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Auszug - institutionelle Förderung kultureller Einrichtungen in 2025 Beratung über vorliegende Anträge  

 
 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses
TOP: Ö 10
Gremien: Ausschuss für Kultur und Partnerschaften, Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 04.03.2025    
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
VO/11729/25 institutionelle Förderung kultureller Einrichtungen in 2025
Beratung über vorliegende Anträge
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schmäl
Federführend:Bereich 41 - Kultur Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette  05-1 - Strategische Führungsunterstützung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat Rink stellt die Übersicht der vorliegenden Förderanträge für die institutionelle Förderung vor. Er weist darauf hin, dass die 15.000 €r den Förderantrag IF2025-001 der Euthanasie-Gedenkstätte nicht aus dem Förderbudget kommen und somit noch frei sind. Frau Horn stellt die Verteilung der Fördermittel vor. Frau Beer-Kullin erläutert auf Nachfrage von Ratsfrau Lotze, dass die Positionen, die in den Anträgen nicht der institutionellen Förderung entsprechen, gekürzt wurden. Die verbleibenden förderfähigen Mittel der Anträge sind in der Übersicht jeweils in Prozent angegeben. Ratsfrau Dr. Dartenne schlägt vor, dem Kunstverein einen höheren Zuschuss zu bewilligen. Das Gremium berät über das Vorgehen und beschließt, aus den frei gewordenen 15.000 € die beiden verschobenen Anträge PF2025-006 der JazzIG und PF2025-019 der Kunstschule Ikarus mit den beantragten Fördersummen von 1.000 € und 4.000 € zu bewilligen, 4.510 € an den Antrag IF2025-005 des Salon Hansen zu vergeben und die verbleibenden 5.490 € in einer zweiten Antragsrunde zu vergeben.

Ratsfrau Redenius fragt, ob Antragsteller Änderungsanträge stellen können oder einen erneuten, zusätzlichen Antrag. Ratsherr Schwake erinnert an die Möglichkeit auch bei anderen Fördergeldgebern wie z.B. der Sparkassenstiftung Fördermittel zu beantragen.

 

Ergänzung der Verwaltung zum Protokoll:

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass laut der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur institutionellen Förderung von kulturellen Einrichtungen in Lüneburg unter Punkt 7.1. r nicht vergebene Fördermittel die Antragsfrist der 28.02. eines Jahres ist. Da dies in diesem Jahr mit der regulären Antragsfrist zusammenfällt, wäre gemäß der Richtlinie keine zweite Antragsrunde mehr möglich.


Beschluss:

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss empfiehlt, dass den Antragstellenden vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen im Jahr 2025 folgende institutionelle Zuschüsse bewilligt werden: 

 

 

 

IF2025-002  Radio ZUSA Lüneburg  8.742 €

 

IF2025-003  VVN BdA Lüneburg e.V.  3.000

 

IF2025-004  Ikarus Kunstschule Lüneburg e.V.  25.500

 

IF2025-005  Salon Hansen gGmbH  56.252

 

IF2025-006   ensemble reflektor e.V.  10.000

 

IF2025-007  Literaturbüro Lüneburg e.V.  8.000

 

IF2025-008  Carl-Schirren-Gesellschaft  Ablehnung des Antrags

 

IF2025-009  Halle für Kunst Lüneburg e.V.  10.000

 

IF2025-010  INNOVUM ARTE theater im e.novum e.V. 30.005

 

IF2025-011  Kunstverein Lüneburg e.V. 6.794

 

IF2025-012  Theater zur weiten Welt e.V.  17.417

 

IF2025-013 Schauspielkollektiv Neues Schauspiel neburg e.V. 13.800

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 8 

Nein-Stimmen: 0 

Enthaltungen: 0

 

Die folgenden beiden Anträge aus den Projektfördermitteln sollen mit beantragter Summe bewiligt werden.

 

PF2025-006 Jazz IG  1.000 €

 

PF2005-029 - Kunstschule Ikarus 4.000 €

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 8 

Nein-Stimmen: 0 

Enthaltungen: 0

 

 

r den Antrag des Salon Hansen e.V. sollen 56.252 € bewilligt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 8 

Nein-Stimmen: 0 

Enthaltungen: 0

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Freigabe der Haushaltsmittel nach der Haushaltsgenehmigung zu beantragen, um die Bewilligungssummen in voller Höhe auszahlen zu können.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 8 

Nein-Stimmen: 0 

Enthaltungen: 0