbeschluss nicht als Ausweichstrecke, sondern als gesperrte Straße betitelt sei. Dennoch sei die Brücke für den ÖPNV geöffnet. Bei einer Havarie bestehe dann natürlich die Gefahr, dass die Strecke von Ortskundigen genutzt werde. Daher bedürfe es einer Absprache mit der Autobahn GmbH, dass die Strecke durch entsprechende Beschilderung nur für den ÖPNV nutzbar gemacht werde.

 

 

 

  1. Ein Bürger erfragt, wie sich der Ortsrat dazu positioniere, dass für Ochtmissen keinerlei rmschutzmaßnahmen geplant seien.

 

Ortsbürgermeister Schultz führt hierzu aus, dass die Erfahrung zeige, dass die Aufstellung von Lärmschutzwänden nicht ausreichend sei. Die Betroffenen hätten dennoch einen Anspruch auf andere Maßnahmen, wie z.B. neue Fenster oder eine entsprechende Belüftungsanlage. Diese Ansprüche müssten jedoch im Einzelfall von den Betroffenen selbst mit der Vorhabensträgerin verhandelt werden. Hier sei der Ortsrat nicht der zuständige Entscheidungsträger. Es sei möglich, dass hierzu im Verwaltungsausschuss oder im Rat eine andere Entscheidung gefällt werde. Es sei derzeit noch in Prüfung, ob gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage eingereicht werde. Zudem stehe jedem der Klageweg offen.

 

Erster Stadtrat Moßmann ergänzt, dass es möglicherweise sein könne, dass nur diejenigen klageberechtigt seien, die vorher auch ihre Einwände geltend gemacht haben. Zudem koste die Herstellung von Lärmschutzwänden laut Aussage der Vorhabensträgerin 200.000 € und ein 100%iger Schutz wäre nicht gegeben. Daher wäre dies nur über passiven Lärmschutz der direkt am Immissionsort eingesetzt werde, verhältnismäßig lösbar. Dabei handele es sich zumeist um entsprechende Fenster und eine Belüftungsanlage. Die Betroffenen haben einen Anspruch darauf, so der Planfeststellungsbeschluss und müssten sich diesbezüglich an die Vorhabensträgerin wenden.

 

 

Ortsratsmitglied Soldan fragt nach, wie lange die Bauzeit für die Baumaßnahme angesetzt sei. Da eine mögliche Klage keine aufschiebende Wirkung habe, werde die Trägerin in jedem Fall wie geplant im kommenden Sommer beginnen.

 

Erster Stadtrat Moßmann erwidert, dass dies im Voraus schwer zu sagen sei, man aber in jedem Fall von einer Bauzeit von mindestens 5 Jahren spreche. Verzögerungen seien immer einzukalkulieren. Ortsbürgermeister Schultz unterbricht die Sitzung für Fragen der anwesenden Zuschauer:innen.

 

Eine Bürgerin fragt nach, ob die Bushaltestelle an der K46 komplett verschwinde und wer für die K 46 zuständig sei.

 

Erster Stadtrat Moßmann antwortet, dass dies noch zu hinterfragen sei. Die im Planfeststellungsbeschluss getroffene Aussage finde er selbst auch irritierend. Für die K 46 sei eigentlich der Landkreis zuständig, aber aufgrund des Gewerbegebietes sei die Hansestadt planerisch involviert sowie die Autobahn GmbH mit dem Bau der A39. Dies sei im Zusammenhang zu sehen.

 

Eine Bürgerin möchte wissen, welche Werte in dem Schallschutzgutachten berücksichtigt wurden und und ob die Hansestadt alles berücksichtigt habe. Sie zweifele daran, dass tatsächlich nur vier Häuser betroffen sein sollen, da man aufgrund der Nähe zur Bahn im Landwehrweg bereits neue Fenster bekam und die Bahn wesentlich weiter weg sei, als die geplante Baumaßnahme.

 

Erster Stadtrat Moßmann bekräftigt noch einmal, dass es jedem Betroffenen unbenommen sei, sich in eigener Sache an die Autobahn GmbH zu wenden. In ihrer Funktion als Trägerin öffentlicher Belange und als Eigentümerin habe die Stadt im bisherigen Verfahren alle Möglichkeiten genutzt, um auch im Allgemeininteresse einen bestmöglichen Lärmschutz zu erzielen. Er verweise auf die Seite 233 des Planfeststellungsbeschlusses, dort seien die Dezibelzahlen entsprechend aufgeführt. Das Schallschutzgutachten sei um 2014 erstellt worden. Die Hansestadt habe ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben, um das der Vorhabenträgerin zu überprüfen. Dieses Gutachten bestätige die Werte.

 

Die Bürgerin entgegnet, dass der Verkehr seit Erstellung des Gutachtens zugenommen habe.

 

Ortsbürgermeister Schultz ergänzt, dass bei der Begutachtung genau gemessen und ermittelt werde. Hier gebe es mehrere Bereiche und nur diejenigen, die im betroffenen Bereich lägen, hätten einen Anspruch. Alle anderen nicht.

 

Ein Bürger erfragt, welche konkreten Baumaßnahmen es am Zubringer gebe und ob es bereits eine Prognose über das Verkehrsaufkommen auf der K 46 nach der Baumaßnahme gebe.

 

Ortsbürgermeister Schultz teilt mit, dass die Pläne aussagen, dass die Fahrbahn erneuert und verbreitert werde. Er verweise auf die Unterlagen zum Planfeststellungsbeschluss. Dort seien auch entsprechende Verkehrsbelastungszahlen hingerlege. Die allgemeine Erfahrung zeige, wo eine größere Straße sei, ziehe diese auch mehr Verkehr.

 

Eine weitere Bürgerin schildert, dass das Verkehrskonzept um die Hamburger Straße an der K46 jetzt schon überlastet sei. Sie befürchte bei zunehmendem Schwerlastverkehr noch viel mehr Staus. Daher wolle sie wissen, wie die zukünftige Verkehrsführung aussehe.

 

Ortsbürgermeister Schultz entgegnet, dass die Erneuerung des Landwehrkreisels im Ausschuss für Straßenbau und Unterhaltung des Landkreises Lüneburg so geplant sei, dass dieser die neuen Verkehre aufnehmen könne.

 

Kreisrat Müller bestätigt, das die Baumaßnahme vom Fachbereich Straßenbau – und Unterhaltung für 2026/2027 eingetaktet sei. Da dies größere Auswirkungen auf den Verkehr habe und derzeit noch viele andere Baumaßnahmen im Stadtgebiet laufen, werde der genaue Baubeginn mit der noch Hansestadt abgestimmt. Der Kreisel werde vergrößert, ein sicherer Schüler- und Radverkehr sei eingeplant.

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sachstandsbericht A39_20250224_OR_OCHTMISSEN (2107 KB)