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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Anpassung der Förderrichtlinie an die Dienstanweisung für die Gewährung von Zuwendungen an Dritte (Richtline der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der freien Jugendhilfe, Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Teilnahme an Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung und Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung von Jugendprojekten durch das Jugendforum Lüneburg (Jugendfond))  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 20.02.2025    
Zeit: 16:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/11706/25 Anpassung der Förderrichtlinie an die Dienstanweisung für die Gewährung von Zuwendungen an Dritte (Richtline der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der freien Jugendhilfe, Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Teilnahme an Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung und Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung von Jugendprojekten durch das Jugendforum Lüneburg (Jugendfond))
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Regina Schallar
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzen
Bearbeiter/-in: Schallar, Regina  Fachbereich 1 - Innere Verwaltung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Schallar, Fachbereichsleiterin des Fachbereichs Kinder- und Jugendhilfe, berichtet über die Anpassung der Richtlinien gemäß der aktualisierten Dienstanweisung (DA 2-13 ANLAGE 3) der Hansestadt Lüneburg. Hierfür sollen die nachfolgenden Richtlinien laut Vorlage angepasst werden:

 

-       Die Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der freien Jugendhilfe

-       Die Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Teilnahme an Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung.

-       Die Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung von Jugendprojekten durch das Jugendforum Lüneburg (Jugendfonds).

 

Die Änderungen sind vor allem redaktioneller Art; die Höhe der Förderung oder wesentliche Merkmale werden nicht verändert.

 

Ratsfrau Kabasci möchte wissen, wann die Summen zuletzt angepasst wurden und ob selbständig Tätige die Förderung auch in Anspruch nehmen können.

 

Herr Döhrmann erklärt, dass eine Anpassung zuletzt 2018 in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe erfolgte. Und das Selbständige nicht ausgeschlossen sind.

 

Ratsfrau Kabasci und Ratsfrau Henze schlagen vor, die Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung von Jugendprojekten durch das Jugendforum Lüneburg (Jugendfond) unter 5. Art und Umfang, Höhe der Förderung „Der Umfang der Fördermittel aus dem Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg und des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“. ist auf insgesamt 10.000€ pro Kalenderjahr begrenzt“ durch „Der Umfang der Fördermittel aus dem Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg und des Bundesprogramms „Demokratie Leben! ist auf insgesamt mindestens 10.000€ der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel pro Kalenderjahr begrenzt“ zu ersetzen und alle 3 Richtlinien zu beschließen.


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat für die Sitzung am 20.03.2025 gemäß der Vorlage und der in der Sitzung beschlossenen Änderungen zur Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung von Jugendprojekten durch das Jugendforum Lüneburg (Jugendfond):

  • die Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der freien Jugendhilfe,
  • die Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Teilnahme an Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung,
  • die Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung von Jugendprojekten durch das Jugendforum Lüneburg (Jugendfond), mit der Änderung unter 5. Art und Umfang, Höhe der Förderung „Der Umfang der Fördermittel aus dem Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg und des Bundesprogramms „Demokratie Leben! ist auf insgesamt 10.000€ pro Kalenderjahr begrenzt“ durch Der Umfang der Fördermittel aus dem Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg und des Bundesprogramms „Demokratie Leben! ist auf insgesamt mindestens 10.000€ der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel pro Kalenderjahr begrenzt“ und alle 3 Richtlinien zu beschließen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0