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Beratungsinhalt:
Stadtrat Rink stellt die Übersicht der vorliegenden Förderanträge für die institutionelle Förderung vor. Er weist darauf hin, dass die 15.000 € für den Förderantrag IF2025-001 der Euthanasie-Gedenkstätte nicht aus dem Förderbudget kommen und somit noch frei sind. Frau Horn stellt die Verteilung der Fördermittel vor. Frau Beer-Kullin erläutert auf Nachfrage von Ratsfrau Lotze, dass die Positionen, die in den Anträgen nicht der institutionellen Förderung entsprechen, gekürzt wurden. Die verbleibenden förderfähigen Mittel der Anträge sind in der Übersicht jeweils in Prozent angegeben. Ratsfrau Dr. Dartenne schlägt vor, dem Kunstverein einen höheren Zuschuss zu bewilligen. Das Gremium berät über das Vorgehen und beschließt, aus den frei gewordenen 15.000 € die beiden verschobenen Anträge PF2025-006 der JazzIG und PF2025-019 der Kunstschule Ikarus mit den beantragten Fördersummen von 1.000 € und 4.000 € zu bewilligen, 4.510 € an den Antrag IF2025-005 des Salon Hansen zu vergeben und die verbleibenden 5.490 € in einer zweiten Antragsrunde zu vergeben. Ratsfrau Redenius fragt, ob Antragsteller Änderungsanträge stellen können oder einen erneuten, zusätzlichen Antrag. Ratsherr Schwake erinnert an die Möglichkeit auch bei anderen Fördergeldgebern wie z.B. der Sparkassenstiftung Fördermittel zu beantragen.
Ergänzung der Verwaltung zum Protokoll:
Die Verwaltung weist darauf hin, dass laut der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur institutionellen Förderung von kulturellen Einrichtungen in Lüneburg“ unter Punkt 7.1. für nicht vergebene Fördermittel die Antragsfrist der 28.02. eines Jahres ist. Da dies in diesem Jahr mit der regulären Antragsfrist zusammenfällt, wäre gemäß der Richtlinie keine zweite Antragsrunde mehr möglich. Beschluss:
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss empfiehlt, dass den Antragstellenden – vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen im Jahr 2025 – folgende institutionelle Zuschüsse bewilligt werden:
IF2025-002 – Radio ZUSA Lüneburg 8.742 €
IF2025-003 – VVN BdA Lüneburg e.V. 3.000 €
IF2025-004 – Ikarus Kunstschule Lüneburg e.V. 25.500 €
IF2025-005 – Salon Hansen gGmbH 56.252 €
IF2025-006 – ensemble reflektor e.V. 10.000 €
IF2025-007 – Literaturbüro Lüneburg e.V. 8.000 €
IF2025-008 – Carl-Schirren-Gesellschaft – Ablehnung des Antrags
IF2025-009 – Halle für Kunst Lüneburg e.V. 10.000 €
IF2025-010 – INNOVUM ARTE – theater im e.novum e.V. 30.005 €
IF2025-011 – Kunstverein Lüneburg e.V. 6.794 €
IF2025-012 – Theater zur weiten Welt e.V. 17.417 €
IF2025-013 – Schauspielkollektiv – Neues Schauspiel Lüneburg e.V. 13.800 €
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Die folgenden beiden Anträge aus den Projektfördermitteln sollen mit beantragter Summe bewiligt werden.
PF2025-006 – Jazz IG 1.000 €
PF2005-029 - Kunstschule Ikarus 4.000 €
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Für den Antrag des Salon Hansen e.V. sollen 56.252 € bewilligt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Die Verwaltung wird beauftragt, die Freigabe der Haushaltsmittel nach der Haushaltsgenehmigung zu beantragen, um die Bewilligungssummen in voller Höhe auszahlen zu können.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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