Bürgerinformationssystem
Hierzu trägt Herr Koch vor,
dass dieses Projekt z. Zt. in der Entwicklung sei und deshalb keine Vorlage
erstellt wurde. Die Gebäude des Nikolaihofes dienten mittlerweile für
verschiedene Personengruppen als Wohnraum. Es würden dennoch insgesamt
"mildtätige Zwecke" damit verfolgt, auch wenn nicht alle Bewohner
besonders "bedürftig" seien. Damit der Ausschuss sich ein Bild
von der dortigen Situation machen könne wird vorgeschlagen, zur nächsten
Sitzung eine Besichtigung zu planen. Die Gebäude des Nikolaihofes seien
viele hundert Jahre alt und hätten durch nur geringe Veränderungen ihr
damaliges Aussehen fast vollständig behalten. Durch die fehlende
gesamtkonzeptionelle Weiterentwicklung sei die Wohnsituation weder
behindertengerecht noch für Senioren geeignet. Bei den bisher durchgeführten
baulichen Tätigkeiten sei mit dem Baudenkmal pfleglich umgegangen worden. Das
werde auch künftig Leitlinie bleiben. Jetzt soll eine Rahmenplanung
erstellt werden, die sowohl bauliche als auch sozialstrukturelle Gegebenheiten
berücksichtigt. Im Laufe dieser Planungen sollen auch die Bewohnerinnen und
Bewohner beteiligt werden und Bewohnerversammlungen einberufen werden. Alle
vorgebrachten Aspekte sollen bedacht werden, damit die Planungen vorangebracht
werden können. Der Nikolaihof könne auch in Maßen als touristisches Ziel
entwickelt und genutzt werden, wobei allerdings auch die Belange der Bewohner
zu beachten seien. Die bisherigen baulichen Maßnahmen sollen dadurch abgerundet
werden und damit zusammenhängend vorausschauend Ideen entwickelt werden, wie
eine zukünftige Bewohnerschaft und entsprechende Rücksichtnahme auf den
denkmalgeschützten Gebäudebestand durch klare Nutzungsbedingungen die
Gesamtplanung sinnvoll ergänzen können. Solche Überlegungen sind mit evtl.
Bardowicker Bebauungsplänen und der dortigen touristischen Infrastruktur
abzustimmen. Bei dem kürzlich stattgefundenen
Auftaktworkshop nahm auch Herr Hoferichter als Sozialplaner und zuständig für
die Hospitalverwaltung der Hospitäler zum Graal und Heiliger Geist teil. In
einem Brainstorming wurde alles festgehalten was an Ideen und Vorstellungen
entwickelt wurde. Dies soll als eine Art Merkzettel für die oder den noch zu
suchenden Architekten sein und mit der baulichen Planung Bardowicks abgestimmt
werden, was durch die Teilnahme des Samtgemeindebürgermeisters Herrn Dubber
sichergestellt wurde. Des Weiteren soll ein Zeitrahmen entwickelt werden. Hinsichtlich der finanziellen
Situation treffen auf die Hospitäler die für den Haushalt der Stadt Lüneburg
geltenden Restriktionen z. B. bezüglich der Einhaltung eines Kreditrahmens nur
eingeschränkt zu, doch seien die Stiftungen natürlich auch nur begrenzt
leistungsfähig. Man müsse daher auch an die Einwerbung von Zuschüssen denken. Bisher sind die Bewohner in die
Überlegungen wenig eingebunden. Dies soll sich jedoch bei den nun beginnenden
Planungen ändern. Einige Bewohner sind mit dem
Nikolaihof sehr verbunden, z. B. wohnen 2 Familien über 30 Jahre auf dem
Gelände. Die Kirche wird intensiv genutzt (z. B. für Taufen, Trauungen und
Abendandachten). Die BewohnerInnen befürchten, dass
bei einer touristischen Öffnung das Gelände stark frequentiert wird und
Besucher in die Häuser gehen bzw. die privaten Gärten aufsuchen. Die
BewohnerInnen sehen aus ihrer Sicht den Nikolaihof als Wohngebiet an. Dies
macht Gespräche über anderweitige Nutzungsmöglichkeiten schwierig. Allerdings
gibt es in anderen Städten auch soziales Wohnen in Baudenkmälern wie etwa die
Budengänge in Lübeck. Im Nikolaihof sei die Situation
jedoch schwieriger, da ein Besichtigen des Baudenkmales gleichzeitig dazu
führt, dass man mitten im Privatbereich der dort lebenden BewohnerInnen ist.
Diese Interessen müssen in die Planung mit eingebracht werden um eine auch
öffentliche und touristische Nutzung zu ermöglichen. Angesichts dieser Situation müsse unter
Berücksichtigung aller bestehenden Interessen ein sinnvolles Gesamtkonzept
entwickelt werden. Herr Gade spricht sich für eine
touristische Nutzung bei gleichzeitiger Berücksichtigung der
BewohnerInnen-Interessen aus. Er fragt nach, welcher Betrag für den reinen
Sanierungsaufwand zur Sicherung der Bausubstanz erforderlich wäre. Herr Kuhn schlägt vor die Vermietung
des Männerhauses nicht mehr fortzusetzen und um danach einen Umbau und die
Renovierung zu ermöglichen. Herr Koch kündigt an, mit den Beteiligten
zu klären, welche Funktion die Kirche aktuell für den Nikolaihof hat und ob
evtl. die tatsächliche Nutzung der vor Jahren abgeschlossenen vertraglichen
Vereinbarung anzupassen ist. Die anlassbezogenen Gottesdienste hält er generell
für im Interesse der Nutzung des Nikolaihofes. Allerdings ist z. Zt. keine
Erweiterung der Nutzung möglich, weil z. B. Toiletten fehlen. Herr Kuhn bittet darum, den Vertrag
mit der Kirche dem Protokoll als Anhang beizufügen.
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